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Pflege Bahr bei Demenz

Die Pflege Bahr bei Demenz soll die Kosten für die Betreuung bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz auffangen und die Zuzahlung aus der eigenen Tasche etwas abmindern

Leistungen

  • fallen je nach Tarif recht unterschiedlich aus
  • können zwischen 60 und 300 Euro im Monat liegen
  • mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge könnten diese Leistungen aufgebessert werden

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Immer mehr Menschen erkranken im Alter an Demenz und sind deshalb auf Betreuung und Pflege angewiesen. Die Pflegeversicherungen haben dies unlängst erkannt und bieten für diese Personengruppe eine Pflegestufe an. Sollte es keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen geben, so ist dies die Pflegestufe 0. Auch bei der privaten Pflege Bahr Versicherung gibt es eine Pflege Bahr bei Demenz.

Demenz – wenn der Körper und der Geist nicht mehr in Einklang kommen

Demenz oder auch Alzheimer ist nicht nur für die Betroffenen ein hartes Los, sondern auch für alle Angehörigen. Wenn der Patient nicht mehr über seine Alltagskompetenzen verfügt, keine selbständigen Entscheidungen mehr treffen kann und die Folgen von seinem Handeln nicht mehr überblickt, dann benötigt er eine intensive Betreuung. Doch diese kostet viel Geld und verlangt nach starken Nerven. Mit der Pflege Bahr bei Demenz kann ein Teil dieser Kosten gedeckt werden.

Pflege Bahr bei Demenz – leider nur geringe Leistungen

Auch wenn es inzwischen Pflege Bahr bei einer Demenzerkrankung gibt und die gesetzliche Pflegeversicherung an diese Menschen denkt, so sind die Leistungen der Pflegeversicherung trotz alledem sehr gering. Während es bei der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Pflegestufe 0 lediglich 120 Euro pro Monat. Bei der Pflege Bahr Demenz hängen die Leistungen vom gewählten Tarif und vom Eintrittsalter in die Versicherung ab.

So können die Leistungen zwischen 60 Euro oder 300 Euro pro Monat liegen. Dabei sind die 60 Euro als Mindestbetrag vom Gesetzgeber vorgeschrieben, da sonst keine staatliche Förderung für die Pflege Bahr bei Demenz möglich wäre.

Wie man die Leistungen für die Pflege Bahr bei Demenz aufstocken kann

Im Bereich der Pflege Bahr Versicherung gibt es weniger Möglichkeiten. Jedoch könnte man – soweit die Gesundheitsfragen zu keinem Problem werden – eine private Pflegeversicherung ohne die staatliche Förderung zusätzlich noch abschließen. Dies würde die Leistungen im Falle einer Demenz noch einmal erhöhen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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