Pflegehilfsmittel können zusätzlich zum Pflegegeld von der Pflegeversicherung übernommen oder bezuschusst werden.
Hilfsmittel mit Leistungsübernahme durch die Krankenkasse
- dienen zur erfolgreichen Krankenbehandlung
- sollen einer Behinderung vorbeugen oder ausgleichen
- ärztliche Verordnung notwendig
- Hilfsmittelliste unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action
Pflegehilfsmittel mit Leistungsübernahme durch die Pflegeversicherung
- sollen Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern und erleichtern
- sollen dem Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglichen
Voraussetzung zur Leistungsübernahme
- Pflegestufe muss vorhanden sein
- Pflege muss zu Hause erfolgen
Kostenübernahme
- unabhängig von der Pflegestufe
- muss beantragt werden
- für Verbrauchsartikel maximal 31 Euro pro Monat
- für Nicht-Verbrauchsartikel – Kostenübernahme abzüglich 10 % Eigenleistung oder maximal 25 Euro je Hilfsmittel
- Leihgeräte – komplette Kostenübernahme
Tipps
- Pflegehilfsmittel erst nach Antragsbewilligung kaufen
- bei Feststellung eines regelmäßigen Bedarfs an Verbrauchsmitteln durch den MDK, regelmäßige Voraberstattung möglich
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine private Pflegezusatzversicherung ist für jeden sinnvoll. Berechnen Sie deshalb mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten Pflegezusatzversicherungen. Zum Tarifvergleich gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Nach der Tarifberechnung können Sie eine Pflegezusatzversicherung online abschließen.
Pflegehilfsmittel können zusätzlich zum Pflegegeld von der Pflegeversicherung übernommen oder bezuschusst werden.
Hilfsmittel mit Leistungsübernahme durch die Krankenkasse
- dienen zur erfolgreichen Krankenbehandlung
- sollen einer Behinderung vorbeugen oder ausgleichen
- ärztliche Verordnung notwendig
- Hilfsmittelliste unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action
Pflegehilfsmittel mit Leistungsübernahme durch die Pflegeversicherung
- sollen Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern und erleichtern
- sollen dem Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglichen
Voraussetzung zur Leistungsübernahme
- Pflegestufe muss vorhanden sein
- Pflege muss zu Hause erfolgen
Kostenübernahme
- unabhängig von der Pflegestufe
- muss beantragt werden
- für Verbrauchsartikel maximal 31 Euro pro Monat
- für Nicht-Verbrauchsartikel – Kostenübernahme abzüglich 10 % Eigenleistung oder maximal 25 Euro je Hilfsmittel
- Leihgeräte – komplette Kostenübernahme
Tipps
- Pflegehilfsmittel erst nach Antragsbewilligung kaufen
- bei Feststellung eines regelmäßigen Bedarfs an Verbrauchsmitteln durch den MDK, regelmäßige Voraberstattung möglich
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Die häusliche Pflege stellt eine große Belastung und große Anforderungen an die Betroffenen und die pflegenden Angehörigen. Dazu gehört auch, das Schaffen eines pflegegerechten Umfeldes. Daher können bei Bedarf auch zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel beantragt werden.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Zur Pflege und Betreuung eines Pflegebedürftigen stehen zahlreiche technische und nicht technische Hilfsmittel zur Verfügung, die die Pflege erleichtern und die individuellen Leiden des Pflegebedürftigen erleichtern können. Gerade bei der häuslichen Pflege muss das Wohnumfeld oftmals entsprechend an die Pflegesituation angepasst werden, um das Leben des Pflegebedürftigen und der Pfleger zu erleichtern. Zu den Pflegemitteln können technische Hilfsmittel wie etwa Spezialbetten oder Treppenlifte gehören. Aber auch nicht technische Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe gehören dazu. Um die Pflege zu Hause zu erleichtern können zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel beantragt werden. Allerdingt gilt dabei der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln und damit die Zuständigkeit der Krankenkasse oder der Pflegekasse zu beachten.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Für den Laien mag der Unterschied zwischen Hilfs- und Pflegehilfsmittel nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sein. Für Kranken- und Pflegeversicherung ist die Unterscheidung jedoch überaus wichtig, denn je nachdem, ob es sich um sogenannte Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel ändert sich die Zuständigkeit zur Leistungsübernahme. Hilfsmittel werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen, Pflegehilfsmittel fallen hingegen in die Zuständigkeit der Pflegeversicherung. Beispiele für klassische Hilfsmittel sind Inkontinenzartikel oder auch Rollatoren. Pflegebetten oder Einmalhandschuhe zählen im Gegensatz dazu zu den Pflegehilfsmitteln. Um den genauen Unterschied zu verstehen, sind Zweck und Voraussetzungen zum Erhalt der Mittel von Bedeutung. Hilfsmittel dienen zur erfolgreichen Krankenbehandlung und sollen einer Behinderung vorbeugen oder diese ausgleichen. Daher werden Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen. Übernahmevoraussetzung ist die ärztliche Verordnung. Im Gegensatz dazu fallen Pflegehilfsmittel in den Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung. Pflegehilfsmittel die Beschwerden eines Pflegebedürftigen lindern und erleichtern. Darüber hinaus sollen sie dem Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglichen. Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel können beantragt werden, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zu Hause erfolgt. Eine Übersicht über die mögliche Eingruppierung unterschiedlicher Pflegehilfen als Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel bietet der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unter https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/hmvAnzeigen_input.action
Pflegestufen und Hilfsmittel
Werden zur häuslichen Pflege Hilfsmittel benötigt, die in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkasse fallen, spielen Pflegestufen für Hilfsmittel und deren Beantragung keine Rolle. Entscheidend für die Leistungsübernahme durch die Krankenkasse ist einzig die ärztliche Verordnung – also ein Rezept. Fallen die benötigten Hilfsmittel in die Kategorie der sogenannten Pflegehilfsmittel, spielen Pflegestufen für Hilfsmittel und deren Beantragung insofern eine Rolle, als dass eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein muss. Es muss also eine Pflegestufe vorhanden sein und ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Pflegeversicherung bestehen. Die Übernahme von Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel erfolgt jedoch unabhängig von der Höhe der bestehenden Pflegestufe.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel?
Zählt die benötigte Hilfe eindeutig zu den Pflegehilfsmitteln und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich der Pflegekasse spielt die Höhe der Pflegestufen für Hilfsmittel Leistungen der Pflegeversicherung keine Rolle. Unabhängig von der Pflegestufe werden für Verbrauchsmittel bis zu 31 Euro pro Monat übernommen. Für Nicht-Verbrauchsartikel werden die Kosten abzüglich einer Eigenbeteiligung von 10 %, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, von der Pflegekasse getragen. Leihgeräte werden komplett von der Pflegeversicherung gezahlt.
Mögliche Kostenübernahme am Beispiel „Treppenlift“
Ein Treppenlift gehört zu den häufig benötigten Hilfsmitteln bei Gehbehinderungen und Pflegebedürftigkeit, wenn innerhalb Treppen zu bewältigen sind. Die Krankenkasse wird eine Kostenbeteiligung ablehnen, da ein Treppenlift nicht der Verhütung oder Behandlung der vorliegenden Erkrankung dient und daher nicht ärztlich verordnet wird. Bei einer vorhandenen Pflegestufe kann der Treppenlift jedoch als Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung anerkannt werden. Die Höhe der Pflegestufe ist beim Treppenlift genau wie bei anderen Pflegehilfsmitteln nicht für eine Kostenübernahme von Bedeutung. Unabhängig von der Pflegestufe ist ein Treppenlift als Nicht-Verbrauchsmittel ein Pflegehilfsmittel, bei dem eine Eigenleistung des Pflegebedürftigen von 25 Euro zu erbringen ist. Ungeachtet der Pflegestufe kann ein Treppenlift in der Regel nicht als Leihgerät eingesetzt werden, sodass eine komplette Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung auszuschließen ist.
Tipp zur Beantragung von Pflegehilfsmitteln
Sollen Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegehilfsmittel beansprucht werden, müssen diese zunächst beantragt werden. Da die Pflegeversicherung grundsätzlich für Pflegehilfsmittel nur Sachleistungen erbringt, sollten die Pflegehilfsmittel erst gekauft werden, wenn der Antrag bewilligt wurde. Eingereichte Rechnungen werden nicht akzeptiert, da die Sachleistungen gleich mit dem Hersteller oder Verkäufer der Hilfsmittel abgerechnet werden. Stellt der MDK direkt bei der Begutachtung zur Einstufung in eine der Pflegestufen für Hilfsmittel einen dauerhaften Verbrauch fest, kann die Pflegekasse automatisch 31 Euro pro Monat zusätzlich überweisen, ohne dass ein Einzelnachweis notwendig ist.
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Eine Pflegezusatzversicherung finden Sie schnell und unkompliziert mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Zum Tarifvergleich gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Im Anschluss an die Berechnung kann ein Onlinevertrag abgeschlossen werden.