Zum Erhalt von Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung ist die Eingruppierung in eine Pflegestufe notwendig. Sowohl bei der Einstufung in Pflegestufe, als auch bei der Bearbeitung des Antrages auf Versicherungsleistungen muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
gesetzliche Pflegeversicherung – Wartezeiten
- zum Erhalt von Leistungen muss in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre die Sozialversicherung bestanden haben
private Pflegezusatzversicherung – Wartezeiten
- Wartezeiten können unterschiedlich sein
- Pflegeversicherung ohne Wartezeiten möglich
- im Durchschnitt muss mit einer Wartezeit von 3 Jahren gerechnet werden
Wartezeiten bei Unfall
- bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit
Einstufung in eine Pflegestufe – Wartezeiten
- es muss im Schnitt mit 2 bis 3 Monaten Wartezeit bis zur Eingruppierung gerechnet werden
- Leistungsanspruch besteht ab dem Tag der Antragstellung
- Eilantrag kann gestellt werden
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Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, damit nicht der Großteil der Pflegekosten aus eigener Tasche gezahlt werden muss. Mit unserem seiteninternen Tarifrechner ermitteln Sie die besten und günstigsten Tarife zur Pflegezusatzversicherung. Im Anschluss an den Versicherungsvergleich können Sie gleich die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl online abschließen. Auf den Vergleichsrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Zum Erhalt von Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung ist die Eingruppierung in eine Pflegestufe notwendig. Sowohl bei der Einstufung in Pflegestufe, als auch bei der Bearbeitung des Antrages auf Versicherungsleistungen muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
gesetzliche Pflegeversicherung – Wartezeiten
- zum Erhalt von Leistungen muss in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre die Sozialversicherung bestanden haben
private Pflegezusatzversicherung – Wartezeiten
- Wartezeiten können unterschiedlich sein
- Pflegeversicherung ohne Wartezeiten möglich
- im Durchschnitt muss mit einer Wartezeit von 3 Jahren gerechnet werden
Wartezeiten bei Unfall
- bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit
Einstufung in eine Pflegestufe – Wartezeiten
- es muss im Schnitt mit 2 bis 3 Monaten Wartezeit bis zur Eingruppierung gerechnet werden
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Für den Pflegefall kann jeder auf verschiedene Arten vorsorgen. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder als Familienangehöriger mitversichert ist, erhält im Pflegefall von der gesetzlichen Pflegeversicherung eine Grundabsicherung. Darüber hinaus kann eine private Pflegeversicherung zusätzlich zur finanziellen Absicherung im Pflegefall abgeschlossen werden. Zum Erhalt von Leistungen sollte jedoch bei gesetzlicher und privater Pflegeversicherung die Wartezeit beachtet werden.
Wartezeiten in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt im Rahmen der Sozialversicherung eine Grundabsicherung für alle Pflichtversicherten und deren familienversicherte Angehörige dar. Leistungsberechtigt sind Versicherte und Familienversicherte, die in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre sozialversichert waren. Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse zu erhalten, ist eine Pflegestufe notwendig. Die Einstufung wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung, auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens, vorgenommen. Desweiteren muss für den Erhalt von Leistungen ein entsprechender Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Sind alle Voraussetzungen zum Erhalt von Pflegeleistungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung ab Antragstellung. Ein rückwirkender Anspruch für Zeiten vor der Antragsstellung besteht nicht.
Wartezeiten bei privaten Pflegezusatzversicherungen
Private Pflegezusatzversicherungen werden in unterschiedlichen Formen angeboten. Neben Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung ist die Pflegetagegeldversicherung die häufigste Variante der Zusatzversicherung. Wartezeiten zum erstmaligen Erhalt von Leistungen können recht unterschiedlich gestaltet sein. Eine Pflegeversicherung ohne Wartezeit ist doch eher die Ausnahme. Bei den meisten Pflegezusatzversicherungen muss hingegen mit Wartezeiten von einigen Monaten bis Jahren gerechnet werden. Im Durchschnitt beträgt bei einer privaten Pflegeversicherung die Wartezeit 3 Jahre.
Unfall und Wartezeiten
Eine Pflegebedürftigkeit kann vielerlei Gründe haben. Die unterschiedlichsten Erkrankungen und Behinderungen können dazu führen, dass Hilfe und Pflege benötigt werden. Nicht selten sind jedoch auch Unfälle der Grund dafür, dass die Betroffenen zum Pflegefall werden. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit von Unfällen, gilt bei Pflegezusatzversicherungen die vertraglich festgelegte Wartezeit zum erstmaligen Erhalt von Leistungen im Falle eines Unfalls nicht. Entsteht durch einen Unfall ein Pflegebedarf, gewährt die Versicherung ab Vertragsabschluss Leistungen.
Von der Antragserstellung bis zum Erhalt von Leistungen
Für pflegebedürftige Menschen ist es meist ungeheuer wichtig, beim Eintreten des Pflegefalls möglichst schnell die notwendige finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche und falls vorhanden, der privaten Pflegezusatzversicherung, zu erhalten. Daher ist es wichtig, die notwendigen Schritte, um Pflegegeld zu beantragen bei Zeiten einzuleiten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Pflegegeld zu beantragen eine Dauer von mehreren Monaten in Anspruch nehmen kann. Zum Erhalt von Pflegegeld ist zunächst die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen kommt zur Begutachtung der Pflegesituation und dem Umfang der notwendigen Hilfe ins Haus. Anhand dieses Gutachtens bewilligt die Pflegeversicherung eine angemessene Pflegestufe und in Folge auch entsprechende Leistungen aus der Pflegekasse. Bis zum Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung muss ab Antragstellung mit durchschnittliche 2 bis 3 Monaten gerechnet werden. Auch zum Erhalt von Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung ist die Eingruppierung in eine der Pflegestufe zwingend notwendig. Selbst bei einer Pflegeversicherung ohne Wartezeit ist der frühestmögliche Termin, ab dem Leistungen empfangen werden können, das Datum, zu dem eine Pflegestufe beantragt wurde. Es kann in dringenden Fällen daher sinnvoll sein, die Einstufung in eine Pflegestufe durch einen Eilantrag anzufordern.
Wann macht ein Eilantrag Sinn?
Um den Vorgang der Einstufung in eine Pflegestufe zu beschleunigen, kann in dringenden Fällen zum Erhalt einer Pflegestufe ein Eilantrag gestellt werden. Dieser sollte möglichst durch ärztliche Atteste zum Pflegebedarf ergänzt werden, damit die vorrangige Bearbeitung entsprechend begründet wird. Im Normalfall muss, um Pflegegeld zu beantragen eine Dauer von 2 bis 3 Monaten einkalkuliert werden, bis erstmalig Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erwarten sind. Zwar werden die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragsstellung bewilligt, dennoch kann es im Einzelfall schwierig sein, die Pflegekosten für den Zeitraum bis zum ersten Leistungserhalt komplett aus eigener Tasche zu zahlen. Daher sollte jeder, der Pflegegeld beantragen muss und Zeiten ohne die Leistungen der Pflegekasse nur schwer selbst finanzieren kann, zum Erhalt der notwendigen Pflegestufe einen Eilantrag stellen und so versuchen, die Bearbeitungszeit möglichst gering zu halten.
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