Viele Rentner beziehen eine so geringe Rente, dass sie zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind. Kommt dann noch der Pflegefall hinzu, müssen zusätzlich zur Grundsicherung Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. In der Regel ist dies erst einmal Pflegegeld, da immer versucht wird, den Betroffenen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu betreuen und zu pflegen. Doch passt Pflegegeld und Grundsicherung zusammen oder wird beides aufeinander angerechnet?
Die Ausgangssituation
- beide Leistungen sind Sozialleistungen
- können generell nicht angerechnet werden
- werden aus diesem Grund immer in vollem Umfang gewährt
Was bei der Beantragung beachten
- Pflegegeld als solches deutlich kennzeichnen
- das Amt für Grundsicherung darf nicht davon ausgehen, dass es sich um Einkommen handelt
- entsprechende Unterlagen müssen beim Amt vorgelegt werden
Einnahmen berechnen & Angebote vergleichen
Wenn Sie wissen möchten, welche Möglichkeiten Ihnen im Bereich der Grundsicherung und des Pflegegeldes gegeben sind, dann nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner. Er zeigt Ihnen alle Fakten rund um dieses Thema auf. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
Viele Rentner beziehen eine so geringe Rente, dass sie zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind. Kommt dann noch der Pflegefall hinzu, müssen zusätzlich zur Grundsicherung Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden. In der Regel ist dies erst einmal Pflegegeld, da immer versucht wird, den Betroffenen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung zu betreuen und zu pflegen. Doch passt Pflegegeld und Grundsicherung zusammen oder wird beides aufeinander angerechnet?
Die Ausgangssituation
- beide Leistungen sind Sozialleistungen
- können generell nicht angerechnet werden
- werden aus diesem Grund immer in vollem Umfang gewährt
Was bei der Beantragung beachten
- Pflegegeld als solches deutlich kennzeichnen
- das Amt für Grundsicherung darf nicht davon ausgehen, dass es sich um Einkommen handelt
- entsprechende Unterlagen müssen beim Amt vorgelegt werden
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Das Pflegegeld, welches seit 1995 allen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zur Verfügung steht, soll dabei behilflich sein, eine personenbezogene und weitgehende selbstbestimmte Pflege zu ermöglichen, die auch dann in vollem Umfang stattfinden kann, wenn der Betroffene finanziell nicht so gut gestellt ist. Bei vielen Betroffenen würde die Rente nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Auch dann nicht, wenn sie in den eigenen vier Wänden stattfindet. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Betroffene eine so niedrige Rente beziehen, dass sie zusätzlich auf eine Grundsicherung angewiesen sind. In diesem Zusammenhang kommen immer wieder Fragen auf, die sich um die Leistungen der Pflegeversicherung und Grundsicherung drehen. Wird das Pflegegeld auf Grundsicherung angerechnet? Oder kann man Pflegegeld und Grundsicherung beziehen? All diese Fragen sollen an dieser Stelle geklärt werden.
Was ist Grundsicherung
Die Rentenarmut ist ein Thema, welches gerne aus den Köpfen der Menschen verdrängt wird. Dabei ist es sehr aktuell und wird in den nächsten Jahren noch viel präsenter werden. Viele Bezieher von gesetzlichen Renten leben unter dem Existenzminimum. Damit das Rentenalter nicht zu einem finanziellen Desaster wird und die Betroffenen ihren Lebensunterhalt bestreiten können, gibt es die Grundsicherung, welches die Einkünfte der Rentner auf das Existenzminimum anhebt. Erhalten kann man diese Leistungen, wenn die Kinder finanziell nicht aushelfen können und müssen und wenn man dadurch seine eigene finanzielle Lage verbessern kann.
Da von der Rentenarmut meist Rentner ab dem 65. Lebensjahr betroffen sind, hat man es hier auch mit dem Klientel zu tun, welches am häufigsten auf Leistungen aus der Pflegeversicherung angewiesen ist. Altersbedingte Krankheiten sind ebenso verbreitet wie die benötigte Unterstützung bei der Pflege und Betreuung. Aus diesem Grund muss Pflegegeld zur Grundsicherung beantragt werden, um die Pflege und Betreuung finanziell ermöglichen zu können.
Pflegegeld und Grundsicherung – geht das zusammen?
Pflegegeld und Grundsicherung können generell miteinander kombiniert werden. Bei beiden Leistungen handelt es sich um Sozialleistungen, die sich in diesem ganz besonderen Fall ergänzen und nicht gegenseitig aufheben. Als Betroffener muss man somit keine Angst haben, dass die Grundsicherung sinkt oder gar wegfällt, weil man Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt hat. Ganz im Gegenteil. Beide Leistungen – Pflegegeld und Grundsicherung – werden weiter in vollem Umfang zur Auszahlung gebracht, da der Gesetzgeber geregelt hat, dass es hier keine Kürzungen geben darf.
Warum die Leistungen der Pflegeversicherung bei Grundsicherung nicht angerechnet werden dürfen
Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Grundsicherung dürfen nicht angerechnet werden, weil es sich hierbei nicht um kein Einkommen handelt. Es ist eine zweckgebundene Leistung, die rein für die Pflege und Betreuung eingesetzt wird. Würde das Pflegegeld auf Grundsicherung angerechnet, so würde sich der finanzielle Rahmen der Betroffenen nicht erweitern und die Pflege wäre trotz Pflegegeld nicht möglich. Aus diesem Grund werden Leistungen der Pflegeversicherung und Grundsicherung immer voll ausgezahlt. Das Pflegegeld wird somit zusätzlich gewährt.
Was bei der Beantragung der Leistungen beachtet werden sollte
Bezieht man Grundsicherung, so schaut das Amt immer sehr genau, ob und in welchem Umfang an den Leistungen gespart werden kann. Schließlich handelt es sich dabei um staatliche Leistungen, die aus Steuergeldern zur Verfügung gestellt werden. Und mit denen sollte bekanntlich recht sorgsam umgegangen werden.
Allein aus diesem Grund sollte man recht gewissenhaft bei der Beantragung von Pflegegeld und Grundsicherung vorgehen. So ist es unerlässlich, dass man dem Amt genau aufzeigt, das man Pflegegeld bekommt. Merkt dies nur, dass zusätzliche Eingänge auf dem Konto sind, könnte dies als Einkommen gewertet werden und die Grundsicherung sinkt oder fällt gar ganz weg. Zeigt man dem Amt jedoch deutlich an, dass es sich dabei um Pflegegeld handelt, kann die Grundsicherung nicht gekürzt werden. Bestenfalls sucht man dafür den Kontakt zum Amt und legt die entsprechenden Unterlagen der Pflegegeldkasse vor. So kann dies der bearbeitende Mitarbeiter sofort in den Unterlagen zur Grundsicherung vermerken und es kommt zu keinen Unstimmigkeiten oder Kürzungen.