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Pflegestufe Vermögensverhältnisse

Pflegegeld und Vermögen – warum kann das ein Problem sein?

  • Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegekasse wirkt wie eine staatliche UnterstĂĽtzungszahlung
  • Andere UnterstĂĽtzungszahlungen bedingen die Auflösung des eigenen Vermögens – wie zum Beispiel beim Bezug von ALG II

Pflegestufe und Vermögen: Das Wort Versicherung entscheidet

  • Auflösung der Vermögensverhältnisse muss nicht passieren, um Pflegegeld zu bekommen
  • Pflegegeld ist eine Versicherungsleistung und keine UnterstĂĽtzungszahlung
  • Das Pflegegeld wird deshalb völlig unabhängig von den tatsächlichen Vermögensverhältnissen gezahlt

Pflegestufe und Vermögensverhältnisse: Es gibt indirekte negative Konsequenzen

  • Allerdings reicht Pflegegeld häufig nicht aus, um tatsächliche Pflegekosten zu zahlen
  • Wenn keine private Zusatzversicherung vorhanden ist, muss man mit dem eigenen Vermögen haften
  • In der Praxis haftet auch oft die Familie mit ihrem Vermögen

Private Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Es ist deshalb ratsam, die negativen Konsequenzen für das eigene Vermögen oder das der Familie so gut wie möglich zu vermeiden. Hierfür sollte man eine private Zusatzversicherung für die Pflege abschließen. Wir möchten Ihnen dabei helfen, hierfür den passenden Partner zu finden. Bei uns können Sie alle gängigen Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen, die eine Versicherung bei diesen verursachen würden. Klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link.

Pflegegeld und Vermögen – warum kann das ein Problem sein?

  • Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegekasse wirkt wie eine staatliche UnterstĂĽtzungszahlung
  • Andere UnterstĂĽtzungszahlungen bedingen die Auflösung des eigenen Vermögens – wie zum Beispiel beim Bezug von ALG II

Pflegestufe und Vermögen: Das Wort Versicherung entscheidet

  • Auflösung der Vermögensverhältnisse muss nicht passieren, um Pflegegeld zu bekommen
  • Pflegegeld ist eine Versicherungsleistung und keine UnterstĂĽtzungszahlung
  • Das Pflegegeld wird deshalb völlig unabhängig von den tatsächlichen Vermögensverhältnissen gezahlt

Pflegestufe und Vermögensverhältnisse: Es gibt indirekte negative Konsequenzen

  • Allerdings reicht Pflegegeld häufig nicht aus, um tatsächliche Pflegekosten zu zahlen
  • Wenn keine private Zusatzversicherung vorhanden ist, muss man mit dem eigenen Vermögen haften
  • In der Praxis haftet auch oft die Familie mit ihrem Vermögen

Private Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Es ist deshalb ratsam, die negativen Konsequenzen für das eigene Vermögen oder das der Familie so gut wie möglich zu vermeiden. Hierfür sollte man eine private Zusatzversicherung für die Pflege abschließen. Wir möchten Ihnen dabei helfen, hierfür den passenden Partner zu finden. Bei uns können Sie alle gängigen Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen, die eine Versicherung bei diesen verursachen würden. Klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link.

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Wer in Deutschland Pflegegeld bekommen möchte, muss dazu in eine Pflegestufe eingestuft sein. Dann zahlt die gesetzliche Pflegekasse die für die jeweilige Pflegestufe festgelegten Beträge. Die Gelder wirken also fast wie eine staatliche Unterstützungszahlung. Praktisch zwangsläufig stellt man sich aus diesem Grund die Frage, ob die Pflegestufe auf Vermögensverhältnisse Auswirkungen hat? Wer Arbeitslosengeld II erhalten möchte, muss beispielsweise fast sein komplettes Vermögen auflösen. Verhält es sich beim Thema Pflegestufe und Vermögen auch so?

Pflegestufe und Vermögen: Das Wort Versicherung entscheidet

Die Frage, ob die Pflegestufe auf Vermögensverhältnisse in der Hinsicht negativ wirkt, dass man für das Pflegegeld das Vermögen weitgehend auflösen muss, lässt sich klar beantworten: Nein, ein solcher Zwang besteht nicht. Die Leistungen aus der Pflegekasse sind Versicherungsleistungen und keine Unterstützungszahlungen. Versicherungsleistungen sind immer unabhängig vom eigenen Vermögen zu betrachten. Ganz gleich, ob die eigenen Konto im Dispo sind oder man zwei Millionen Euro besitzt – das Pflegegeld orientiert sich nur an der Pflegestufe und niemals am Vermögen. Die Leistungen der Pflegekasse sind diesbezüglich mehr mit dem Arbeitslosengeld I vergleichbar, wo man die Ansprüche auch durch Zahlungen in die entsprechende Versicherung erwirbt und kein Vermögen auflösen muss, um die Auszahlungen zu erhalten.

Pflegestufe und Vermögensverhältnisse: Es gibt indirekte negative Konsequenzen

Das Thema Pflegegeld und Vermögen bzw. Pflegestufe und Vermögen wird aber dennoch an anderer Stelle relevant. In der Regel reichen die Leistungen aus den gesetzlichen Pflegekassen nämlich nicht aus, um tatsächlich die Pflege zu bezahlen. Für alle weitere Kosten muss dann eine private Zusatzversicherung für die Pflege aufkommen. Wenn man diese allerdings nicht abgeschlossen hat, haftet man dann mit seinem privaten Vermögen dafür. Fast noch schlimmer ist für die Mehrzahl der Betroffenen, dass auch die Familien anschließend damit beginnen, ihr Vermögen einzusetzen, weil sie dem geliebten Menschen eine möglichst gute Pflege zukommen lassen möchten.

Private Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Es ist aus diesen Gründen sinnvoll, sowohl Pflegegeld und Vermögen abzusichern. Dies geschieht am leichtesten dadurch, dass man eine private Zusatzversicherung abschließt, durch welche die Themen Pflegestufe und Vermögen bzw. die Wirkung der Pflegestufe auf Vermögensverhältnisse gar nicht erst relevant werden. Bei uns können Sie die entsprechenden privaten Anbieter vergleichen und die jeweiligen Kosten berechnen. Klicken Sie hierfür auf den folgenden Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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