Der Pflegeversicherungsbeitrag hat sich mit den Jahren kontinuierlich nach oben entwickelt. Und das nicht ohne Grund. Sorgt doch der demografische Wandel dafür, dass immer mehr Menschen auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Und damit diese optimal versorgt werden können, müssen auch die Einnahmen der Pflegeversicherung kontinuierlich ansteigen.
Unterschiedliche Beitragssätze
- regulärer Beitragssatz
- Beitragszuschlag für Kinderlose
- Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag
- Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag für Kinderlose
- Beitragssatz Arbeitgeber
- Beitragssatz Arbeitgeber
- Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag in Sachsen
- Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag für Kinderlose in Sachsen
- Beitragssatz Arbeitgeber in Sachsen
Bemessungsgrenze
- Beitragssätze orientieren sich an einer Bemessungsgrenze, die nicht überschritten werden darf
- auch hier gab es Anpassungen in den letzten Jahren
Beiträge berechnen & Möglichkeiten überprüfen
Damit auch Sie den richtigen Beitrag zur Pflegeversicherung errechnen können, stellen wir Ihnen unseren Vergleichsrechner zur Verfügung. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
Der Pflegeversicherungsbeitrag hat sich mit den Jahren kontinuierlich nach oben entwickelt. Und das nicht ohne Grund. Sorgt doch der demografische Wandel dafür, dass immer mehr Menschen auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Und damit diese optimal versorgt werden können, müssen auch die Einnahmen der Pflegeversicherung kontinuierlich ansteigen.
Unterschiedliche Beitragssätze
- regulärer Beitragssatz
- Beitragszuschlag für Kinderlose
- Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag
- Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag für Kinderlose
- Beitragssatz Arbeitgeber
- Beitragssatz Arbeitgeber
- Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag in Sachsen
- Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag für Kinderlose in Sachsen
- Beitragssatz Arbeitgeber in Sachsen
Bemessungsgrenze
- Beitragssätze orientieren sich an einer Bemessungsgrenze, die nicht überschritten werden darf
- auch hier gab es Anpassungen in den letzten Jahren
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Die Pflegeversicherung ist allgemein als „fünfte Säule der Sozialversicherung“ bekannt. Laut Gesetz besteht für alle in Deutschland lebenden Personen einen Versicherungspflicht, ähnlich wie dies bei der Krankenversicherung ist. Gegründet wurde die Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995. Seitdem hat sich der Beitrag zu Pflegeversicherung Entwicklung einiges getan. Was genau, soll an dieser Stelle etwas näher betrachtet und erläutert werden.
Die Pflegeversicherung – ohne sie geht nichts
Mehr als zwei Millionen Menschen profitieren momentan von der Pflegeversicherung. Sie beziehen Sachleistungen oder Pflegegeld. Tendenz steigend. Diese Zahl hat sich langsam entwickelt und wird sich durch den demografischen Wandel auch noch weiter nach oben ausdehnen. Damit auch wirklich alle Ausgaben durch die Pflegeversicherung gedeckt werden können, musste der Beitragssatz der Pflegeversicherung eine Entwicklung vornehmen.
Entwicklung Beitrag Pflegeversicherung
Um die Pflegeversicherung Beitragssatz Entwicklung genau beurteilen zu können, muss im ersten Schritt nach den unterschiedlichen Beiträgen unterschieden werden. So gibt es den regulären Beitragssatz, der für Kinderlose um den Beitragszuschlag für Kinderlose ergänzt wird. Zudem gibt es den Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag und mit Beitragszuschlag für Kinderlose. Ebenso den Beitragssatz für Arbeitgeber. Das Bundesland Sachsen hat zudem eine ganz andere Regelung für die Beitragssätze. Es ist daher wichtig, in der Pflegeversicherung Beitragssatz Entwicklung jeden einzelnen Beitragssatz zu betrachten.
Die Pflegeversicherung Beitragssatz Historie für den regulären Beitragssatz
Der Grundbeitrag oder reguläre Beitragssatz hat sich im Laufe der Jahre mehr als verdoppelt. Startete man im Jahr 1995 bei 1% des Einkommens, liegt dieser nun bei 2,050% des monatlichen Einkommens. Folgende Pflegeversicherungsbeitrag Entwicklung ist zu verzeichnen:
- 1995 und 1. Halbjahr 1996: 1,00%
- 2. Halbjahr 1996 bis 2004: 1,70%
- 2005 bis 1, Halbjahr 2008: 1,70%
- 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 1,950%
- seit 2013: 2,050%
Die Pflegeversicherung Beitragssatz Historie für den Beitragszuschlag für Kinderlose
Der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde erstmals im Jahr 2005 erhoben. Er ist seitdem stabil und beträgt 0,250%. Folgende Pflegeversicherungsbeitrag Entwicklung ist daher zu verzeichnen.
- 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 0,25%
- 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 0,25%
- seit 2013: 0,25%
Entwicklung Beitrag Pflegeversicherung für Beitragssatz Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag
Auch hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan. Der Beitragssatz betrug zu folgenden Zeiten:
- 1995 bis 1. Halbjahr 1996: 0,50%
- 2. Halbjahr 1996 bis 2004: 0,85%
- 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 0,85%
- 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 0,975%
- seit 2013: 1,025%
Beitragssatz Pflegeversicherung Entwicklung für Beitragssatz Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag für Kinderlose
Da der Beitragszuschlag für Kinderlose erst im Jahr 2005 eingeführt wurde, sieht die Entwicklung seitdem wie folgt aus:
- 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 1,10%
- 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 1,225%
- seit 2013: 1,275%
Beitrag Pflegeversicherung Entwicklung für Beitragssatz Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten einen teil der Zahlungen an die Pflegeversicherung übernehmen. Die Entwicklung sieht folgendermaßen aus:
- 1995 bis 1. Halbjahr 1996: 0,50%
- 2. Halbjahr 1996 bis 2004: 0,85%
- 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 0,85%
- 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 0,975%
- seit 2013: 1,025%
Entwicklung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer ohne Beitragszuschlag in Sachsen
Da Sachsen eine ganz eigene Regelung für die Pflegeversicherung getroffen hat, weichen auch die Beitragssätze entsprechend ab:
- 1995 bis 1. Halbjahr 1996: 1,00%
- 2. Halbjahr 1996 bis 2004: 1,35%
- 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 1,35%
- 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 1,475%
- seit 2013: 1,525%
Entwicklung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer mit Beitragszuschlag Kinderlose in Sachsen
Auch hier wurde der Zuschlag erst im Jahr 2005 eingeführt und hat sich folgendermaßen entwickelt:
- 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 1,60%
- 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 1,725%
- seit 2013: 1,775%
Entwicklung des Beitragssatzes für Arbeitgeber in Sachsen
Die Arbeitgeber in Sachsen werden deutlich von den Beitragszahlungen entlastet. Zwar ist auch hier ein Ansteigen der Beiträge zu verzeichnen. Doch sie liegen deutlich niedriger als bei ihren Kollegen im bundesweiten Vergleich.
- 1995 bis 1. Halbjahr 1996: 0,00%
- 2. Halbjahr 1996 bis 2004: 0,35%
- 2005 bis 1. Halbjahr 2008: 0,35%
- 2. Halbjahr 2008 bis 2012: 0,475%
- seit 2013: 0,525%