Die Pflegeversicherung Stufe 0 wurde eingeführt, um auch den Menschen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben, eine ordentliche Pflege und Betreuung ermöglichen zu können. Und so gibt es die Pflegestufen 0 seit 2013, die pro Monat ein Pflegegeld von 120 Euro auszahlt an die Pflegebedürftigen auszahlt. Dabei verstehen sich die Pflegestufen 0 k als die Stufe, bei der die Pflegebedürftigen keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen haben. Sollten weitere Einschränkungen vorliegen, kann es sein, das eine höhere Pflegestufe in Frage kommt und diese dann auch genehmigt wird.
Pflegeversicherung 0 – Voraussetzungen
Pflegeversicherung Pflegestufe 0 kann dann in Anspruch genommen werden, wenn:
- der Betroffene wegläuft
- wenn er seinen Alltag nicht alleine planen und strukturieren kann
- wenn er depressiv und hoffnungslos ist
- wenn der Rhythmus zwischen Tag & Nacht gestört ist
- wenn er sich nicht helfen lassen möchte und die Notwendigkeit der Hilfe nicht erkennt
Leistungen der Pflegestufe
- Pflegestufe g 0 120 Euro pro Monat
- Sachleistungen 225 Euro pro Monat
- Leistungen müssen schriftlich beantragt werden
- Leistungen Pflegestufe og 0 können jederzeit geändert oder angepasst werden
- Beantragung ist jederzeit möglich
- bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden
Zusätzliche Leistungen
- wenn die Leistungen der Pflegestufe nicht reichen, kann beim Sozialamt Aufstockung beantragt werden
- Beantragung muss schriftlich erfolgen
- Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden können
- Familienangehörige müssen ebenfalls nachweisen, dass sie die Leistungen nicht übernehmen können
Leistungen berechnen & Pflegestufe beantragen
Sollten Sie einen pflegebedürftigen Menschen in ihrer Familie haben, oder selbst von einer eingeschränkten Alltagskompetenz betroffen sein, dann lohnt es sich, eine Pflegestufe bei der Pflegekasse zu beantragen. Damit Ihnen die Beantragung leichter fällt, stellen wir Ihnen unseren Vergleichsrechner zur Verfügung. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
Die Pflegeversicherung Stufe 0 wurde eingeführt, um auch den Menschen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben, eine ordentliche Pflege und Betreuung ermöglichen zu können. Und so gibt es die Pflegestufen 0 seit 2013, die pro Monat ein Pflegegeld von 120 Euro auszahlt an die Pflegebedürftigen auszahlt. Dabei verstehen sich die Pflegestufen 0 k als die Stufe, bei der die Pflegebedürftigen keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen haben. Sollten weitere Einschränkungen vorliegen, kann es sein, das eine höhere Pflegestufe in Frage kommt und diese dann auch genehmigt wird.
Pflegeversicherung 0 – Voraussetzungen
Pflegeversicherung Pflegestufe 0 kann dann in Anspruch genommen werden, wenn:
- der Betroffene wegläuft
- wenn er seinen Alltag nicht alleine planen und strukturieren kann
- wenn er depressiv und hoffnungslos ist
- wenn der Rhythmus zwischen Tag & Nacht gestört ist
- wenn er sich nicht helfen lassen möchte und die Notwendigkeit der Hilfe nicht erkennt
Leistungen der Pflegestufe
- Pflegestufe g 0 120 Euro pro Monat
- Sachleistungen 225 Euro pro Monat
- Leistungen müssen schriftlich beantragt werden
- Leistungen Pflegestufe og 0 können jederzeit geändert oder angepasst werden
- Beantragung ist jederzeit möglich
- bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden
Zusätzliche Leistungen
- wenn die Leistungen der Pflegestufe nicht reichen, kann beim Sozialamt Aufstockung beantragt werden
- Beantragung muss schriftlich erfolgen
- Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden können
- Familienangehörige müssen ebenfalls nachweisen, dass sie die Leistungen nicht übernehmen können
Leistungen berechnen & Pflegestufe beantragen
Sollten Sie einen pflegebedürftigen Menschen in ihrer Familie haben, oder selbst von einer eingeschränkten Alltagskompetenz betroffen sein, dann lohnt es sich, eine Pflegestufe bei der Pflegekasse zu beantragen. Damit Ihnen die Beantragung leichter fällt, stellen wir Ihnen unseren Vergleichsrechner zur Verfügung. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
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Damit in Deutschland jeder Pflegebedürftige die Pflege erhält, die seinem Pflegeaufwand entspricht, wurde im Jahr 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Sie versteht sich als Pflichtversicherung und soll all jenen Versicherten eine finanzielle Entschädigung bieten, wenn der Fall der Pflegebedürftigkeit eintritt.
In den ersten Jahren der Pflegeversicherung wurden dabei hauptsächlich die Menschen bedacht, die eine körperliche Einschränkung haben und deshalb auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Erst nach und nach wurde klar, dass es auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gibt, die dringend finanzielle Unterstützung für die Betreuung brauchen. Viele von ihnen haben nämlich keine körperlichen Einschränkungen und fallen daher nicht in die bisherigen Pflegestufen. Eine neue Pflegestufe musste her, um auch diese Menschen und deren Angehörige zu unterstützen. Und so wurde die Pflegestufe 0 ab 1.1.2013 eingeführt und bedient nun auch jene Menschen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben.
Das Besondere an dieser Pflegestufe
Die Pflegestufe 0 ist für die Betroffenen ein wahrer Seegen. Erkennt sie nun endlich an, dass auch eine eingeschränkte Alltagskompetenz nach viel Pflege und noch mehr Aufmerksamkeit verlangt. Denn die Betreuung von einem Patienten, der seine Lebenslage nicht selbst einschätzen kann, der ziellos durch die Gegend läuft und der dadurch für sich und auch für andere eine Gefahr darstellt, ist sehr aufwendig und zeitintensiv. Mit dem Pflegegeld für Pflegestufe 0 kann dieser Aufwand ein wenig aufgefangen und abgegolten werden. Wenn auch nur in einem geringen Umfang.
Welche Einschränkungen für Pflegestufe 0 vorliegen müssen
Um Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegestufe 0 beziehen zu können, müssen folgende Pflegestufe 0 Kriterien erfüllt werden:
- der Betroffene zeigt Tendenzen zum Weglaufen
- er kann gefährliche Situationen nicht erkennen und begibt sich in diese
- er ist Auslöser von gefährlichen Situationen
- er verhält sich in ganz bestimmten Situation völlig anders, als die Situation es verlangen würde
- der Betroffene kann seine eigenen Gefühle nicht richtig zuordnen
- schützende oder therapeutische Maßnahmen lehnt er strikt ab
- sein Gedächtnis wie auch sein Urteilsvermögen sind beeinträchtigt
- der Tag-Nacht-Rhythmus des Betroffenen ist gestört
- er kann seinen Alltag nicht selbständig planen und gestalten
- er ist niedergeschlagen, hoffnungslos und auch ziellos
Mitunter reicht es aus, wenn einige dieser Punkte zutreffen, um einen Anspruch auf Pflegestufe Null zu erwirken. Um diese erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese überprüft dann, in welchem Umfang die Pflegestufe 0 Voraussetzungen erfüllt werden.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegestufe 0
Um ein Pflegestufe ok für diese Pflegestufe erhalten zu können, müssen bei der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegestufe 0 beantragt werden. Dies erfolgt grundsätzlich auf schriftlichem Wege. Man kann sich dafür ein extra angefertigtes Formular von der Pflegekasse aushändigen lassen, oder aber den Antrag auch als formloses Schreiben einreichen. Mitunter reicht es sogar aus, wenn man bei der Pflegekasse anruft und dort mitteilt, dass ein solcher Antrag gestellt werden soll. Die Pflegekasse wird dann alle benötigten Schritte einleiten und die entsprechenden Unterlagen an den Antragsteller schicken.
Als Antragsteller muss nicht immer nur der Betroffene fungieren. Meist ist dieser bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz nicht in der Lage, den Antrag sachgerecht auszufällen. Zudem verkennen sie oftmals ihre Lage und wollen sich nicht eingestehen, dass sie dringend Hilfe benötigen. Aus diesem Grund können auch Angehörige oder ein gesetzlicher Vertreter den Antrag auf eine Pflegestufe unterhalb der 1 stellen.
Die Überprüfung der Ansprüche auf Pflegestufe O ab 2013
Ob ein Anspruch auf eine Pflegestufe unter 1 besteht, wird immer vom MDK überprüft. Dieser besucht den Betroffenen in der Regel in seiner häuslichen Umgebung und schaut dort, wie er im Alltag zurecht kommt. Er stellt Fragen und beobachtet den Betroffenen, um dessen Zustand genau einschätzen zu können. Bei der Begutachtung ist es ratsam, wenn immer mindestens ein Angehöriger anwesend ist. Da der Betroffene seine Lage meist selbst nicht richtig einschätzen kann, sollte der Angehörige die Gegebenheiten schildern und auch genau darauf achten, welche Fragen gestellt werden. So kann man sicher gehen, dass der Mitarbeiter des MDK sich auch wirklich einen zutreffenden Eindruck verschaffen kann und der Betroffene sein „Leiden“ nicht herunterspielt. Denn wenn die Pflegestufen 0 aus diesem Grund nicht genehmigt werden sollten, gibt es keine andere Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten.
Pflegegeld Stufe 0 beantragen
Ist die Pflegestufe genehmigt wurden, kann es an die Beantragung des Pflegegeld der Pflegestufe 0 gehen. Auch hier muss wieder ein schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Das Pflegestufe 0 Pflegegeld wird ohne diesen Antrag nicht gewährt, da es ja bei der Pflegekasse nicht nur Pflegegeld gibt, sondern auch Sachleistungen abgerufen werden können. Mit den Pflegestufe O Leistungen können dann die Angehörigen in einem geringen Maße entschädigt werden, die sich um die Betreuung und die Pflege des Pflegebedürftigen kümmern.
Die Höhe vom Pflegegeld 0
Das Pflegestufe 0 Pflegegeld beträgt pro Monat 120 Euro. Sollte ein Pflegedienst mit der Betreuung des Betroffenen beauftragt wurden sein, so werden pro Monat 225 Euro an Sachleistungen gezahlt. Dies gilt allerdings nur, wenn keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen hinzukommen. So erhöht sich das Pflegestufen 0 Geld, wenn wenn durch weitere Einschränkungen eine andere Pflegestufe erreicht wird. Folgende Zahlungen sind dann möglich:
- Pflegestufe I: 305 Euro
- Pflegestufe II: 525 Euro
- Pflegestufe III: 700 Euro
Hinweis: Diese Zahlungen erfolgen nur, wenn eine gesundheitliche Einschränkung und eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegen. Sollte dem nicht so sein, bleibt es bei der Pflegestufen O Einstufung. Sollten die Pflegestufen 0 Leistungen nicht ausreichen und die Rente ebenfalls nicht reichen, um eine fachgerechte Pflege sicherzustellen, kann zusätzlich Pflegestufe 0 beim Sozialamt beantragt werden. Das Amt füllt dann die Lücke, die sich sonst in der Pflege auftun würde.