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Pflegestufe 0

Die Pflegeversicherung Stufe 0 wurde eingeführt, um auch den Menschen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben, eine ordentliche Pflege und Betreuung ermöglichen zu können. Und so gibt es die Pflegestufen 0 seit 2013, die pro Monat ein Pflegegeld von 120 Euro auszahlt an die Pflegebedürftigen auszahlt. Dabei verstehen sich die Pflegestufen 0 k als die Stufe, bei der die Pflegebedürftigen keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen haben. Sollten weitere Einschränkungen vorliegen, kann es sein, das eine höhere Pflegestufe in Frage kommt und diese dann auch genehmigt wird.

Pflegeversicherung 0 – Voraussetzungen

Pflegeversicherung Pflegestufe 0 kann dann in Anspruch genommen werden, wenn:

  • der Betroffene wegläuft
  • wenn er seinen Alltag nicht alleine planen und strukturieren kann
  • wenn er depressiv und hoffnungslos ist
  • wenn der Rhythmus zwischen Tag & Nacht gestört ist
  • wenn er sich nicht helfen lassen möchte und die Notwendigkeit der Hilfe nicht erkennt

Leistungen der Pflegestufe

  • Pflegestufe g 0 120 Euro pro Monat
  • Sachleistungen 225 Euro pro Monat
  • Leistungen müssen schriftlich beantragt werden
  • Leistungen Pflegestufe og 0 können jederzeit geändert oder angepasst werden
  • Beantragung ist jederzeit möglich
  • bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden

Zusätzliche Leistungen

  • wenn die Leistungen der Pflegestufe nicht reichen, kann beim Sozialamt Aufstockung beantragt werden
  • Beantragung muss schriftlich erfolgen
  • Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden können
  • Familienangehörige müssen ebenfalls nachweisen, dass sie die Leistungen nicht übernehmen können

Leistungen berechnen & Pflegestufe beantragen

Sollten Sie einen pflegebedürftigen Menschen in ihrer Familie haben, oder selbst von einer eingeschränkten Alltagskompetenz betroffen sein, dann lohnt es sich, eine Pflegestufe bei der Pflegekasse zu beantragen. Damit Ihnen die Beantragung leichter fällt, stellen wir Ihnen unseren Vergleichsrechner zur Verfügung. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Die Pflegeversicherung Stufe 0 wurde eingeführt, um auch den Menschen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben, eine ordentliche Pflege und Betreuung ermöglichen zu können. Und so gibt es die Pflegestufen 0 seit 2013, die pro Monat ein Pflegegeld von 120 Euro auszahlt an die Pflegebedürftigen auszahlt. Dabei verstehen sich die Pflegestufen 0 k als die Stufe, bei der die Pflegebedürftigen keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen haben. Sollten weitere Einschränkungen vorliegen, kann es sein, das eine höhere Pflegestufe in Frage kommt und diese dann auch genehmigt wird.

Pflegeversicherung 0 – Voraussetzungen

Pflegeversicherung Pflegestufe 0 kann dann in Anspruch genommen werden, wenn:

  • der Betroffene wegläuft
  • wenn er seinen Alltag nicht alleine planen und strukturieren kann
  • wenn er depressiv und hoffnungslos ist
  • wenn der Rhythmus zwischen Tag & Nacht gestört ist
  • wenn er sich nicht helfen lassen möchte und die Notwendigkeit der Hilfe nicht erkennt

Leistungen der Pflegestufe

  • Pflegestufe g 0 120 Euro pro Monat
  • Sachleistungen 225 Euro pro Monat
  • Leistungen müssen schriftlich beantragt werden
  • Leistungen Pflegestufe og 0 können jederzeit geändert oder angepasst werden
  • Beantragung ist jederzeit möglich
  • bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden

Zusätzliche Leistungen

  • wenn die Leistungen der Pflegestufe nicht reichen, kann beim Sozialamt Aufstockung beantragt werden
  • Beantragung muss schriftlich erfolgen
  • Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden können
  • Familienangehörige müssen ebenfalls nachweisen, dass sie die Leistungen nicht übernehmen können

Leistungen berechnen & Pflegestufe beantragen

Sollten Sie einen pflegebedürftigen Menschen in ihrer Familie haben, oder selbst von einer eingeschränkten Alltagskompetenz betroffen sein, dann lohnt es sich, eine Pflegestufe bei der Pflegekasse zu beantragen. Damit Ihnen die Beantragung leichter fällt, stellen wir Ihnen unseren Vergleichsrechner zur Verfügung. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Damit in Deutschland jeder Pflegebedürftige die Pflege erhält, die seinem Pflegeaufwand entspricht, wurde im Jahr 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Sie versteht sich als Pflichtversicherung und soll all jenen Versicherten eine finanzielle Entschädigung bieten, wenn der Fall der Pflegebedürftigkeit eintritt.

In den ersten Jahren der Pflegeversicherung wurden dabei hauptsächlich die Menschen bedacht, die eine körperliche Einschränkung haben und deshalb auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Erst nach und nach wurde klar, dass es auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gibt, die dringend finanzielle Unterstützung für die Betreuung brauchen. Viele von ihnen haben nämlich keine körperlichen Einschränkungen und fallen daher nicht in die bisherigen Pflegestufen. Eine neue Pflegestufe musste her, um auch diese Menschen und deren Angehörige zu unterstützen. Und so wurde die Pflegestufe 0 ab 1.1.2013 eingeführt und bedient nun auch jene Menschen, die eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben.

Das Besondere an dieser Pflegestufe

Die Pflegestufe 0 ist für die Betroffenen ein wahrer Seegen. Erkennt sie nun endlich an, dass auch eine eingeschränkte Alltagskompetenz nach viel Pflege und noch mehr Aufmerksamkeit verlangt. Denn die Betreuung von einem Patienten, der seine Lebenslage nicht selbst einschätzen kann, der ziellos durch die Gegend läuft und der dadurch für sich und auch für andere eine Gefahr darstellt, ist sehr aufwendig und zeitintensiv. Mit dem Pflegegeld für Pflegestufe 0 kann dieser Aufwand ein wenig aufgefangen und abgegolten werden. Wenn auch nur in einem geringen Umfang.

Welche Einschränkungen für Pflegestufe 0 vorliegen müssen

Um Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegestufe 0 beziehen zu können, müssen folgende Pflegestufe 0 Kriterien erfüllt werden:

  • der Betroffene zeigt Tendenzen zum Weglaufen
  • er kann gefährliche Situationen nicht erkennen und begibt sich in diese
  • er ist Auslöser von gefährlichen Situationen
  • er verhält sich in ganz bestimmten Situation völlig anders, als die Situation es verlangen würde
  • der Betroffene kann seine eigenen Gefühle nicht richtig zuordnen
  • schützende oder therapeutische Maßnahmen lehnt er strikt ab
  • sein Gedächtnis wie auch sein Urteilsvermögen sind beeinträchtigt
  • der Tag-Nacht-Rhythmus des Betroffenen ist gestört
  • er kann seinen Alltag nicht selbständig planen und gestalten
  • er ist niedergeschlagen, hoffnungslos und auch ziellos

Mitunter reicht es aus, wenn einige dieser Punkte zutreffen, um einen Anspruch auf Pflegestufe Null zu erwirken. Um diese erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese überprüft dann, in welchem Umfang die Pflegestufe 0 Voraussetzungen erfüllt werden.

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei Pflegestufe 0

Um ein Pflegestufe ok für diese Pflegestufe erhalten zu können, müssen bei der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegestufe 0 beantragt werden. Dies erfolgt grundsätzlich auf schriftlichem Wege. Man kann sich dafür ein extra angefertigtes Formular von der Pflegekasse aushändigen lassen, oder aber den Antrag auch als formloses Schreiben einreichen. Mitunter reicht es sogar aus, wenn man bei der Pflegekasse anruft und dort mitteilt, dass ein solcher Antrag gestellt werden soll. Die Pflegekasse wird dann alle benötigten Schritte einleiten und die entsprechenden Unterlagen an den Antragsteller schicken.

Als Antragsteller muss nicht immer nur der Betroffene fungieren. Meist ist dieser bei einer eingeschränkten Alltagskompetenz nicht in der Lage, den Antrag sachgerecht auszufällen. Zudem verkennen sie oftmals ihre Lage und wollen sich nicht eingestehen, dass sie dringend Hilfe benötigen. Aus diesem Grund können auch Angehörige oder ein gesetzlicher Vertreter den Antrag auf eine Pflegestufe unterhalb der 1 stellen.

Die Überprüfung der Ansprüche auf Pflegestufe O ab 2013

Ob ein Anspruch auf eine Pflegestufe unter 1 besteht, wird immer vom MDK überprüft. Dieser besucht den Betroffenen in der Regel in seiner häuslichen Umgebung und schaut dort, wie er im Alltag zurecht kommt. Er stellt Fragen und beobachtet den Betroffenen, um dessen Zustand genau einschätzen zu können. Bei der Begutachtung ist es ratsam, wenn immer mindestens ein Angehöriger anwesend ist. Da der Betroffene seine Lage meist selbst nicht richtig einschätzen kann, sollte der Angehörige die Gegebenheiten schildern und auch genau darauf achten, welche Fragen gestellt werden. So kann man sicher gehen, dass der Mitarbeiter des MDK sich auch wirklich einen zutreffenden Eindruck verschaffen kann und der Betroffene sein „Leiden“ nicht herunterspielt. Denn wenn die Pflegestufen 0 aus diesem Grund nicht genehmigt werden sollten, gibt es keine andere Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten.

Pflegegeld Stufe 0 beantragen

Ist die Pflegestufe genehmigt wurden, kann es an die Beantragung des Pflegegeld der Pflegestufe 0 gehen. Auch hier muss wieder ein schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Das Pflegestufe 0 Pflegegeld wird ohne diesen Antrag nicht gewährt, da es ja bei der Pflegekasse nicht nur Pflegegeld gibt, sondern auch Sachleistungen abgerufen werden können. Mit den Pflegestufe O Leistungen können dann die Angehörigen in einem geringen Maße entschädigt werden, die sich um die Betreuung und die Pflege des Pflegebedürftigen kümmern.

Die Höhe vom Pflegegeld 0

Das Pflegestufe 0 Pflegegeld beträgt pro Monat 120 Euro. Sollte ein Pflegedienst mit der Betreuung des Betroffenen beauftragt wurden sein, so werden pro Monat 225 Euro an Sachleistungen gezahlt. Dies gilt allerdings nur, wenn keine weiteren gesundheitlichen Einschränkungen hinzukommen. So erhöht sich das Pflegestufen 0 Geld, wenn wenn durch weitere Einschränkungen eine andere Pflegestufe erreicht wird. Folgende Zahlungen sind dann möglich:

  • Pflegestufe I: 305 Euro
  • Pflegestufe II: 525 Euro
  • Pflegestufe III: 700 Euro

Hinweis: Diese Zahlungen erfolgen nur, wenn eine gesundheitliche Einschränkung und eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegen. Sollte dem nicht so sein, bleibt es bei der Pflegestufen O Einstufung. Sollten die Pflegestufen 0 Leistungen nicht ausreichen und die Rente ebenfalls nicht reichen, um eine fachgerechte Pflege sicherzustellen, kann zusätzlich Pflegestufe 0 beim Sozialamt beantragt werden. Das Amt füllt dann die Lücke, die sich sonst in der Pflege auftun würde.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich