Rentner müssen wie jeder Berufstätige Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Die zuständige Pflegeversicherung ist die Pflegekasse seiner gesetzlichen Krankenkasse oder die Pflegeversicherung seines privaten Krankenversicherers. Rentner haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, und sie müssen Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.
Anspruch auf Pflegeleistungen
- Anspruch auf Pflegesachleistung und Pflegegeld
- Pflegestufe muss festgestellt sein
Rentner zahlen Beiträge allein
- Beitrag des Arbeitgebers entfällt
- Zuschlag für Kinderlose bleibt bestehen
- Pflegeversicherung mindert das Netto-Einkommen
Private Vorsorge erwünscht
- Auch Rentner können privat vorsorgen
- Viele Versicherer lehnen Anträge bei Eintrittsalter über 65 Jahren ab
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Wer im Alter noch privat für den Pflegefall vorsorgen will, muss seinen Versicherer sorgfältig auswählen. Viele Gesellschaften nehmen Versicherte bei einem Eintrittsalter von über 65 Jahren nicht mehr an. Alternativ kann ein Risikozuschlag anfallen. Welcher Versicherer am besten für die private Absicherung geeignet ist, zeigt der Online-Tarifrechner unter „Zum Versicherungsvergleich“.
Rentner müssen wie jeder Berufstätige Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Die zuständige Pflegeversicherung ist die Pflegekasse seiner gesetzlichen Krankenkasse oder die Pflegeversicherung seines privaten Krankenversicherers. Rentner haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen, und sie müssen Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.
Anspruch auf Pflegeleistungen
- Anspruch auf Pflegesachleistung und Pflegegeld
- Pflegestufe muss festgestellt sein
Rentner zahlen Beiträge allein
- Beitrag des Arbeitgebers entfällt
- Zuschlag für Kinderlose bleibt bestehen
- Pflegeversicherung mindert das Netto-Einkommen
Private Vorsorge erwünscht
- Auch Rentner können privat vorsorgen
- Viele Versicherer lehnen Anträge bei Eintrittsalter über 65 Jahren ab
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Wer im Alter noch privat für den Pflegefall vorsorgen will, muss seinen Versicherer sorgfältig auswählen. Viele Gesellschaften nehmen Versicherte bei einem Eintrittsalter von über 65 Jahren nicht mehr an. Alternativ kann ein Risikozuschlag anfallen. Welcher Versicherer am besten für die private Absicherung geeignet ist, zeigt der Online-Tarifrechner unter „Zum Versicherungsvergleich“.
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Rentner unterliegen ebenso der Pflege-Pflichtversicherung wie Berufstätige. Dabei ist es unerheblich, ob sie während ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich oder privat versichert waren. Die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner haben sie allein zu tragen. Ein Anspruch auf Pflege und Rente bleibt lebenslang bestehen, sofern der Pflegefall eintritt, greift also der Zusammenhang Pflege und gesetzliche Rentenversicherung. Der Versicherte bezieht in diesem Fall Leistungen aus der Pflege und der Rentenversicherung. Dennoch reicht die gesetzliche Pflegeversicherung in 2013 für Rentner meist nicht aus, um die Kosten einer ambulanten oder einer stationären Betreuung voll abzudecken.
Anbieter
Rentner sind im Ruhestand bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse versichert. Wer während der beruflichen Tätigkeit gesetzlich versichert war, ist weiterhin bei seiner gesetzlichen Pflegekasse unter Vertrag, wer privat versichert war, bleibt bei seinem privaten Pflegeversicherer. Der Anspruch auf Pflegeleistungen und die Höhe der Beiträge sind bei gesetzlich und privat versicherten Rentnern einheitlich geregelt. Von der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung abzugrenzen ist allerdings eine zusätzliche private Pflegeversicherung, die ein Rentner bei Bedarf abgeschlossen hat. Sie unterliegt der individuellen Vereinbarung zwischen dem Versicherten und der Gesellschaft. Sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte können eine ergänzende Pflegeversicherung abschließen, um damit ihre Vorsorge für den Pflegefall zu erweitern. Die private Absicherung ist wiederum dringend empfohlen, da die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten im Pflegefall zu decken.
Anspruch auf Pflegeleistungen
Die Pflegeversicherung für Rentner sorgt für einen Anspruch auf Pflegeleistungen, sobald der Pflegefall eintritt und sobald die Pflegestufe festgelegt ist. Somit ist der Anspruch auf Pflegeleistungen unabhängig von dem Alter des Versicherten. Der Zusammenhang Pflegeversicherung und Rente mag naheliegend sein, da viele Versicherte erst im Rentenalter zum Pflegefall werden. Dennoch muss man nicht Rentner sein, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Pflegeversicherung Rentner durch die gleichen Leistungen schützt wie alle anderen Versicherten. So erhält ein pflegebedürftiger Rentner ein Pflegegeld, falls er durch Angehörige betreut wird. Sind Sachleistungen für eine ambulante oder eine stationäre Betreuung nötig, werden auch diese gewährt, sofern eine Pflegestufe festgestellt wird. Bei der Pflegeversicherung für Rentner in 2013 sind bezüglich der Ansprüche folglich keine Abweichungen im Vergleich zu Vorjahren zu verzeichnen.
Rentner zahlen Beiträge allein
Als Rentner muss man wissen, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung allein zu zahlen sind. Steht man in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberanteil zur Pflichtversicherung. Dieser Anteil entfällt bei einem Rentner. Zu beachten ist weiterhin, dass ein Rentner mit Pflegeversicherung den erhöhten Beitrag von 2,3 Prozent des Einkommens zahlt, wenn er keine Kinder hat. Dieser erhöhte Beitrag gilt bei Kinderlosigkeit ein Leben lang, wenn keine leiblichen Kinder oder Pflege-, Stief- oder Adoptivkinder vorhanden sind. Als Rentner muss man also beachten, dass von der Rente die Pflegeversicherung mit ihren Beiträgen in vollem Umfang abgezogen wird, weil kein Beitragszuschuss eines Arbeitgebers mehr gewährt wird. Somit mindert der Beitrag zur Pflegeversicherung die Rente, die an den Versicherten ausgezahlt wird. Diesen Zusammenhang muss der Versicherte berücksichtigen, wenn es darum geht, die erwartete Rentenzahlung im Alter zu analysieren.
Private Vorsorge erwünscht
Wer als Berufstätiger nicht frühzeitig eine private Pflegeversicherung abschließt, könnte sich im Alter fragen, ob die Rente gemeinsam mit den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreicht, um die Kosten im Pflegefall zu decken. In der Regel entsteht dem Versicherten eine nennenswerte Versorgungslücke, da die Pflege-Pflichtversicherung die Kosten im Pflegefall nicht auffangen kann. Wer dann nicht privat vorgesorgt hat, muss Sozialleistungen beantragen, die nicht selten auf die Kinder abgewälzt werden. Auch im Rentenalter kann man eine zusätzliche Pflegeversicherung noch abschließen. Allerdings begrenzen viele Versicherer die Annahme von Anträgen auf ein maximales Eintrittsalter von 60 oder 65 Jahren. Bei Bedarf lohnt sich eine Prüfung, welche Form der zusätzlichen privaten Vorsorge in Frage kommt, damit man als Rentner bei Eintritt des Pflegefalls wirklich umfassend geschützt ist.
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Welche private Absicherung für Rentner gut geeignet ist, findet man durch einen unabhängigen Versicherungsvergleich heraus. Er zeigt, welche Versicherer den älteren Versicherungsnehmer noch akzeptieren, Gleichzeitig wird er die Preise ermitteln, die für den gewünschten Versicherungsschutz von den Gesellschaften verlangt werden. Der Versicherungsvergleich ist insbesondere für ältere Versicherte so wichtig, weil viele Versicherungsunternehmen ein maximales Eintrittsalter von 60 oder 65 Jahren angeben. Ältere Versicherte werden dann nicht mehr akzeptiert, oder sie müssen mit einem hohen Zuschlag rechnen. Die passende Absicherung gegen den Pflegefall kann man mit einem Online-Rechner ermitteln, der unter „Zum Versicherungsvergleich“ aufzurufen ist.