- Pflegegeld der Pflegekasse fließt an Angehörige
- Diese müssen dafür die Pflege sicherstellen
- Erste Bedingung: Häusliche Pflege
- Zweite Bedingung: Einstufung in eine der drei Pflegestufen
Der Antrag auf Pflegegeld für Angehörige
- Es besteht eine Antragspflicht
- Der Antrag erfolgt in zwei Stufen
- Man kann formlos Pflegegeld für Angehörige beantragen
- Erste Stufe: Pflegekasse soll Pflegebedürftigkeit feststellen
- Dies erfolgt durch einen Gutachter des MDK
- Zweite Stufe bei Einstufung in Pflegestufe: Pflegegeld soll an Angehörige gezahlt werden
Pflegegeld für Angehörige: Die Höhe der Zahlungen
- Pflegestufe I: Monatlich 235 Euro
- Pflegestufe II: Monatlich 440 Euro
- Pflegestufe III: Monatlich 700 Euro
- Reduzierung bei zeitweiliger vollstationärer Unterbringung
- Prozentuale Verrechnung mit den in Anspruch genommenen Sachleistungen
Die Höhe des Pflegegelds jetzt berechnen
Wenn Sie wissen möchten, wie viel Geld Ihnen als Pflegegeld zusteht, so können wir Ihnen dabei helfen. Klicken Sie einfach jetzt auf den nachfolgenden Button und errechnen Sie mit der Hilfe unseres Rechners Ihren Anspruch auf Pflegegeld!
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- Diese müssen dafür die Pflege sicherstellen
- Erste Bedingung: Häusliche Pflege
- Zweite Bedingung: Einstufung in eine der drei Pflegestufen
Der Antrag auf Pflegegeld für Angehörige
- Es besteht eine Antragspflicht
- Der Antrag erfolgt in zwei Stufen
- Man kann formlos Pflegegeld für Angehörige beantragen
- Erste Stufe: Pflegekasse soll Pflegebedürftigkeit feststellen
- Dies erfolgt durch einen Gutachter des MDK
- Zweite Stufe bei Einstufung in Pflegestufe: Pflegegeld soll an Angehörige gezahlt werden
Pflegegeld für Angehörige: Die Höhe der Zahlungen
- Pflegestufe I: Monatlich 235 Euro
- Pflegestufe II: Monatlich 440 Euro
- Pflegestufe III: Monatlich 700 Euro
- Reduzierung bei zeitweiliger vollstationärer Unterbringung
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Es ist möglich, das Pflegegeld für Angehörige zu beantragen. In diesem Fall werden die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung (sowohl gesetzlich als auch privat) nicht die zu pflegende Person selbst gezahlt, sondern an die Angehörigen. Bedingung ist, dass diese die Pflege sicherstellen. Es muss sich also um eine häusliche Pflege handeln, die überwiegend von den Angehörigen durchgeführt wird. Zusätzliche Anforderung für das Pflegegeld für Angehörige ist es, dass die zu pflegende Person in eine der drei Pflegestufen eingestuft ist.
Der Antrag auf Pflegegeld für Angehörige
Soll Pflegegeld an Angehörige gezahlt werden, muss ein Antrag auf Pflegegeld für Angehörige gestellt werden. Dies passiert in zwei Schritten: Zuerst muss mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Pflegeversicherung darum gebeten werden, dass die Pflegegeldbedürftigkeit festgestellt wird. Anschließend kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und stuft die zu pflegende Person in eine der drei Pflegestufen ein, wenn die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nun kann man das Pflegegeld für Angehörige beantragen. Die meisten Versicherungen stellen auf ihrer Homepage einen entsprechenden Vordruck bereit, durch den das Pflegegeld an Angehörige gezahlt wird. Um das Pflegegeld für Angehörige zu erhalten, genügt aber auch ein formloses Schreiben.
Pflegegeld für Angehörige: Die Höhe der Zahlungen
Ist der Antrag auf Pflegegeld für Angehörige erfolgreich gewesen, richtet sich die Höhe nach der Pflegestufe. In der Pflegestufe I werden monatlich 235 Euro gezahlt, in der Pflegestufe II fließen in jedem Monat 440 Euro und in der dritten Pflegestufe kann man mit 700 Euro monatlich rechnen. Wenn man das Pflegegeld für Angehörige beantragen möchte, sollte man allerdings wissen, dass dieses in zwei Fällen gekürzt wird. Besteht eine häusliche Pflege, ist aber eine zeitweilige vollstationäre Unterbringung notwendig, so wird das Pflegegeld nur für den Zeitraum der häuslichen Pflege voll gezahlt. Ein einfaches Beispiel: Ist die zu pflegende Person in einem Jahr insgesamt einen Monat in vollstationärer Unterbringung und befindet sich den Rest der Zeit in häuslicher Pflege, so erhält man das Pflegegeld für elf Monate. Nimmt man aber zudem die Sachleistungen in Anspruch, um beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen, so wird das Pflegegeld prozentual gekürzt. Als Beispiel: Benötigt man in der Pflegestufe I 50 Prozent der einem zustehenden Sachleistungen, so erhält man nur 117,50 Euro als Pflegegeld, da dieses um die Hälfte reduziert worden ist.
Wenn Sie als Angehöriger den Wunsch haben, das Ihnen möglicherweise zustehende Pflegegeld zu berechnen, so können wir Ihnen dabei helfen. Mit einem Klick auf den folgenden Button gelangen Sie zu unserem Rechner. Hier haben Sie Möglichkeit, problemlos die Höhe des Pflegegelds zu berechnen.