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Pflegegeld für Angehörige

  • Pflegegeld der Pflegekasse fließt an Angehörige
  • Diese müssen dafür die Pflege sicherstellen
  • Erste Bedingung: Häusliche Pflege
  • Zweite Bedingung: Einstufung in eine der drei Pflegestufen

Der Antrag auf Pflegegeld für Angehörige

  • Es besteht eine Antragspflicht
  • Der Antrag erfolgt in zwei Stufen
  • Man kann formlos Pflegegeld für Angehörige beantragen
  • Erste Stufe: Pflegekasse soll Pflegebedürftigkeit feststellen
  • Dies erfolgt durch einen Gutachter des MDK
  • Zweite Stufe bei Einstufung in Pflegestufe: Pflegegeld soll an Angehörige gezahlt werden

Pflegegeld für Angehörige: Die Höhe der Zahlungen

  • Pflegestufe I: Monatlich 235 Euro
  • Pflegestufe II: Monatlich 440 Euro
  • Pflegestufe III: Monatlich 700 Euro
  • Reduzierung bei zeitweiliger vollstationärer Unterbringung
  • Prozentuale Verrechnung mit den in Anspruch genommenen Sachleistungen

Die Höhe des Pflegegelds jetzt berechnen

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Geld Ihnen als Pflegegeld zusteht, so können wir Ihnen dabei helfen. Klicken Sie einfach jetzt auf den nachfolgenden Button und errechnen Sie mit der Hilfe unseres Rechners Ihren Anspruch auf Pflegegeld!

  • Pflegegeld der Pflegekasse fließt an Angehörige
  • Diese müssen dafür die Pflege sicherstellen
  • Erste Bedingung: Häusliche Pflege
  • Zweite Bedingung: Einstufung in eine der drei Pflegestufen

Der Antrag auf Pflegegeld für Angehörige

  • Es besteht eine Antragspflicht
  • Der Antrag erfolgt in zwei Stufen
  • Man kann formlos Pflegegeld für Angehörige beantragen
  • Erste Stufe: Pflegekasse soll Pflegebedürftigkeit feststellen
  • Dies erfolgt durch einen Gutachter des MDK
  • Zweite Stufe bei Einstufung in Pflegestufe: Pflegegeld soll an Angehörige gezahlt werden

Pflegegeld für Angehörige: Die Höhe der Zahlungen

  • Pflegestufe I: Monatlich 235 Euro
  • Pflegestufe II: Monatlich 440 Euro
  • Pflegestufe III: Monatlich 700 Euro
  • Reduzierung bei zeitweiliger vollstationärer Unterbringung
  • Prozentuale Verrechnung mit den in Anspruch genommenen Sachleistungen

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Es ist möglich, das Pflegegeld für Angehörige zu beantragen. In diesem Fall werden die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung (sowohl gesetzlich als auch privat) nicht die zu pflegende Person selbst gezahlt, sondern an die Angehörigen. Bedingung ist, dass diese die Pflege sicherstellen. Es muss sich also um eine häusliche Pflege handeln, die überwiegend von den Angehörigen durchgeführt wird. Zusätzliche Anforderung für das Pflegegeld für Angehörige ist es, dass die zu pflegende Person in eine der drei Pflegestufen eingestuft ist.

Der Antrag auf Pflegegeld für Angehörige

Soll Pflegegeld an Angehörige gezahlt werden, muss ein Antrag auf Pflegegeld für Angehörige gestellt werden. Dies passiert in zwei Schritten: Zuerst muss mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Pflegeversicherung darum gebeten werden, dass die Pflegegeldbedürftigkeit festgestellt wird. Anschließend kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und stuft die zu pflegende Person in eine der drei Pflegestufen ein, wenn die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nun kann man das Pflegegeld für Angehörige beantragen. Die meisten Versicherungen stellen auf ihrer Homepage einen entsprechenden Vordruck bereit, durch den das Pflegegeld an Angehörige gezahlt wird. Um das Pflegegeld für Angehörige zu erhalten, genügt aber auch ein formloses Schreiben.

Pflegegeld für Angehörige: Die Höhe der Zahlungen

Ist der Antrag auf Pflegegeld für Angehörige erfolgreich gewesen, richtet sich die Höhe nach der Pflegestufe. In der Pflegestufe I werden monatlich 235 Euro gezahlt, in der Pflegestufe II fließen in jedem Monat 440 Euro und in der dritten Pflegestufe kann man mit 700 Euro monatlich rechnen. Wenn man das Pflegegeld für Angehörige beantragen möchte, sollte man allerdings wissen, dass dieses in zwei Fällen gekürzt wird. Besteht eine häusliche Pflege, ist aber eine zeitweilige vollstationäre Unterbringung notwendig, so wird das Pflegegeld nur für den Zeitraum der häuslichen Pflege voll gezahlt. Ein einfaches Beispiel: Ist die zu pflegende Person in einem Jahr insgesamt einen Monat in vollstationärer Unterbringung und befindet sich den Rest der Zeit in häuslicher Pflege, so erhält man das Pflegegeld für elf Monate. Nimmt man aber zudem die Sachleistungen in Anspruch, um beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen, so wird das Pflegegeld prozentual gekürzt. Als Beispiel: Benötigt man in der Pflegestufe I 50 Prozent der einem zustehenden Sachleistungen, so erhält man nur 117,50 Euro als Pflegegeld, da dieses um die Hälfte reduziert worden ist.

Wenn Sie als Angehöriger den Wunsch haben, das Ihnen möglicherweise zustehende Pflegegeld zu berechnen, so können wir Ihnen dabei helfen. Mit einem Klick auf den folgenden Button gelangen Sie zu unserem Rechner. Hier haben Sie Möglichkeit, problemlos die Höhe des Pflegegelds zu berechnen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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