Für die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung gelten in Bayern die gleichen Vorschriften wie im ganzen Bundesgebiet. Der Beitragssatz ist nach gesetzlichen Regularien festgeschrieben, und auch die Leistungen sind genau reguliert. Der Ansprechpartner für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die jeweilige Pflegekasse. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen bieten mit ihrem Online-Auftritt einen informativen Überblick über das Antragsverfahren und die möglichen Leistungen.
Die Pflege-Pflichtversicherung in Bayern
- Einheitlicher Beitragssatz von 2,05 Prozent
- Kinderlose zahlen 2,3 Prozent
- Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben
Die private Pflegeversicherung in Bayern
- Beitrag wird nach Alter und Leistung berechnet
- Leistungen sind individuell festzulegen
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Wer die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung mit einer Zusatzversicherung ergänzen will, führt zuvor einen Tarifvergleich durch. Er wird mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen und stellt alle passenden Tarife in einer kompakten Übersicht zusammen.
Für die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung gelten in Bayern die gleichen Vorschriften wie im ganzen Bundesgebiet. Der Beitragssatz ist nach gesetzlichen Regularien festgeschrieben, und auch die Leistungen sind genau reguliert. Der Ansprechpartner für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die jeweilige Pflegekasse. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen bieten mit ihrem Online-Auftritt einen informativen Überblick über das Antragsverfahren und die möglichen Leistungen.
Die Pflege-Pflichtversicherung in Bayern
- Einheitlicher Beitragssatz von 2,05 Prozent
- Kinderlose zahlen 2,3 Prozent
- Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben
Die private Pflegeversicherung in Bayern
- Beitrag wird nach Alter und Leistung berechnet
- Leistungen sind individuell festzulegen
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Wer die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung mit einer Zusatzversicherung ergänzen will, führt zuvor einen Tarifvergleich durch. Er wird mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen und stellt alle passenden Tarife in einer kompakten Übersicht zusammen.
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Die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung gilt in Bayern wie in jedem anderen Bundesland auch. Der Beitrag der Pflegeversicherung Bayern richtet sich nach dem gesetzlich festgelegten einheitlichen Beitragssatz, der für Versicherte mit Kindern etwas niedriger ist als für Kinderlose. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung Bayern unterscheidet sich somit in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung nur durch den Zuschlag für Kinderlose. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung in Bayern entsprechen den Regularien in allen anderen Bundesländern. Trotzdem muss man einige Details wissen, wenn man ein Pflegegeld in Bayern beantragen will. Hinzu kommt der Pflegeversicherungsbeitrag für Bayern, wenn man sich für eine private Pflegeversicherung entscheidet.
Anbieter
Die Pflegeversicherung wird in Bayern von den gesetzlichen Krankenkassen und den ihnen angeschlossenen Pflegekassen getragen, wenn der Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Privatversicherte müssen ebenso einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Bayern zahlen, dieser wird von der zu dem jeweiligen Krankenversicherer gehörenden Pflegekasse erhoben. Wer Leistungen der Pflegeversicherung Bayern beantragen will, muss sich also an seine jeweilige Krankenkasse wenden und den Antrag dort zur Genehmigung einreichen. Die größte Kranken- und Pflegekasse ist die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), sie ist für Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung in Bayern wie ein Pflegegeld Bayern beantragen wollen, der erste Ansprechpartner. Wer privat versichert ist und ein Pflegegeld in Bayern beziehen will, wendet sich an seinen privaten Krankenversicherer und an die ihm angeschlossene Pflegekasse.
Die Pflege-Pflichtversicherung in Bayern
Der Beitrag der Pflegeversicherung in Bayern richtet sich nach dem gesetzlichen Einheitsbeitragssatz. Er liegt im Jahr 2013 bei 2,05 Prozent, die Bezugsgröße ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Kinderlose Versicherte haben einen Beitragssatz der Pflegeversicherung Bayern von 2,3 Prozent zu tragen. Mit diesem höheren Pflegeversicherungsbeitrag Bayern soll bei kinderlosen Versicherten dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sie im Alter voraussichtlich keine Angehörigen haben werden, die für die Pflege aufkommen könnten und den Staat somit entlasten könnten. Damit entspricht der Beitrag der Pflegeversicherung in Bayern in vollem Umfang den bundesweit einheitlich geregelten Beitragssätzen. Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Bayern in Anspruch nehmen muss, hat dazu einen Antrag bei seiner Pflegekasse zu stellen. Viele Kassen bieten in ihrem Online-Auftritt umfangreiche Informationen, wie diese Leistungen der Pflegeversicherung in Bayern zu beantragen sind. Häufig stehen die Anträge online zur Verfügung, sie sind auszufüllen und bei der Kasse zur Überprüfung und Genehmigung vorzulegen. Hinsichtlich der Beantragung und des Genehmigungsverfahrens unterscheidet sich das Pflegegeld in Bayern nicht von dem Antragsverfahren, welches deutschlandweit bei allen gesetzlichen Pflegekassen gilt.
Die private Pflegeversicherung in Bayern
Wer schon einmal ein Pflegegeld in Bayern beantragt hat, dürfte die Erfahrung gemacht haben, dass die Leistungen aus der Pflege-Pflichtversicherung selten ausreichen, um eine ambulante oder eine stationäre Pflege in vollem Umfang zu bezahlen. Deshalb ist neben dem Beitrag zur Pflegeversicherung in Bayern eine private Pflegeversicherung sehr sinnvoll. Während der Beitrag in der Pflichtversicherung mit dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung Bayern festgelegt ist, richtet sich die Prämie für die private Zusatzversicherung nach dem Alter des Versicherten und nach seinen gewünschten Tarifleistungen. Das gilt für die geförderte Pflege-Bahr ebenso wie für nicht-geförderte private Zusatzversicherungen. Der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung Bayern führt gleichzeitig zu einheitlichen Leistungen. Auch hier beruht die private Pflegeversicherung auf einem ganz anderen Ansatz, denn sie erlaubt dem Versicherten, seinen gewünschten Versicherungsschutz individuell festzulegen.
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Während der Pflegeversicherungsbeitrag in Bayern für die Pflichtversicherung gesetzlich reglementiert ist, haben die Anbieter privater Zusatzversicherungen die Möglichkeit, ihre Tarife nach Belieben zu gestalten. Das aber bedeutet für den Versicherten, dass ein Vergleich der Versicherungen unabdingbar ist, wenn man einerseits einen niedrigen privaten Pflegeversicherungsbeitrag in Bayern zahlen will und andererseits hochwertig versichert sein will. Der Versicherungsvergleich wird schnell und komfortabel mit einem Online-Rechner durchgeführt. Er stellt alle anwendbaren Tarife in einer kompakten Übersicht zusammen und zeigt so auf einen Blick, welcher Anbieter den günstigsten Pflegeversicherungsbeitrag in Bayern gewährleistet. Der Tarifvergleich wird mit dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.