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Pflegeversicherung Bayern 2013

Für die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung gelten in Bayern die gleichen Vorschriften wie im ganzen Bundesgebiet. Der Beitragssatz ist nach gesetzlichen Regularien festgeschrieben, und auch die Leistungen sind genau reguliert. Der Ansprechpartner für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die jeweilige Pflegekasse. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen bieten mit ihrem Online-Auftritt einen informativen Überblick über das Antragsverfahren und die möglichen Leistungen.

Die Pflege-Pflichtversicherung in Bayern

  • Einheitlicher Beitragssatz von 2,05 Prozent
  • Kinderlose zahlen 2,3 Prozent
  • Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben

Die private Pflegeversicherung in Bayern

  • Beitrag wird nach Alter und Leistung berechnet
  • Leistungen sind individuell festzulegen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wer die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung mit einer Zusatzversicherung ergänzen will, führt zuvor einen Tarifvergleich durch. Er wird mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen und stellt alle passenden Tarife in einer kompakten Übersicht zusammen.

Für die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung gelten in Bayern die gleichen Vorschriften wie im ganzen Bundesgebiet. Der Beitragssatz ist nach gesetzlichen Regularien festgeschrieben, und auch die Leistungen sind genau reguliert. Der Ansprechpartner für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist die jeweilige Pflegekasse. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen bieten mit ihrem Online-Auftritt einen informativen Überblick über das Antragsverfahren und die möglichen Leistungen.

Die Pflege-Pflichtversicherung in Bayern

  • Einheitlicher Beitragssatz von 2,05 Prozent
  • Kinderlose zahlen 2,3 Prozent
  • Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben

Die private Pflegeversicherung in Bayern

  • Beitrag wird nach Alter und Leistung berechnet
  • Leistungen sind individuell festzulegen

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Wer die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung mit einer Zusatzversicherung ergänzen will, führt zuvor einen Tarifvergleich durch. Er wird mit dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen und stellt alle passenden Tarife in einer kompakten Übersicht zusammen.

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Die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung gilt in Bayern wie in jedem anderen Bundesland auch. Der Beitrag der Pflegeversicherung Bayern richtet sich nach dem gesetzlich festgelegten einheitlichen Beitragssatz, der für Versicherte mit Kindern etwas niedriger ist als für Kinderlose. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung Bayern unterscheidet sich somit in der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung nur durch den Zuschlag für Kinderlose. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung in Bayern entsprechen den Regularien in allen anderen Bundesländern. Trotzdem muss man einige Details wissen, wenn man ein Pflegegeld in Bayern beantragen will. Hinzu kommt der Pflegeversicherungsbeitrag für Bayern, wenn man sich für eine private Pflegeversicherung entscheidet.

Anbieter

Die Pflegeversicherung wird in Bayern von den gesetzlichen Krankenkassen und den ihnen angeschlossenen Pflegekassen getragen, wenn der Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Privatversicherte müssen ebenso einen Beitrag zur Pflegeversicherung in Bayern zahlen, dieser wird von der zu dem jeweiligen Krankenversicherer gehörenden Pflegekasse erhoben. Wer Leistungen der Pflegeversicherung Bayern beantragen will, muss sich also an seine jeweilige Krankenkasse wenden und den Antrag dort zur Genehmigung einreichen. Die größte Kranken- und Pflegekasse ist die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), sie ist für Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung in Bayern wie ein Pflegegeld Bayern beantragen wollen, der erste Ansprechpartner. Wer privat versichert ist und ein Pflegegeld in Bayern beziehen will, wendet sich an seinen privaten Krankenversicherer und an die ihm angeschlossene Pflegekasse.

Die Pflege-Pflichtversicherung in Bayern

Der Beitrag der Pflegeversicherung in Bayern richtet sich nach dem gesetzlichen Einheitsbeitragssatz. Er liegt im Jahr 2013 bei 2,05 Prozent, die Bezugsgröße ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt. Kinderlose Versicherte haben einen Beitragssatz der Pflegeversicherung Bayern von 2,3 Prozent zu tragen. Mit diesem höheren Pflegeversicherungsbeitrag Bayern soll bei kinderlosen Versicherten dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sie im Alter voraussichtlich keine Angehörigen haben werden, die für die Pflege aufkommen könnten und den Staat somit entlasten könnten. Damit entspricht der Beitrag der Pflegeversicherung in Bayern in vollem Umfang den bundesweit einheitlich geregelten Beitragssätzen. Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Bayern in Anspruch nehmen muss, hat dazu einen Antrag bei seiner Pflegekasse zu stellen. Viele Kassen bieten in ihrem Online-Auftritt umfangreiche Informationen, wie diese Leistungen der Pflegeversicherung in Bayern zu beantragen sind. Häufig stehen die Anträge online zur Verfügung, sie sind auszufüllen und bei der Kasse zur Überprüfung und Genehmigung vorzulegen. Hinsichtlich der Beantragung und des Genehmigungsverfahrens unterscheidet sich das Pflegegeld in Bayern nicht von dem Antragsverfahren, welches deutschlandweit bei allen gesetzlichen Pflegekassen gilt.

Die private Pflegeversicherung in Bayern

Wer schon einmal ein Pflegegeld in Bayern beantragt hat, dürfte die Erfahrung gemacht haben, dass die Leistungen aus der Pflege-Pflichtversicherung selten ausreichen, um eine ambulante oder eine stationäre Pflege in vollem Umfang zu bezahlen. Deshalb ist neben dem Beitrag zur Pflegeversicherung in Bayern eine private Pflegeversicherung sehr sinnvoll. Während der Beitrag in der Pflichtversicherung mit dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung Bayern festgelegt ist, richtet sich die Prämie für die private Zusatzversicherung nach dem Alter des Versicherten und nach seinen gewünschten Tarifleistungen. Das gilt für die geförderte Pflege-Bahr ebenso wie für nicht-geförderte private Zusatzversicherungen. Der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung Bayern führt gleichzeitig zu einheitlichen Leistungen. Auch hier beruht die private Pflegeversicherung auf einem ganz anderen Ansatz, denn sie erlaubt dem Versicherten, seinen gewünschten Versicherungsschutz individuell festzulegen.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Während der Pflegeversicherungsbeitrag in Bayern für die Pflichtversicherung gesetzlich reglementiert ist, haben die Anbieter privater Zusatzversicherungen die Möglichkeit, ihre Tarife nach Belieben zu gestalten. Das aber bedeutet für den Versicherten, dass ein Vergleich der Versicherungen unabdingbar ist, wenn man einerseits einen niedrigen privaten Pflegeversicherungsbeitrag in Bayern zahlen will und andererseits hochwertig versichert sein will. Der Versicherungsvergleich wird schnell und komfortabel mit einem Online-Rechner durchgeführt. Er stellt alle anwendbaren Tarife in einer kompakten Übersicht zusammen und zeigt so auf einen Blick, welcher Anbieter den günstigsten Pflegeversicherungsbeitrag in Bayern gewährleistet. Der Tarifvergleich wird mit dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich