Diabetes ist eine wahre Volkskrankheit. Ob Diabetes Patienten eine Pflegestufe beantragen und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, hängt vom individuellen Fall ab.
Diabetes
- jeder zehnte leidet an Diabetes
- Diabetes Typ 1 – angeboren, absoluter Insulinmangel, muss lebenslang behandelt werden
- Diabetes Typ 2 – entsteht durch falsche Ernährung und Übergewicht im Laufe des Lebens
Diabetes und Pflegestufe
- Einstufung in eine Pflegestufe hängt nicht von der Grunderkrankung ab, sondern von der Schwere der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit Pflegestufe I
- einmal täglich benötigte Hilfe bei zwei Verrichtungen aus den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege, mehrmals wöchentliche hauswirtschaftliche Hilfe
Pflegebedürftigkeit Pflegestufe II
- dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten benötigte Hilfe bei Verrichtungen aus den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege, mehrmals wöchentliche hauswirtschaftliche Hilfe
Pflegebedürftigkeit Pflegestufe III
- Hilfe rund um die Uhr benötigt bei Verrichtungen aus den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege, mehrmals wöchentliche hauswirtschaftliche Hilfe
Pflegebedürftigkeit bei Kindern
- wird am Pflegebedarf eines gleichaltrigen gesunden Kindes bemessen
- nur die benötigte Hilfe, die über die Pflege eines gesunden Kindes hinausgeht, wird als Pflegebedarf anerkannt
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Diabetes ist eine wahre Volkskrankheit. Ob Diabetes Patienten eine Pflegestufe beantragen und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten können, hängt vom individuellen Fall ab.
Diabetes
- jeder zehnte leidet an Diabetes
- Diabetes Typ 1 – angeboren, absoluter Insulinmangel, muss lebenslang behandelt werden
- Diabetes Typ 2 – entsteht durch falsche Ernährung und Übergewicht im Laufe des Lebens
Diabetes und Pflegestufe
- Einstufung in eine Pflegestufe hängt nicht von der Grunderkrankung ab, sondern von der Schwere der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftigkeit Pflegestufe I
- einmal täglich benötigte Hilfe bei zwei Verrichtungen aus den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege, mehrmals wöchentliche hauswirtschaftliche Hilfe
Pflegebedürftigkeit Pflegestufe II
- dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten benötigte Hilfe bei Verrichtungen aus den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege, mehrmals wöchentliche hauswirtschaftliche Hilfe
Pflegebedürftigkeit Pflegestufe III
- Hilfe rund um die Uhr benötigt bei Verrichtungen aus den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege, mehrmals wöchentliche hauswirtschaftliche Hilfe
Pflegebedürftigkeit bei Kindern
- wird am Pflegebedarf eines gleichaltrigen gesunden Kindes bemessen
- nur die benötigte Hilfe, die über die Pflege eines gesunden Kindes hinausgeht, wird als Pflegebedarf anerkannt
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In Deutschland leidet statistisch jeder zehnte an Diabetes. Die Stoffwechselerkrankung ist somit eine wahre Volkskrankheit. Ob eine Pflegestufe für Diabetes bewilligt wird und damit Leistungen aus der Pflegeversicherung empfangen werden können, hängt von der Schwere der Erkrankung und deren Auswirkung auf das tägliche Leben des Betroffenen ab.
Volkskrankheit Diabetes
Statistiken belegen, dass jeder zehnte in Deutschland an Diabetes erkrankt ist. Diabetes ist eine Stoffwechselerkrankung, bei der zwei verschiedene Formen unterschieden werden müssen. Bei Diabetes – im Volksmund auch häufig als Zuckerkrankheit bezeichnet – liegt eine Störung des Zuckerstoffwechsels vor. Das bedeutet, der Blutzuckerspiegel steigt über das Normalmaß hinaus an. Grund dafür ist ein Insulinmangel. Grundsätzlich werden zwei Diabetes Typen unterschieden. Bei der Diabetes Typ 1 liegt ein absoluter Insulinmangel vor. Die Bauchspeicheldrüse stellt zu wenig oder gar kein Insulin her. Diabetes Typ 2 entsteht in der Regel durch falsche Ernährung und Übergewicht. Das körpereigene Insulin reicht nicht aus, um einen normalen Blutzuckerspiegel zu gewährleisten. Während Typ 1 eine angeborene Art der Diabetes ist und demnach vor allem schon im Kindesalter auftritt, entsteht Diabetes Typ 2 erst im Laufe des Lebens. Bei Diabetes Typ 1 kann davon ausgegangen werden, dass die Erkrankung lebenslang besteht. Bei Diabetes Typ 2 kann sich das Krankheitsbild, bei einer konsequenten Umstellung der Lebensgewohnheiten durchaus verbessern oder zumindest nicht verschlechtern. Ob eine Pflegestufe für Diabetes gewährt wird, hängt immer vom individuellen Fall ab. Dementsprechend kann auch nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass Diabetes Patienten einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben.
Pflegestufe bei Diabetes
Der Gesundheitszustand von Diabetikern kann individuell völlig unterschiedlich sein. Es gibt Diabetiker, die mit ihrer Erkrankung hervorragend zurechtkommen und ihren Alltag bestens meistern. Doch auch das Gegenteil kann der Fall sein, denn Diabetiker können durchaus auch zum Pflegefall werden. Wird Diabetes nur unzureichend behandelt oder hält der Patient sich nicht an die Therapie können zahlreiche Begleiterscheinungen den Gesundheitsstatus extrem verschlechtern, sodass der Patient letztendlich nicht mehr ohne fremde Hilfe zurechtkommt. Voraussetzung für die Bewilligung einer Pflegestufe ist allgemein die Schwere der Hilfsbedürftigkeit im Alltag. Dazu werden die drei Kriterien Ernährung, Körperpflege und Mobilität vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) begutachtet. Dabei wird festgestellt, wie viel Hilfe der Patient bei diesen drei Grundkriterien im Alltag benötigt. Bei der Festlegung der Pflegestufe ist die Grunderkrankung insofern nicht von Bedeutung. Dementsprechend erhält nur derjenige eine Pflegestufe bei Diabetes, der bei der Ernährung, Körperpflege und der eigenen Mobilität einen entsprechenden Pflegebedarf nachweisen kann. Kinder mit Diabetes werden generell von den Versorgungsämtern als behinderte Kinder anerkannt und haben daher in aller Regel auch einen Anspruch auf eine Mindesteinstufung in die Pflegestufe I.
Wie viel Pflegebedarf muss nachgewiesen werden?
In Pflegestufe I werden erheblich Pflegebedürftige eingestuft. Dazu muss bei mindesten zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität tägliche Hilfe benötigt werden. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche eine hauwirtschaftliche Unterstützung notwendig sein. Schwerpflegebedürftige erhalten die Pflegestufe II. Dazu muss mindesten dreimal zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Verrichtung alltäglicher Dinge aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität benötigt werden. Zusätzliche hauwirtschaftliche Hilfe muss mehrfach in der Woche notwendig sein. Um in die Pflegestufe III eingestuft zu werden, muss der Patient schwerstpflegebedürftig sein. Das bedeutet, neben der mehrfach pro Woche notwendigen hauswirtschaftlichen Unterstützung ist eine tägliche Pflege und Hilfe rund um die Uhr bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität erforderlich. Diese Einstufungskriterien gelten unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit. Demzufolge wird eine Pflegestufe bei Diabetes nur dann vergeben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einstufung von Kindern unterscheidet sich jedoch der von Erwachsenen.
Pflegestufen für Kinder
Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs von Kindern werden andere Maßstäbe zugrunde gelegt, als bei der Einstufung von Erwachsenen. Der Pflegebedarf eines Kindes wird immer an dem Pflegebedarf eines gesunden Kindes gleichen Alters bemessen. Dazu werden sogenannte Entwicklungstabellen zugrunde gelegt. Als Pflegebedarf gelten nur die Pflegeleistungen, die über die Pflegeleistungen für ein gesundes Kind hinausgehen. Dieser Unterschied in der Einstufung liegt darin begründet, dass auch gesunde Kinder ein bestimmtes Maß an Pflege und Betreuung benötigen. Kinder mit Diabetes (Typ 1) werden als behinderte Kinder offiziell anerkannt. Dementsprechend kann in der Regel eine Pflegestufe für Diabetes Kinder beantragt werden.
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Eine Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der realen Pflegekosten. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit dem seiteninternen Tarifrechner die besten Angebote zur Zusatzpflegeversicherung.