- Unterscheidung: Private Zusatzversicherung oder Pflichtversicherung
- Wechsel Zusatzversicherung jederzeit nach Versicherungsbedingungen möglich
- Pflegepflichtversicherung an Krankenversicherung
- Versicherungen also nur gesetzlich oder nur privat
- Mindestverweildauer in der Pflichtversicherung: 18 Monate
Die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen und in eine andere wechseln
- Kündigung nach Mindestverweildauer zum übernächsten Monat möglich
- Beispiel: Kündigung am 10. April wird gültig zum 30. Juni
- Aufnahmeantrag von neuer Versicherung besorgen. Ablehnung unmöglich
- Alte Versicherung kündigen
- Kündigungsbestätigung und Aufnahmeantrag an neue Versicherung senden
- Kündigung darf formlos sein
Die private Pflegepflichtversicherung verlassen und in eine andere wechseln
- Mindestverweildauer gilt auch hier
- Kündigungsfrist abhängig vom konkreten Vertrag
- Ansonsten identisches Verfahren
- Mitnahmemöglichkeiten von Altersrückstellungen berücksichtigen
Von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung wechseln und umgekehrt
- Für Selbstständige generell möglich nach Ablauf der Mindestverweildauer
- Ansonsten abhängig vom Gehalt
- In die private Pflegeversicherung wechseln: Mindestens 52.200 Euro jährlich (4350 Euro monatlich) brutto verdienen
- In die gesetzliche Pflegeversicherung wechseln: Höchstens 47.250 Euro jährlich (3937,50 Euro monatlich) verdienen
- MIndestverweildauer gilt auch dann, wenn man plötzlich drastisch mehr oder weniger verdient
Vor dem Wechsel Leistungen vergleichen und Beiträge berechnen
Bevor Sie die Pflegeversicherung wechseln, sollten Sie unbedingt die Leistungen der möglichen neuen Anbieter vergleichen und die zugehörigen Beiträge berechnen. Hierbei hilft unser Versicherungsrechner, mit dem dies ganz einfach gelingt. Klicken Sie einfach jetzt auf „Zum Versicherungsvergleich“.
- Unterscheidung: Private Zusatzversicherung oder Pflichtversicherung
- Wechsel Zusatzversicherung jederzeit nach Versicherungsbedingungen möglich
- Pflegepflichtversicherung an Krankenversicherung
- Versicherungen also nur gesetzlich oder nur privat
- Mindestverweildauer in der Pflichtversicherung: 18 Monate
Die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen und in eine andere wechseln
- Kündigung nach Mindestverweildauer zum übernächsten Monat möglich
- Beispiel: Kündigung am 10. April wird gültig zum 30. Juni
- Aufnahmeantrag von neuer Versicherung besorgen. Ablehnung unmöglich
- Alte Versicherung kündigen
- Kündigungsbestätigung und Aufnahmeantrag an neue Versicherung senden
- Kündigung darf formlos sein
Die private Pflegepflichtversicherung verlassen und in eine andere wechseln
- Mindestverweildauer gilt auch hier
- Kündigungsfrist abhängig vom konkreten Vertrag
- Ansonsten identisches Verfahren
- Mitnahmemöglichkeiten von Altersrückstellungen berücksichtigen
Von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung wechseln und umgekehrt
- Für Selbstständige generell möglich nach Ablauf der Mindestverweildauer
- Ansonsten abhängig vom Gehalt
- In die private Pflegeversicherung wechseln: Mindestens 52.200 Euro jährlich (4350 Euro monatlich) brutto verdienen
- In die gesetzliche Pflegeversicherung wechseln: Höchstens 47.250 Euro jährlich (3937,50 Euro monatlich) verdienen
- MIndestverweildauer gilt auch dann, wenn man plötzlich drastisch mehr oder weniger verdient
Vor dem Wechsel Leistungen vergleichen und Beiträge berechnen
Bevor Sie die Pflegeversicherung wechseln, sollten Sie unbedingt die Leistungen der möglichen neuen Anbieter vergleichen und die zugehörigen Beiträge berechnen. Hierbei hilft unser Versicherungsrechner, mit dem dies ganz einfach gelingt. Klicken Sie einfach jetzt auf „Zum Versicherungsvergleich“.
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Möchte man die Pflegeversicherung wechseln, gilt es grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um eine eine freiwillige Zusatzversicherung oder die Pflichtversicherung handelt. Die freiwillige Zusatzversicherung kann jederzeit gemäß der Bestimmungen des Anbieters gewechselt werden. Bei einem Wechsel der Pflegepflichtversicherung sind mehrere Punkte zu berücksichtigen: Erst einmal ist die Pflegeversicherung an die Krankenkasse gebunden. So ist eine Kombination gesetzliche Krankenkasse – private Pflegepflichtversicherung oder umgekehrt beispielsweise nicht möglich. Nach einem Wechsel der Pflegeversicherung besteht zudem eine Pflichtverweildauer von 18 Monaten in der neuen Versicherung.
Die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen und in eine andere wechseln
Möchte man die gesetzliche Pflegeversicherung verlassen und in eine andere wechseln und hat die Mindestverweildauer absolviert, so ist eine Kündigung zum übernächsten Monat möglich. Ein Beispiel: Man kündigt am 10. April. Die Kündigung der Versicherung wird dann zum 30. Juni wirksam. Zeitgleich fordert man bei der neuen Kasse einen entsprechenden Aufnahmeantrag an. Ein spezielles Formular für die Kündigung ist nicht notwendig. Im Prinzip genügt es, dass man einen Satz formlos mit seinen Versicherungsdaten an die alte Kasse sendet, der aussagt, dass man zum nächstmöglichen Zeitpunkt sein Mitgliedschaft kündigt. An die neue Kranken- und Pflegekasse sendet man Kündigungsbestätigung und Aufnahmeantrag. Ein Ablehnungsrecht besteht für diese nicht. Sie hat unverzüglich eine Mitgliedsbestätigung zu senden, sodass ein nahtloser Versicherungsübergang gewährleistet ist.
Die private Pflegepflichtversicherung verlassen und in eine andere wechseln
Auch bei der privaten Pflegeversicherung gilt eine Mindestverweildauer. Ansonsten gelten für die Kündigung und den Wechsel die privaten Vertragsbestimmungen des jeweiligen Anbieters. Ob Formulare oder spezielle Schreiben nötig sind, hängt also davon, was die jeweilige Versicherung vorschreibt. Chronologisch gilt für einen Wechsel der Pflegeversicherung das gleiche Prinzip wie bei der gesetzlichen: Antrag bei der neuen Versicherung herunterladen, Kündigung bei der alten und Kündigung sowie Antrag an die neue Versicherung senden. Zu berücksichtigen ist, wenn man die private Pflegeversicherung verlassen möchte, um in eine andere zu wechseln, ob man seine Altersrückstellungen ganz, teilweise oder überhaupt mitnehmen kann. Diese Anwartschaften sind für die Stabilität der Beiträge im Alter unverzichtbar. Bei einem Wechsel muss dieser Punkt deshalb unbedingt berücksichtigt werden.
Von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung wechseln und umgekehrt
Ungleich komplizierter ist es, von der gesetzlichen in die private Pflegeversicherung zu wechseln und umgekehrt. Ausgenommen sind diesbezüglich lediglich Freiberufler, da diese ein generelles Wahlrecht haben und nur die Mindestverweildauer absolvieren müssen, um einen Wechsel anzustreben. Ansonsten gilt das übliche Verfahren. Möchte Arbeitnehmer wechseln, gilt das Einkommen als ausschlaggebend: Wer mehr als 52.200 Euro jährlich (4350 Euro monatlich) brutto verdient, darf den Wechsel anstreben. Ist man in der privaten Pflegeversicherung und möchte in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wechseln, muss das Einkommen unter 47.250 Euro jährlich (3937,50 Euro monatlich) rutschen. Hier liegt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Zu berücksichtigen ist, dass auch hier die Mindestverweildauer – ungebrochen der persönlichen Einkommenssituation – Gültigkeit hat. Wechselt man beispielsweise in die private Versicherung und wird arbeitslos, so ist ein Rückwechsel erst nach 18 Monaten möglich. In diesem Fall kann man in der privaten Versicherung in einen Basistarif wechseln.
Vor dem Wechsel Leistungen vergleichen und Beiträge berechnen
Ein Wechsel der Pflegeversicherung macht nur immer dann Sinn, wenn sich diese vergünstigt und/ oder die Leistungen steigen. Um dies herauszufinden, können Sie bei uns ganz einfach die Leistungen vergleichen und die Beiträge berechnen. Klicken Sie hierfür einfach auf den Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“.