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Pflegekosten 2013

Pflege ist teuer und wird in Zukunft noch teurer werden. Die Pflegesätze der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab. Um hohe Zuzahlungen aus dem Privatvermögen zu verhindern oder zu vermeiden, dass die Kinder für die Pflege der Eltern zahlen müssen, ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung ratsam.

Kostenregelung der gesetzlichen Pflegeversicherung

  • Leistungen dienen nur der Grundabsicherung im Pflegefall
  • Leistungshöhe hängt von der Art der Pflege ab
  • Leistungshöhe orientiert sich an der Pflegestufe
  • fĂĽr häusliche Pflege durch Angehörige wird Pflegegeld als Geldleistung zur freien VerfĂĽgung gezahlt
  • fĂĽr professionelle Pflege erbringt die Pflegeversicherung Sachleistungen, die direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet werden

Höhe der realen Pflegekosten

  • hängt immer vom Umfang und der Intensität des Pflegebedarfs ab
  • aktuell kann eine tägliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bis zu 2500 Euro im Monat kosten
  • fĂĽr die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim muss im Schnitt mit 3500 Euro pro Monat gerechnet werden

Pflegesätze beim Pflegegeld

  • Pflegestufe 0 – ein eingeschränkter Alltagskompetenz 120 Euro
  • Pflegestufe 1 – 235 Euro
  • Pflegestufe 2 – 440 Euro
  • Pflegestufe 3 – 700 Euro

Pflegesätze für Sachleistungen bei ambulanter Pflege

  • Pflegestufe 1 – 450 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1100 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro

Pflegesätze bei teilstationärer Pflege

  • Pflegestufe 0 – 450 Euro
  • Pflegestufe 1 – 1100 Euro
  • ab Pflegestufe 2 – 1550 Euro

Pflegesätze bei vollstationärer Pflege

  • Pflegestufe 1 – 1023 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1279 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ermitteln Sie die günstigsten Pflegezusatzversicherungen mit den besten Leistungen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit der Berechnung zu beginnen. Anschließend können Sie einen Onlineabschluss für eine Pflegezusatzversicherung tätigen.

Pflege ist teuer und wird in Zukunft noch teurer werden. Die Pflegesätze der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab. Um hohe Zuzahlungen aus dem Privatvermögen zu verhindern oder zu vermeiden, dass die Kinder für die Pflege der Eltern zahlen müssen, ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung ratsam.

Kostenregelung der gesetzlichen Pflegeversicherung

  • Leistungen dienen nur der Grundabsicherung im Pflegefall
  • Leistungshöhe hängt von der Art der Pflege ab
  • Leistungshöhe orientiert sich an der Pflegestufe
  • fĂĽr häusliche Pflege durch Angehörige wird Pflegegeld als Geldleistung zur freien VerfĂĽgung gezahlt
  • fĂĽr professionelle Pflege erbringt die Pflegeversicherung Sachleistungen, die direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet werden

Höhe der realen Pflegekosten

  • hängt immer vom Umfang und der Intensität des Pflegebedarfs ab
  • aktuell kann eine tägliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bis zu 2500 Euro im Monat kosten
  • fĂĽr die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim muss im Schnitt mit 3500 Euro pro Monat gerechnet werden

Pflegesätze beim Pflegegeld

  • Pflegestufe 0 – ein eingeschränkter Alltagskompetenz 120 Euro
  • Pflegestufe 1 – 235 Euro
  • Pflegestufe 2 – 440 Euro
  • Pflegestufe 3 – 700 Euro

Pflegesätze für Sachleistungen bei ambulanter Pflege

  • Pflegestufe 1 – 450 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1100 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro

Pflegesätze bei teilstationärer Pflege

  • Pflegestufe 0 – 450 Euro
  • Pflegestufe 1 – 1100 Euro
  • ab Pflegestufe 2 – 1550 Euro

Pflegesätze bei vollstationärer Pflege

  • Pflegestufe 1 – 1023 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1279 Euro
  • Pflegestufe 3 – 1550 Euro

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Pflege ist ein häufig diskutiertes Thema, über welches fast täglich in den Medien berichtet wird. Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig und die Kosten steigen unaufhaltsam. Doch wie hoch sind Pflegekosten tatsächlich und wie viel übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Kostenregelung in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können, gelten allgemein als pflegebedürftig. Doch beim individuellen Pflegebedarf gibt es große Unterschiede. Von der gelegentlichen Hilfe im Haushalt bis hin zur Rund-um-24-Stunden-Pflege ist jeder Hilfebedarf denkbar. Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt seit 1995 die Grundabsicherung für alle Pflegebedürftigen sicher. Damit Pflegebedürftige Leistungen entsprechend ihrem Pflegedarf erhalten, wurden die Pflegestufen eingeführt. So kann die Pflegekasse je nach Pflegestufe die Vergütung dem Pflegebedarf entsprechend vornehmen. Wie hoch die Kosten für die benötigte Pflege jedoch im Einzelfall sind, hängt nicht nur von der Intensität des Pflegebedarfs ab. Ganz wesentlich hängt die Berechnung der Pflegekosten von der Art der Pflege ab.

Wie teuer ist eine professionelle Pflege?

Die meisten Pflegebedürftigen werden nach wie vor zu Hause von Angehörigen betreut. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld, welches den Betroffenen zur freien Verfügung als Geldleistung ausgezahlt wird. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Höhe der Pflegestufe ab. Nicht immer ist eine häusliche Pflege durch Angehörige komplett oder teilweise möglich. In diesen Fällen ist die Pflege durch professionelles Pflegepersonal unumgänglich. Doch auch professionelle Pflege kann auf unterschiedlichen Arten erfolgen. Ambulante Pflegedienste machen eine professionelle Pflege zu Hause oder im Altenheim möglich. In Pflegeheimen erfolgt eine stationäre Pflege, welche bei Bedarf auch rund um die Uhr erfolgt. Wie hoch die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst letztendlich sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Bei den meisten ambulanten Pflegediensten werden die einzelnen Verrichtungen separat berechnet. Dazu muss eine Anfahrtspauschale gezahlt werden. Je nach Pflegebedarf muss durchaus mit durchschnittlichen Kosten zwischen 2000 und 2500 Euro pro Monat gerechnet werden, wenn der Pflegedienst täglich die Pflege übernimmt. Findet die Pflege in einer Pflegeeinrichtung statt, sind durchschnittliche Pflegekosten von 3000 bis 3500 Euro die Regel.

Was ĂĽbernimmt die Pflegeversicherung?

Für die professionelle Pflege bewilligt die gesetzliche Pflegeversicherung grundsätzlich nur Sachleistungen. Im Gegensatz zum Pflegegeld, werden Sachleistungen von der Pflegeversicherung direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet. Die Höhe der Sachleistungen hängt von der Pflegeart und der Pflegestufe ab. Für die Pflege durch einen Pflegedienst übernimmt die Pflegeversicherung andere Kosten als für eine teil- oder vollstationäre Pflege. Bei allen Pflegearten erfolgt die Übernahme von Kosten je Pflegestufe.

GebĂĽhrenliste fĂĽr die Leistungen der Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt gestaffelt nach Pflegestufen ein Entgelt für die häusliche Pflege durch Angehörige, die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst, teil- oder vollstationäre Pflege sowie für Sonderleistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dabei handelt sich jedoch immer nur um die sogenannte Grundabsicherung im Pflegefall, denn die Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung deckt keinesfalls die Gesamtkosten ab. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn die restlichen Kosten nicht vom Privatvermögen des Pflegebedürftigen oder durch dessen Kinder gezahlt werden sollen. In welcher Höhe gestaffelt nach Pflegestufen die Kosten durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen werden, kann der offiziellen Gebührenliste für Leistungen aus der Pflegeversicherung entnommen werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung besteht automatisch bei der gesetzlichen Krankenkasse des Versicherten. Nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen halten auf ihrer Homepage eine entsprechende Gebührenliste zur Pflegeversicherung bereit.

Pflegegeld nach Pflegestufen

Für die häusliche Pflege durch Angehörige zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bei Pflegestufe 1 ein Pflegegeld von 235 Euro. Bei Pflegestufe 2 erhöht sich das Pflegegeld auf 440 Euro und in Pflegestufe 3 erhalten Pflegebedürftige ein Pflegegeld in Höhe von 700 Euro. Pflegebedürftige mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten bereits in Pflegestufe 0 Pflegegeld in Höhe von 120 Euro. In den Pflegestufen 1 bis 3 erhalten diese Pflegebedürftigen ein erhöhtes Pflegegeld.

Sachleistungen fĂĽr ambulante Pflege

Bei einer häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst wird der Anteil an den Kosten von der Pflegeversicherung direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. So übernimmt die Versicherung in der ersten Pflegestufe Kosten in Höhe 450 Euro pro Monat. In Pflegestufe 2 betragen die Sachleistungen 1100 Euro, in Pflegestufe 3 übernimmt die Pflegeversicherung einen Kostenanteil von 1550 Euro. Wird die Pflege von Angehörigen und einem Pflegedienst übernommen, ist eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung möglich.

Sachleistungen für teilstationäre und stationäre Pflege

Eine teilstationäre Pflege erfolgt tagsüber oder nachts in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung, während die Pflegebedürftigen für eine vollstationäre Pflege dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind. Auch in diesen Bereichen kann die Pflegeversicherung mit ihren Leistungen Kosten für teil- oder vollstationäre Pflege nur zum Teil ersetzen. So gibt es je nach Pflegestufe für die teilstationäre Pflege Pflegesätze zwischen 450 Euro und 1550 Euro. Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegeversicherung 1023 Euro in der Pflegestufe 1, 1279 Euro bei Pflegestufe 2 und 1550 Euro bei Pflegestufe 3.

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Eine Pflegezusatzversicherung ist wichtig, um die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen. Ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf unseren seiteninternen Tarifrechner. Er berechnet die besten und günstigsten Tarife für Sie. Nach dem Tarifvergleich können Sie gleich einen Onlinevertrag für die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich