Pflege ist teuer und wird in Zukunft noch teurer werden. Die Pflegesätze der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab. Um hohe Zuzahlungen aus dem Privatvermögen zu verhindern oder zu vermeiden, dass die Kinder für die Pflege der Eltern zahlen müssen, ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung ratsam.
Kostenregelung der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Leistungen dienen nur der Grundabsicherung im Pflegefall
- Leistungshöhe hängt von der Art der Pflege ab
- Leistungshöhe orientiert sich an der Pflegestufe
- für häusliche Pflege durch Angehörige wird Pflegegeld als Geldleistung zur freien Verfügung gezahlt
- fĂĽr professionelle Pflege erbringt die Pflegeversicherung Sachleistungen, die direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet werden
Höhe der realen Pflegekosten
- hängt immer vom Umfang und der Intensität des Pflegebedarfs ab
- aktuell kann eine tägliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bis zu 2500 Euro im Monat kosten
- für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim muss im Schnitt mit 3500 Euro pro Monat gerechnet werden
Pflegesätze beim Pflegegeld
- Pflegestufe 0 – ein eingeschränkter Alltagskompetenz 120 Euro
- Pflegestufe 1 – 235 Euro
- Pflegestufe 2 – 440 Euro
- Pflegestufe 3 – 700 Euro
Pflegesätze für Sachleistungen bei ambulanter Pflege
- Pflegestufe 1 – 450 Euro
- Pflegestufe 2 – 1100 Euro
- Pflegestufe 3 – 1550 Euro
Pflegesätze bei teilstationärer Pflege
- Pflegestufe 0 – 450 Euro
- Pflegestufe 1 – 1100 Euro
- ab Pflegestufe 2 – 1550 Euro
Pflegesätze bei vollstationärer Pflege
- Pflegestufe 1 – 1023 Euro
- Pflegestufe 2 – 1279 Euro
- Pflegestufe 3 – 1550 Euro
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ermitteln Sie die günstigsten Pflegezusatzversicherungen mit den besten Leistungen. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um mit der Berechnung zu beginnen. Anschließend können Sie einen Onlineabschluss für eine Pflegezusatzversicherung tätigen.
Pflege ist teuer und wird in Zukunft noch teurer werden. Die Pflegesätze der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab. Um hohe Zuzahlungen aus dem Privatvermögen zu verhindern oder zu vermeiden, dass die Kinder für die Pflege der Eltern zahlen müssen, ist eine zusätzliche Absicherung durch eine Pflegezusatzversicherung ratsam.
Kostenregelung der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Leistungen dienen nur der Grundabsicherung im Pflegefall
- Leistungshöhe hängt von der Art der Pflege ab
- Leistungshöhe orientiert sich an der Pflegestufe
- für häusliche Pflege durch Angehörige wird Pflegegeld als Geldleistung zur freien Verfügung gezahlt
- fĂĽr professionelle Pflege erbringt die Pflegeversicherung Sachleistungen, die direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet werden
Höhe der realen Pflegekosten
- hängt immer vom Umfang und der Intensität des Pflegebedarfs ab
- aktuell kann eine tägliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bis zu 2500 Euro im Monat kosten
- für die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim muss im Schnitt mit 3500 Euro pro Monat gerechnet werden
Pflegesätze beim Pflegegeld
- Pflegestufe 0 – ein eingeschränkter Alltagskompetenz 120 Euro
- Pflegestufe 1 – 235 Euro
- Pflegestufe 2 – 440 Euro
- Pflegestufe 3 – 700 Euro
Pflegesätze für Sachleistungen bei ambulanter Pflege
- Pflegestufe 1 – 450 Euro
- Pflegestufe 2 – 1100 Euro
- Pflegestufe 3 – 1550 Euro
Pflegesätze bei teilstationärer Pflege
- Pflegestufe 0 – 450 Euro
- Pflegestufe 1 – 1100 Euro
- ab Pflegestufe 2 – 1550 Euro
Pflegesätze bei vollstationärer Pflege
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- Pflegestufe 2 – 1279 Euro
- Pflegestufe 3 – 1550 Euro
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Pflege ist ein häufig diskutiertes Thema, über welches fast täglich in den Medien berichtet wird. Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig und die Kosten steigen unaufhaltsam. Doch wie hoch sind Pflegekosten tatsächlich und wie viel übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung?
Kostenregelung in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können, gelten allgemein als pflegebedürftig. Doch beim individuellen Pflegebedarf gibt es große Unterschiede. Von der gelegentlichen Hilfe im Haushalt bis hin zur Rund-um-24-Stunden-Pflege ist jeder Hilfebedarf denkbar. Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt seit 1995 die Grundabsicherung für alle Pflegebedürftigen sicher. Damit Pflegebedürftige Leistungen entsprechend ihrem Pflegedarf erhalten, wurden die Pflegestufen eingeführt. So kann die Pflegekasse je nach Pflegestufe die Vergütung dem Pflegebedarf entsprechend vornehmen. Wie hoch die Kosten für die benötigte Pflege jedoch im Einzelfall sind, hängt nicht nur von der Intensität des Pflegebedarfs ab. Ganz wesentlich hängt die Berechnung der Pflegekosten von der Art der Pflege ab.
Wie teuer ist eine professionelle Pflege?
Die meisten Pflegebedürftigen werden nach wie vor zu Hause von Angehörigen betreut. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegeversicherung ein Pflegegeld, welches den Betroffenen zur freien Verfügung als Geldleistung ausgezahlt wird. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Höhe der Pflegestufe ab. Nicht immer ist eine häusliche Pflege durch Angehörige komplett oder teilweise möglich. In diesen Fällen ist die Pflege durch professionelles Pflegepersonal unumgänglich. Doch auch professionelle Pflege kann auf unterschiedlichen Arten erfolgen. Ambulante Pflegedienste machen eine professionelle Pflege zu Hause oder im Altenheim möglich. In Pflegeheimen erfolgt eine stationäre Pflege, welche bei Bedarf auch rund um die Uhr erfolgt. Wie hoch die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst letztendlich sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Bei den meisten ambulanten Pflegediensten werden die einzelnen Verrichtungen separat berechnet. Dazu muss eine Anfahrtspauschale gezahlt werden. Je nach Pflegebedarf muss durchaus mit durchschnittlichen Kosten zwischen 2000 und 2500 Euro pro Monat gerechnet werden, wenn der Pflegedienst täglich die Pflege übernimmt. Findet die Pflege in einer Pflegeeinrichtung statt, sind durchschnittliche Pflegekosten von 3000 bis 3500 Euro die Regel.
Was ĂĽbernimmt die Pflegeversicherung?
Für die professionelle Pflege bewilligt die gesetzliche Pflegeversicherung grundsätzlich nur Sachleistungen. Im Gegensatz zum Pflegegeld, werden Sachleistungen von der Pflegeversicherung direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet. Die Höhe der Sachleistungen hängt von der Pflegeart und der Pflegestufe ab. Für die Pflege durch einen Pflegedienst übernimmt die Pflegeversicherung andere Kosten als für eine teil- oder vollstationäre Pflege. Bei allen Pflegearten erfolgt die Übernahme von Kosten je Pflegestufe.
GebĂĽhrenliste fĂĽr die Leistungen der Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt gestaffelt nach Pflegestufen ein Entgelt für die häusliche Pflege durch Angehörige, die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst, teil- oder vollstationäre Pflege sowie für Sonderleistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dabei handelt sich jedoch immer nur um die sogenannte Grundabsicherung im Pflegefall, denn die Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung deckt keinesfalls die Gesamtkosten ab. Eine zusätzliche private Pflegeversicherung ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn die restlichen Kosten nicht vom Privatvermögen des Pflegebedürftigen oder durch dessen Kinder gezahlt werden sollen. In welcher Höhe gestaffelt nach Pflegestufen die Kosten durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen werden, kann der offiziellen Gebührenliste für Leistungen aus der Pflegeversicherung entnommen werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung besteht automatisch bei der gesetzlichen Krankenkasse des Versicherten. Nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen halten auf ihrer Homepage eine entsprechende Gebührenliste zur Pflegeversicherung bereit.
Pflegegeld nach Pflegestufen
Für die häusliche Pflege durch Angehörige zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung bei Pflegestufe 1 ein Pflegegeld von 235 Euro. Bei Pflegestufe 2 erhöht sich das Pflegegeld auf 440 Euro und in Pflegestufe 3 erhalten Pflegebedürftige ein Pflegegeld in Höhe von 700 Euro. Pflegebedürftige mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten bereits in Pflegestufe 0 Pflegegeld in Höhe von 120 Euro. In den Pflegestufen 1 bis 3 erhalten diese Pflegebedürftigen ein erhöhtes Pflegegeld.
Sachleistungen fĂĽr ambulante Pflege
Bei einer häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst wird der Anteil an den Kosten von der Pflegeversicherung direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. So übernimmt die Versicherung in der ersten Pflegestufe Kosten in Höhe 450 Euro pro Monat. In Pflegestufe 2 betragen die Sachleistungen 1100 Euro, in Pflegestufe 3 übernimmt die Pflegeversicherung einen Kostenanteil von 1550 Euro. Wird die Pflege von Angehörigen und einem Pflegedienst übernommen, ist eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung möglich.
Sachleistungen für teilstationäre und stationäre Pflege
Eine teilstationäre Pflege erfolgt tagsüber oder nachts in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung, während die Pflegebedürftigen für eine vollstationäre Pflege dauerhaft in einem Pflegeheim untergebracht sind. Auch in diesen Bereichen kann die Pflegeversicherung mit ihren Leistungen Kosten für teil- oder vollstationäre Pflege nur zum Teil ersetzen. So gibt es je nach Pflegestufe für die teilstationäre Pflege Pflegesätze zwischen 450 Euro und 1550 Euro. Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegeversicherung 1023 Euro in der Pflegestufe 1, 1279 Euro bei Pflegestufe 2 und 1550 Euro bei Pflegestufe 3.
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Eine Pflegezusatzversicherung ist wichtig, um die Kostenlücke zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen. Ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf unseren seiteninternen Tarifrechner. Er berechnet die besten und günstigsten Tarife für Sie. Nach dem Tarifvergleich können Sie gleich einen Onlinevertrag für die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl abschließen.