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Pflegeversicherung Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind in der Pflege-Pflichtversicherung versichert, ihr Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Mit der Aufteilung des Beitrags auf den Arbeitgeber und auf den Arbeitnehmer folgt die Pflegeversicherung der Systematik des deutschen Sozialversicherungssystems, das die Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer vorsieht.

Der Beitragssatz für Arbeitnehmer

  • Der Einheitsbeitragssatz beträgt 2,05 Prozent
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen 1,025 Prozent

Ein Zuschlag für Kinderlose

  • Kinderlose Versicherte zahlen 0,25 Prozent Zuschlag
  • Er entfällt allein auf den Arbeitnehmer

Eine Besonderheit für Sachsen

  • In Sachsen zahlen Arbeitgeber nur 0,525 Prozent
  • Arbeitnehmer tragen 1,525 Prozent

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Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine zusätzliche private Vorsorge von größter Bedeutung. Welcher Tarif am besten geeignet ist, zeigt der Online-Versicherungsrechner, der unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden ist.

Arbeitnehmer sind in der Pflege-Pflichtversicherung versichert, ihr Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Mit der Aufteilung des Beitrags auf den Arbeitgeber und auf den Arbeitnehmer folgt die Pflegeversicherung der Systematik des deutschen Sozialversicherungssystems, das die Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer vorsieht.

Der Beitragssatz für Arbeitnehmer

  • Der Einheitsbeitragssatz beträgt 2,05 Prozent
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen 1,025 Prozent

Ein Zuschlag für Kinderlose

  • Kinderlose Versicherte zahlen 0,25 Prozent Zuschlag
  • Er entfällt allein auf den Arbeitnehmer

Eine Besonderheit für Sachsen

  • In Sachsen zahlen Arbeitgeber nur 0,525 Prozent
  • Arbeitnehmer tragen 1,525 Prozent

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Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine zusätzliche private Vorsorge von größter Bedeutung. Welcher Tarif am besten geeignet ist, zeigt der Online-Versicherungsrechner, der unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden ist.

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Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird vom Gesetzgeber festgelegt. Der einzelne Arbeitgeber hat darauf ebenso wenig Einfluss wie der Arbeitnehmer. Vielmehr handelt es sich um einen einheitlichen Beitragssatz der Pflegeversicherung für Arbeitnehmer, der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer richtet sich dann nach dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Ähnlich wie der Beitrag zur Pflegeversicherung den Arbeitnehmeranteil bestimmt, legen gesetzliche Grundlagen auch den Arbeitgeberanteil fest. Mit dem gesetzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer wird das Pflegetagegeld oder eine Pflegesachleistung für alte Menschen bezahlt, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen mussten.

Anbieter

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gezahlt. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer kann vom Gesetzgeber angepasst werden, er ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dass der Beitrag der Pflegeversicherung einen Arbeitnehmeranteil nach sich zieht, der kontinuierlich steigt, liegt in der demografischen Entwicklung in Deutschland begründet. Immer mehr alte Menschen müssen staatliche Pflegeleistungen in Anspruch nehmen oder ein Pflegetagegeld beantragen. Diesem kontinuierlich steigenden Anspruch steht ein geringes Angebot an ambulanten und stationären Pflegemöglichkeiten gegenüber. Dadurch wird ein Pflegeplatz nahezu unbezahlbar. Um dennoch die Kosten der Pflege tragen zu können, musste der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer sukzessive angepasst werden. Mit dem steigenden Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer entfällt gleichzeitig ein höherer Anteil auf den Arbeitgeber, denn dieser trägt ebenfalls zur Finanzierung von Pflegeleistungen bei. Die gesetzliche Pflegeversicherung funktioniert also hinsichtlich des Arbeitgeber- und des Arbeitnehmeranteils vollständig wie die anderen Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems.

Der Beitragssatz für Arbeitnehmer

Die Pflegeversicherung schlägt in Deutschland mit einem Beitragssatz von 2,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts zu Buche. Dieser Anteil wird deutschlandweit einheitlich auf den Arbeitgeber und auf den Arbeitnehmer zu gleichen Teilen aufgeteilt. Bei einem Beitragssatz von 2,05 Prozent entfällt auf den Beitragssatz zur Pflegeversicherung ein Arbeitnehmeranteil von 1,025 Prozent. Der Arbeitgeber hat diesen Anteil ebenso zu zahlen. Abgeführt wird der dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung als Arbeitnehmeranteil entsprechende Teil des sozialversicherungspflichtigen Entgelts durch den Arbeitgeber. Er behält den Pflegeversicherung Beitrag für Arbeitnehmer mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ein. Abgeführt wird der dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung als Arbeitnehmeranteil entsprechende Anteil des Gehalts an die Krankenkasse. Die Pflegekasse als der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung ist an die Krankenkasse gekoppelt. Ihr geht der Pflegeversicherung Beitrag für Arbeitnehmer nach jeder Gehaltsabrechnung direkt zu.

Ein Zuschlag für Kinderlose

Auf kinderlose Versicherte entfällt in der Pflegeversicherung ein Zuschlag von 0,25 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinderlose im Pflegefall voraussichtlich staatliche Hilfen in Anspruch nehmen werden. Diese Hilfen sollen rechtzeitig und umfassend finanziert werden. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, für Kinderlose einen etwas höheren Pflegeversicherung Beitragssatz für Arbeitnehmer zu verlangen. Mit diesem höheren Pflegeversicherung Beitragssatz für Arbeitnehmer ohne Kinder erhöht sich auch der Pflegeversicherung Beitragssatz mit Arbeitnehmeranteil unmittelbar. Der Zuschlag von 0,25 Prozent wird von dem Arbeitnehmer allein getragen. Auf den Pflegeversicherung Beitragssatz mit Arbeitnehmeranteil entfallen also bei kinderlosen Versicherungspflichtigen 1,275 Prozent, während der Beitragssatz des Arbeitgebers bei 1,025 Prozent bleibt.

Eine Besonderheit für Sachsen

Der Gesetzgeber hat den Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer deutschlandweit einheitlich geregelt. Mit diesem flächendeckenden Pflegeversicherungsbeitrag mit Arbeitnehmeranteil unterscheidet sich die Pflege-Pflichtversicherung deutlich von einer privaten Absicherung, die immer individuell vereinbart wird. Eine Ausnahme von dieser Einheitsregelung für den Pflegeversicherungsbeitrag der Arbeitnehmer gibt es allerdings. Für das Bundesland Sachsen wurde ein abweichender Pflegeversicherungsbeitrag mit Arbeitnehmeranteil ausgehandelt. Hier ist der Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer mit 1,525 Prozent des Einkommens deutlich höher als der Anteil des Arbeitgebers, der sich lediglich auf 0,525 Prozent beläuft. Mit dieser Regelung hebt sich das Bundesland Sachsen von den deutschlandweit vereinbarten gesetzlichen Regelungen ab.

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Während die Regelungen zur Pflege-Pflichtversicherung vom Gesetzgeber festgelegt werden, ist die private Absicherung für den Pflegefall vollständig auf den Versicherten abzustimmen. Er hat somit alle Möglichkeiten, seine zusätzliche Vorsorge für den Pflegefall nach Belieben zu gestalten. Allerdings ist eine private Absicherung für den Pflegefall auch dringend erforderlich, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um die Kosten einer Rundum-Betreuung zu decken. Ob man sich für eine staatlich geförderte Pflegeversicherung entscheidet oder ob man die Pflegevorsorge ganz nach Wunsch mit individuellen Leistungen aufbaut, hängt von der Versicherungslücke und von der gewünschten Versorgung ab. In jedem Fall sollte man vor dem Abschluss einer ergänzenden Pflegeversicherung einen Tarifvergleich durchführen. Ein Online-Versicherungsrechner bietet dazu eine wichtige Hilfestellung. Er ist unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich