Arbeitnehmer sind in der Pflege-Pflichtversicherung versichert, ihr Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Mit der Aufteilung des Beitrags auf den Arbeitgeber und auf den Arbeitnehmer folgt die Pflegeversicherung der Systematik des deutschen Sozialversicherungssystems, das die Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer vorsieht.
Der Beitragssatz für Arbeitnehmer
- Der Einheitsbeitragssatz beträgt 2,05 Prozent
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen 1,025 Prozent
Ein Zuschlag für Kinderlose
- Kinderlose Versicherte zahlen 0,25 Prozent Zuschlag
- Er entfällt allein auf den Arbeitnehmer
Eine Besonderheit für Sachsen
- In Sachsen zahlen Arbeitgeber nur 0,525 Prozent
- Arbeitnehmer tragen 1,525 Prozent
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Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine zusätzliche private Vorsorge von größter Bedeutung. Welcher Tarif am besten geeignet ist, zeigt der Online-Versicherungsrechner, der unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden ist.
Arbeitnehmer sind in der Pflege-Pflichtversicherung versichert, ihr Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt. Mit der Aufteilung des Beitrags auf den Arbeitgeber und auf den Arbeitnehmer folgt die Pflegeversicherung der Systematik des deutschen Sozialversicherungssystems, das die Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer vorsieht.
Der Beitragssatz für Arbeitnehmer
- Der Einheitsbeitragssatz beträgt 2,05 Prozent
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen 1,025 Prozent
Ein Zuschlag für Kinderlose
- Kinderlose Versicherte zahlen 0,25 Prozent Zuschlag
- Er entfällt allein auf den Arbeitnehmer
Eine Besonderheit für Sachsen
- In Sachsen zahlen Arbeitgeber nur 0,525 Prozent
- Arbeitnehmer tragen 1,525 Prozent
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Der Beitrag für die Pflegeversicherung wird vom Gesetzgeber festgelegt. Der einzelne Arbeitgeber hat darauf ebenso wenig Einfluss wie der Arbeitnehmer. Vielmehr handelt es sich um einen einheitlichen Beitragssatz der Pflegeversicherung für Arbeitnehmer, der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer richtet sich dann nach dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Ähnlich wie der Beitrag zur Pflegeversicherung den Arbeitnehmeranteil bestimmt, legen gesetzliche Grundlagen auch den Arbeitgeberanteil fest. Mit dem gesetzlichen Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer wird das Pflegetagegeld oder eine Pflegesachleistung für alte Menschen bezahlt, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen mussten.
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Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gezahlt. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer kann vom Gesetzgeber angepasst werden, er ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dass der Beitrag der Pflegeversicherung einen Arbeitnehmeranteil nach sich zieht, der kontinuierlich steigt, liegt in der demografischen Entwicklung in Deutschland begründet. Immer mehr alte Menschen müssen staatliche Pflegeleistungen in Anspruch nehmen oder ein Pflegetagegeld beantragen. Diesem kontinuierlich steigenden Anspruch steht ein geringes Angebot an ambulanten und stationären Pflegemöglichkeiten gegenüber. Dadurch wird ein Pflegeplatz nahezu unbezahlbar. Um dennoch die Kosten der Pflege tragen zu können, musste der Beitrag zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer sukzessive angepasst werden. Mit dem steigenden Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Arbeitnehmer entfällt gleichzeitig ein höherer Anteil auf den Arbeitgeber, denn dieser trägt ebenfalls zur Finanzierung von Pflegeleistungen bei. Die gesetzliche Pflegeversicherung funktioniert also hinsichtlich des Arbeitgeber- und des Arbeitnehmeranteils vollständig wie die anderen Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems.
Der Beitragssatz für Arbeitnehmer
Die Pflegeversicherung schlägt in Deutschland mit einem Beitragssatz von 2,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts zu Buche. Dieser Anteil wird deutschlandweit einheitlich auf den Arbeitgeber und auf den Arbeitnehmer zu gleichen Teilen aufgeteilt. Bei einem Beitragssatz von 2,05 Prozent entfällt auf den Beitragssatz zur Pflegeversicherung ein Arbeitnehmeranteil von 1,025 Prozent. Der Arbeitgeber hat diesen Anteil ebenso zu zahlen. Abgeführt wird der dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung als Arbeitnehmeranteil entsprechende Teil des sozialversicherungspflichtigen Entgelts durch den Arbeitgeber. Er behält den Pflegeversicherung Beitrag für Arbeitnehmer mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ein. Abgeführt wird der dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung als Arbeitnehmeranteil entsprechende Anteil des Gehalts an die Krankenkasse. Die Pflegekasse als der Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung ist an die Krankenkasse gekoppelt. Ihr geht der Pflegeversicherung Beitrag für Arbeitnehmer nach jeder Gehaltsabrechnung direkt zu.
Ein Zuschlag für Kinderlose
Auf kinderlose Versicherte entfällt in der Pflegeversicherung ein Zuschlag von 0,25 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kinderlose im Pflegefall voraussichtlich staatliche Hilfen in Anspruch nehmen werden. Diese Hilfen sollen rechtzeitig und umfassend finanziert werden. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, für Kinderlose einen etwas höheren Pflegeversicherung Beitragssatz für Arbeitnehmer zu verlangen. Mit diesem höheren Pflegeversicherung Beitragssatz für Arbeitnehmer ohne Kinder erhöht sich auch der Pflegeversicherung Beitragssatz mit Arbeitnehmeranteil unmittelbar. Der Zuschlag von 0,25 Prozent wird von dem Arbeitnehmer allein getragen. Auf den Pflegeversicherung Beitragssatz mit Arbeitnehmeranteil entfallen also bei kinderlosen Versicherungspflichtigen 1,275 Prozent, während der Beitragssatz des Arbeitgebers bei 1,025 Prozent bleibt.
Eine Besonderheit für Sachsen
Der Gesetzgeber hat den Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer deutschlandweit einheitlich geregelt. Mit diesem flächendeckenden Pflegeversicherungsbeitrag mit Arbeitnehmeranteil unterscheidet sich die Pflege-Pflichtversicherung deutlich von einer privaten Absicherung, die immer individuell vereinbart wird. Eine Ausnahme von dieser Einheitsregelung für den Pflegeversicherungsbeitrag der Arbeitnehmer gibt es allerdings. Für das Bundesland Sachsen wurde ein abweichender Pflegeversicherungsbeitrag mit Arbeitnehmeranteil ausgehandelt. Hier ist der Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer mit 1,525 Prozent des Einkommens deutlich höher als der Anteil des Arbeitgebers, der sich lediglich auf 0,525 Prozent beläuft. Mit dieser Regelung hebt sich das Bundesland Sachsen von den deutschlandweit vereinbarten gesetzlichen Regelungen ab.
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Während die Regelungen zur Pflege-Pflichtversicherung vom Gesetzgeber festgelegt werden, ist die private Absicherung für den Pflegefall vollständig auf den Versicherten abzustimmen. Er hat somit alle Möglichkeiten, seine zusätzliche Vorsorge für den Pflegefall nach Belieben zu gestalten. Allerdings ist eine private Absicherung für den Pflegefall auch dringend erforderlich, denn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um die Kosten einer Rundum-Betreuung zu decken. Ob man sich für eine staatlich geförderte Pflegeversicherung entscheidet oder ob man die Pflegevorsorge ganz nach Wunsch mit individuellen Leistungen aufbaut, hängt von der Versicherungslücke und von der gewünschten Versorgung ab. In jedem Fall sollte man vor dem Abschluss einer ergänzenden Pflegeversicherung einen Tarifvergleich durchführen. Ein Online-Versicherungsrechner bietet dazu eine wichtige Hilfestellung. Er ist unter dem Feld „Zum Versicherungsvergleich“ zu finden.