Pflegekinder genießen in der Pflegeversicherung die gleichen Rechte und Pflichten wie leibliche Kinder. Insbesondere sind sie zum Bezug eines Pflegegeldes berechtigt, wenn sie die Pflege ihrer Eltern übernehmen.
Gleichberechtigung von Pflegekindern
- Gleichstellung mit leiblichen Kindern
- Reduzierte Beitragszahlung
- Bezug von Pflegegeld im Betreuungsfall
Staatliche Entlastung erwünscht
- Betreuung durch Pflegekinder entlastet Pflegeeinrichtungen
- Gleichstellung unterstützt diesen Ansatz
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Wer sich nicht nur auf die Pflege-Pflichtversicherung verlassen will, benötigt eine zusätzliche Absicherung, damit Pflegekinder im Pflegefall nicht für Zahlungen aufkommen müssen. Wie eine ergänzende private Pflegeversicherung aussehen kann, zeigt ein Tarifvergleich unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“.
Pflegekinder genießen in der Pflegeversicherung die gleichen Rechte und Pflichten wie leibliche Kinder. Insbesondere sind sie zum Bezug eines Pflegegeldes berechtigt, wenn sie die Pflege ihrer Eltern übernehmen.
Gleichberechtigung von Pflegekindern
- Gleichstellung mit leiblichen Kindern
- Reduzierte Beitragszahlung
- Bezug von Pflegegeld im Betreuungsfall
Staatliche Entlastung erwünscht
- Betreuung durch Pflegekinder entlastet Pflegeeinrichtungen
- Gleichstellung unterstützt diesen Ansatz
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Wer sich nicht nur auf die Pflege-Pflichtversicherung verlassen will, benötigt eine zusätzliche Absicherung, damit Pflegekinder im Pflegefall nicht für Zahlungen aufkommen müssen. Wie eine ergänzende private Pflegeversicherung aussehen kann, zeigt ein Tarifvergleich unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“.
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Pflegekinder genießen bezüglich des Beitrags in der Pflegeversicherung den gleichen Status wie leibliche Kinder. Das bedeutet, wer ein Pflegekind aufnimmt, zahlt in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen reduzierten Beitrag. Diese Regelung gilt unabhängig vom Familienstand des Versicherten. Im Gegenzug erhalten Pflegekinder flegegeld für ihrer Pflegeeltern, sofern die die Betreuung im Pflegefall übernehmen. Damit ist der Status von Pflegeeltern und von Pflegekindern mit dem Status leiblicher Kinder und ihrer Eltern absolut vergleichbar.
Anbieter
Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung baut ihre Versorgung unter Berücksichtigung des Verwandtschaftsverhältnisses auf. Wer leibliche Kinder hat, zahlt in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen um 0,25 Prozent reduzierten Beitrag. Diese Reduzierung greift, um der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Beitragsberechnung Rechnung zu tragen. Im Gegenzug sind leibliche Kinder berechtigt, Pflegegeld für ihre Eltern zu beziehen, sofern sie ihre Betreuung im Pflegefall übernehmen. Damit möchte man eine Abwälzung des Betreuungsfalls auf ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen vermeiden. Der Stellung von leiblichen Kindern gleichgestellt sind Pflegekinder. Sie erhalten für ihre Pflegeeltern Pflegegeld, wenn sie die Betreuung im Alter übernehmen. Wer für seine Pflegefamilie Pflegegeld beziehen will, muss wie die leiblichen Kinder die fachgerechte Betreuung nachweisen.
Gleichberechtigung von Pflegekindern
Wer für seine Pflegeeltern Pflegegeld beziehen will, wird in der Regel als Pflegekind geführt und verursacht eine geringere Beitragszahlung in der Pflegeversicherung. Somit profitieren die Eltern von einem um 0,25 Prozent reduzierten Beitragssatz, diese Reduzierung gilt ein ganzes Leben lang, solange die Eltern Beiträge in der Pflege-Pflichtversicherung zahlen. Spätestens mit dem Eintritt des Pflegefalls haben die Kinder ein Anrecht auf eine Unterstützungsleistung, wenn sie für die Pflegeeltern Pflegegeld beantragen wollen. Damit allerdings sind sie verpflichtet, eine Pflege bereitzustellen. Wer für die Pflegeeltern Pflegegeld beantragen will, muss zur Betreuung geeignet sein und diese fachgerecht durchführen. Das wird im Rahmen einer Qualitätssicherung durch die Pflegekasse geprüft. Damit man für die Pflegeeltern Pflegegeld beantragen kann, ist ein Antrag der Pflegekasse einzureichen. Selbstverständlich können Pflegekinder für ihre Eltern einen Antrag auf Pflegesachleistungen stellen, der mit der ambulanten oder der stationären Einrichtung abgerechnet wird. Insofern haben Pflegekinder die gleichen Rechte und Pflichten wie leibliche Kinder, wenn es darum geht, für die Pflegeeltern Pflegegeld zu beziehen.
Staatliche Entlastung erwünscht
Wer für die Pflegeeltern Pflegegeld beantragt und sich selbst um die Betreuung der Eltern kümmert, entlastet den Staat ganz wesentlich. Könnte für eine Pflegefamilie Pflegegeld nicht beantragt werden, fallen Eltern ohne leibliche Kinder unter die Obhut des Staates. Da aber Plätze in Pflegeeinrichtungen sowieso sehr limitiert sind, musste der Gesetzgeber eine Erleichterung für Familien schaffen, die nur ein Pflegefamilie Pflegegeld beantragen konnten, weil ihnen leibliche Kinder nicht vergönnt waren oder weil diese bereits verstorben waren. Für die betroffenen alten Menschen ist ein solches Pflegefamilie Pflegegeld also eine sehr sinnvolle Ergänzung im Pflegefall, denn schließlich können auch Pflegekinder damit eine vernünftige und angemessene Betreuung zu Hause gewährleisten, sofern dies von allen Beteiligten gewünscht ist. Im Gegenzug für diese Entlastung der Pflegeeinrichtungen erhalten die Kinder ein Pflegefamilie Pflegegeld, das der Unterstützung von leiblichen Kindern wiederum nicht nachsteht.
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Auch wenn Pflegekinder grundsätzlich berechtigt sind, ein Pflegefamilie Pflegegeld zu beziehen, wenn sie die Betreuung im Pflegefall übernehmen, ist es ratsam, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen. Sie ist vor allem dann sinnvoll, wenn neben dem Pflegegeld weitere Leistungen erforderlich sind, damit der alte Mensch eine umfassende Betreuung unterhält. Da die Pflege-Pflichtversicherung nur eine Basisabsicherung darstellt, ist eine Zusatzversicherung von großer Bedeutung. Diese private Absicherung muss immer nach den persönlichen Bedürfnissen gestaltet sein. Vor dem Abschluss des Vertrags ist es ratsam, einen Versicherungsvergleich durchzuführen, um eine gute und günstige Absicherung im Pflegefall zu finden. Dazu verwendet man den Online-Vergleichsrechner, der unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen wird und der mit wenigen Eingaben zu bedienen ist.