Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt unterschiedliche Leistungen für unterschiedliche Pflegearten. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung für stationäre Pflege sind Sachleistungen, die direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet werden.
Unterschied Pflegegeld und Sachleistungen
- Pflegegeld – bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Geldleistung zur freien Verfügung
- Sachleistungen – bei Pflege durch ambulanten Pflegedienst, teilstationärer und vollstationärer Pflege, wird direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet
vollstationäre Pflege – Leistungen
- Leistungshöhe hängt von der Pflegestufe ab
- Sachleistungen für vollstationäre Pflege können nicht mit anderen Leistungen kombiniert werden
- Pflegestufe 1 – maximal 1023 Euro
- Pflegestufe 2 – maximal 1279 Euro
- Pflegestufe 3 – maximal 1550 Euro
teilstationäre Pflege – Leistungen
- Leistungen können mit anderen Sachleistungen oder Pflegegeld kombiniert werden
- Pflegestufe 1 – maximal 450 Euro
- Pflegestufe 2 – maximal 1100 Euro
- Pflegestufe 3 – maximal 1550 Euro
Pflegezusatzversicherung
- Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung – Leistungen je nach Pflegestufe, unabhängig von der Pflegeart
- Pflegekostenversicherung – Leistungen je nach Pflegestufe, reale Kosten müssen nachgewiesen werden, Differenz zwischen realen Kosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird komplett übernommen
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Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt unterschiedliche Leistungen für unterschiedliche Pflegearten. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung für stationäre Pflege sind Sachleistungen, die direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet werden.
Unterschied Pflegegeld und Sachleistungen
- Pflegegeld – bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Geldleistung zur freien Verfügung
- Sachleistungen – bei Pflege durch ambulanten Pflegedienst, teilstationärer und vollstationärer Pflege, wird direkt mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet
vollstationäre Pflege – Leistungen
- Leistungshöhe hängt von der Pflegestufe ab
- Sachleistungen für vollstationäre Pflege können nicht mit anderen Leistungen kombiniert werden
- Pflegestufe 1 – maximal 1023 Euro
- Pflegestufe 2 – maximal 1279 Euro
- Pflegestufe 3 – maximal 1550 Euro
teilstationäre Pflege – Leistungen
- Leistungen können mit anderen Sachleistungen oder Pflegegeld kombiniert werden
- Pflegestufe 1 – maximal 450 Euro
- Pflegestufe 2 – maximal 1100 Euro
- Pflegestufe 3 – maximal 1550 Euro
Pflegezusatzversicherung
- Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung – Leistungen je nach Pflegestufe, unabhängig von der Pflegeart
- Pflegekostenversicherung – Leistungen je nach Pflegestufe, reale Kosten müssen nachgewiesen werden, Differenz zwischen realen Kosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird komplett übernommen
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In Deutschland sind schon heute rund 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig und in Zukunft wird die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen noch steigen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet im Rahmen der Sozialversicherungen die notwendige Grundabsicherung. Ihre Leistungen unterscheiden sich jedoch je nach Art der Pflege. Somit gibt es Unterschiede zwischen den Leistungen für die häusliche Pflege und den Leistungen der Pflegeversicherung bei stationärer Pflege.
Die unterschiedlichen Pflegearten
Die meisten der pflegebedürftigen Menschen werden in Deutschland zu Hause von den Angehörigen betreut und gepflegt. Für die Betroffenen ist diese Art der Pflege sicherlich die angenehmste und bevorzugte Variante. Doch nicht immer können Angehörige die komplette Pflege im häuslichen Umfeld übernehmen. Nicht nur Zeitmangel, sondern oftmals medizinische Gründe machen häufig eine professionelle Pflege notwendig. Diese kann entweder durch einen ambulanten Pflegedienst oder stationär in einem Pflegeheim erfolgen. Darüber hinaus findet die Pflege oftmals in sogenannten Mischformen statt. Angehörige können sich die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst teilen oder zusätzlich zur Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst wird der Pflegebedürftige teilstationär in einer Pflegeeinrichtung betreut. Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt alle Formen der Pflege, erbringt jedoch je nach Pflegeart unterschiedliche Leistungen. So gelten bei der Pflegeversicherung Leistungen für stationäre Pflege als Sachleistungen, während für die häusliche Pflege durch Angehörige Pflegegeld gezahlt wird. Die Einstufung in eine Pflegestufe ist für stationär und zu Hause gepflegte Patienten gleichermaßen wichtig, denn je höher die Pflegestufe, desto höher sind auch die Leistungen.
Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistungen
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegegeld. Pflegegeld ist eine Geldleistung und kann vom Pflegebedürftigen frei eingesetzt werden. Für alle anderen Pflegearten gibt es sogenannte Sachleistungen. Dazu gehören auch die Leistungen der Pflegeversicherung im stationären Bereich. Dazu gehören teilstationäre und vollstationäre Pflege. Für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst erhält der Pflegebedürftige ebenfalls Sachleistungen. Der Unterschied zum Pflegegeld besteht darin, dass Sachleistungen sofort mit dem Pflegeunternehmen abgerechnet werden. Der Pflegebedürftige erhält also keine Geldleistung, um damit die Pflegeleistungen teilweise bezahlen zu können. Die Zahlung von Pflegegeld für stationäre Pflege ist somit nicht möglich. Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung für stationäre Pflege, teilstationäre Pflege, die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder für die häusliche Pflege durch Angehörige hängt immer von der vorhandenen Pflegestufe ab.
Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege
Eine vollstationäre Pflege erfolgt in aller Regel in einem Pflegeheim. Aktuell kostet eine stationäre Pflege im Durchschnitt etwa 3500 Euro im Monat. Die Leistungen der Pflegeversicherung für vollstationäre Pflege decken nur einen Teil der Kosten ab. Eine Pflegezusatzversicherung kann die Kostenlücke schließen. Ohne entsprechende Vorsorge müssen der Pflegebedürftige oder die Angehörigen die restlichen Kosten für die stationäre Pflege aus eigenen Mitteln aufbringen. Maßgeblich für die Höhe der Sachleistung aus der Pflegekasse sind immer die Pflegestufen für vollstationär oder auch teilstationär gepflegte Patienten. So übernimmt die Pflegeversicherung Leistungen für vollstationäre Pflege in Pflegestufe 1 bis zu 1023 Euro monatlich. Die Sachleistungen in Pflegestufe 2 für stationär betreute Patienten betragen bis zu 1279 Euro pro Monat, während in der dritten Pflegestufe für vollstationäre Pflege bis zu 1550 Euro als Sachleistung von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden.
Höhe der Sachleistungen bei teilstationärer Pflege
Wenn eine häusliche Pflege nicht im ausreichenden Maße erfüllt werden kann, können Pflegebedürftige zusätzlich in einer Pflegeeinrichtung teilstationär betreut werden. Dabei kann es sich um eine Tages- oder Nachtpflege handeln. Auch bei einer teilstationären Pflege hängt die Leistungshöhe von der vorhandenen Pflegestufe ab. Erheblich Pflegebedürftige in Pflegestufe 1 erhalten bis zu 450 Euro monatlich. In Pflegestufe 2 erhöhen sich die Sachleistungen auf maximal 1100 Euro. Schwerstpflegebedürftige in Pflegestufe 3 erhalten für die teilstationäre Pflege maximal 1550 Euro monatlich. Im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegeversicherung für vollstationär betreute Menschen, werden die Leistungen für eine teilstationäre Betreuung meist in Kombination mit Leistungen für die häusliche Pflege gezahlt.
Kombinationsmöglichkeiten
Leistungen der Pflegeversicherung für stationär betreute Patienten werden nur in Kombination mit anderen Sachleistungen oder Pflegegeld gezahlt, wenn es sich dabei um eine teilstationäre Pflege handelt. Eine teilstationäre Pflege kann mit einer häuslichen Pflege durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst kombiniert werden. Ebenfalls möglich ist die Kombination aller drei Pflegearten. Für eine kombinierte Pflege erhält der Pflegebedürftige entsprechend der Verteilung der Pflegearten auch kombinierte Leistungen. So können die Leistungen der Pflegeversicherung stationäre Pflege und Familien Pflege sowie die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst beinhalten.
Erhöhung der Leistungen aus Pflegeversicherung bei stationär durchgeführter Pflege
Seit Januar 2013 wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) an die steigenden Pflegekosten angepasst und erhöht. So hat die Pflegeversicherung die Leistungen bei stationärer Pflege sowie für die häusliche Pflege angehoben. Nicht geändert hat sich, dass nach wie vor die Pflegestufen bei stationär und häuslich durchgeführter Pflege die Höhe der Leistungen bestimmen. Doch trotz der Anhebung der Leistungen reichen die Zuschüsse für teilstationäre Pflege, ambulante Pflegedienste, Pflegegeld und vollstationäre Pflege auch 2013 nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken. Der zusätzliche Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ist daher sinnvoll.
Pflegezusatzversicherung und stationäre Pflege
Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung für jeden und bei jeder Pflegeart. Zur zusätzlichen Absicherung stehen Pflegekosten-, Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung zur Verfügung. Während Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherungen unabhängig von der Pflegeart die vereinbarten Leistungen je nach Pflegestufe erbringen, sind in der Kostenversicherung als Pflegeversicherung Leistungen für stationär oder durch einen ambulanten Pflegedienst Betreute enthalten, denn die tatsächlichen Pflegekosten müssen exakt nachgewiesen werden. Dafür übernimmt eine Pflegekostenversicherung garantiert die Differenz zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den realen Kosten. Daher eignet sie sich mit ihren Leistungen als Pflegeversicherung für vollstationär oder teilstationär betreute Menschen oder bei der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
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