Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die ein Pflegefall heute bei ambulanter oder bei stationärer Betreuung verursacht. Deshalb ist eine private Vorsorge dringend zu empfehlen. Dafür kommt eine geförderte Pflege-Bahr oder eine private Zusatzversicherung in Frage.
Die gesetzlichen Leistungen
- Monatliches Pflegegeld in vier Pflegestufen
- Maximale Leistung von 1.510 Euro in Pflegestufe Drei
Die Leistungen aus Pflege-Bahr
- Maximal 600 Euro monatliches Pflegegeld in Pflegestufe Drei
- Pflegepflichtversicherung und Pflege-Bahr decken Pflegekosten nicht ab
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Wer eine solide Absicherung im Pflegefall sucht, muss privat Vorsorge treffen. Der beste Tarif wird mit wenigen Eingaben online unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ ermittelt.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die ein Pflegefall heute bei ambulanter oder bei stationärer Betreuung verursacht. Deshalb ist eine private Vorsorge dringend zu empfehlen. Dafür kommt eine geförderte Pflege-Bahr oder eine private Zusatzversicherung in Frage.
Die gesetzlichen Leistungen
- Monatliches Pflegegeld in vier Pflegestufen
- Maximale Leistung von 1.510 Euro in Pflegestufe Drei
Die Leistungen aus Pflege-Bahr
- Maximal 600 Euro monatliches Pflegegeld in Pflegestufe Drei
- Pflegepflichtversicherung und Pflege-Bahr decken Pflegekosten nicht ab
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Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde ins Leben gerufen, um eine Absicherung der Versicherten im Pflegefall zu gewährleisten. Allerdings ist die Nachfrage nach ambulanter und stationärer Pflege schon aufgrund der Alterspyramide deutlich höher als das Angebot. Die große Abweichung zwischen Angebot und Nachfrage führt letztlich zu hohen Kosten im Pflegefall. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um eine Versorgung im Pflegefall zu gewährleisten. Daraus ergibt sich die so häufig zitierte Versorgungslücke in der Pflegeversicherung. Sie ist die Ursache dafür, dass alle Versicherten angehalten werden, diese Pflegeversicherung Lücke mit ergänzenden privaten Pflegeversicherungen zu schließen. Eine mögliche Variante mit staatlicher Förderung ist die Pflege-Bahr.
Anbieter
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird von den Trägern der Pflegeversicherung gezahlt. Die Pflegekassen sind dazu direkt an die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherer angeschlossen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird mit ihrem Leistungsspektrum regelmäßig vom Gesetzgeber untersucht. In der Regel erfolgt dabei auch eine Anhebung der Leistungen. Ungeachtet dessen bleibt die Versorgungslücke der Pflegeversicherung weiter bestehen, denn die Kosten sind insbesondere bei stationärer Betreuung immens hoch.
Die gesetzlichen Leistungen
Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen in Abhängigkeit von der diagnostizierten Pflegestufe. Das monatliche Pflegegeld beträgt bei ambulanter Pflege durch Privatpersonen in Pflegestufe Eins 225 Euro, in Pflegestufe Zwei 430 Euro und in Pflegestufe Drei 685 Euro. Bei ambulanter oder teilstationärer Pflege durch einen professionellen Pflegedienst werden in Stufe Eins 440 Euro gezahlt, in Pflegestufe Zwei fallen 1.040 Euro an, in Pflegestufe Drei erhält der Bedürftige 1.510 Euro. Bei stationärer Pflege im Pflegeheim bekommt der Betroffene schließlich in der ersten Pflegestufe 1.023 Euro, in der zweiten Pflegestufe 1.279 Euro und in der dritten Stufe 1.510 Euro. Diese gesetzlichen Leistungen reichen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten bei ambulanter oder stationärer Pflege zu tragen, denn diese liegen nicht selten bei mehr als 3.000 Euro im Monat. Daraus entsteht die gefürchtet Pflegeversicherung Lücke. Im direkten Vergleich mit den Leistungen der Pflege-Bahr wird deutlich, dass auch bei Abschluss einer geförderten Pflegeversicherung noch kein vollständiger Schutz im Pflegefall besteht. Vielmehr bleibt weiterhin eine Pflegeversicherung Lücke bestehen, die unbedingt durch privates Vermögen oder durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung geschlossen werden muss. Kümmert sich der Versicherte nicht um seine individuelle Versorgungslücke in der Pflegeversicherung, müssen im schlimmsten Fall Sozialleistungen beantragt werden.
Die Leistungen aus Pflege-Bahr
Wer die Pflegeversicherung Lücke verringern will und eine staatliche Förderung beanspruchen will, entscheidet sich für die zusätzliche private Pflegeversicherung Pflege-Bahr. Sofern die erforderlichen Mindesteigenbeiträge eingehalten sind, erhält der Versicherte pro Jahr eine staatliche Zulage in Höhe von 60 Euro. Mit den Auszahlungen aus der Pflege-Bahr wird die Pflegeversicherung Lücke wirkungsvoll reduziert. Eine Pflegeversicherung nach dem Bahr-Modell sieht in Pflegestufe Drei mindestens ein monatliches Pflegegeld von 600 Euro vor. In der Pflegestufe Zwei müssen mindestens 30 Prozent gezahlt werden, in Pflegestufe Eins greifen 20 Prozent. Wird die Pflegestufe Null bei Demenz diagnostiziert, werden zehn Prozent des vereinbarten monatlichen Pflegegeldes gezahlt. Setzt man allerdings die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und aus der Pflege-Bahr zu den tatsächlichen Kosten einer Heimunterbringung ins Verhältnis, wird schnell klar, wie hoch die Pflegeversicherung Lücke tatsächlich ist. Damit diese Versorgungslücke in der Pflegeversicherung nicht von den nächsten Angehörigen abzudecken ist, wird eine ergänzende private Pflegeversicherung immer wichtiger. Sie muss passgenau auf den individuellen Versicherungsbedarf des Versicherten zugeschnitten sein.
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Wer sich entscheidet, seine Versorgungslücke in der Pflegeversicherung mit einer ergänzenden privaten Absicherung zu schließen, führt zuvor einen unabhängigen Versicherungsvergleich durch. Er kann mit einem Online-Rechner erstellt werden, wie er unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich ist. Der Online-Rechner ermittelt mit wenigen Eingaben die private Absicherung, die die Versorgungslücke in der Pflegeversicherung gut und günstig schließt.