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Versorgungslücke Pflegeversicherung

Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die ein Pflegefall heute bei ambulanter oder bei stationärer Betreuung verursacht. Deshalb ist eine private Vorsorge dringend zu empfehlen. Dafür kommt eine geförderte Pflege-Bahr oder eine private Zusatzversicherung in Frage.

Die gesetzlichen Leistungen

  • Monatliches Pflegegeld in vier Pflegestufen
  • Maximale Leistung von 1.510 Euro in Pflegestufe Drei

Die Leistungen aus Pflege-Bahr

  • Maximal 600 Euro monatliches Pflegegeld in Pflegestufe Drei
  • Pflegepflichtversicherung und Pflege-Bahr decken Pflegekosten nicht ab

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Wer eine solide Absicherung im Pflegefall sucht, muss privat Vorsorge treffen. Der beste Tarif wird mit wenigen Eingaben online unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ ermittelt.

Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die ein Pflegefall heute bei ambulanter oder bei stationärer Betreuung verursacht. Deshalb ist eine private Vorsorge dringend zu empfehlen. Dafür kommt eine geförderte Pflege-Bahr oder eine private Zusatzversicherung in Frage.

Die gesetzlichen Leistungen

  • Monatliches Pflegegeld in vier Pflegestufen
  • Maximale Leistung von 1.510 Euro in Pflegestufe Drei

Die Leistungen aus Pflege-Bahr

  • Maximal 600 Euro monatliches Pflegegeld in Pflegestufe Drei
  • Pflegepflichtversicherung und Pflege-Bahr decken Pflegekosten nicht ab

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Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde ins Leben gerufen, um eine Absicherung der Versicherten im Pflegefall zu gewährleisten. Allerdings ist die Nachfrage nach ambulanter und stationärer Pflege schon aufgrund der Alterspyramide deutlich höher als das Angebot. Die große Abweichung zwischen Angebot und Nachfrage führt letztlich zu hohen Kosten im Pflegefall. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um eine Versorgung im Pflegefall zu gewährleisten. Daraus ergibt sich die so häufig zitierte Versorgungslücke in der Pflegeversicherung. Sie ist die Ursache dafür, dass alle Versicherten angehalten werden, diese Pflegeversicherung Lücke mit ergänzenden privaten Pflegeversicherungen zu schließen. Eine mögliche Variante mit staatlicher Förderung ist die Pflege-Bahr.

Anbieter

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird von den Trägern der Pflegeversicherung gezahlt. Die Pflegekassen sind dazu direkt an die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherer angeschlossen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird mit ihrem Leistungsspektrum regelmäßig vom Gesetzgeber untersucht. In der Regel erfolgt dabei auch eine Anhebung der Leistungen. Ungeachtet dessen bleibt die Versorgungslücke der Pflegeversicherung weiter bestehen, denn die Kosten sind insbesondere bei stationärer Betreuung immens hoch.

Die gesetzlichen Leistungen

Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen in Abhängigkeit von der diagnostizierten Pflegestufe. Das monatliche Pflegegeld beträgt bei ambulanter Pflege durch Privatpersonen in Pflegestufe Eins 225 Euro, in Pflegestufe Zwei 430 Euro und in Pflegestufe Drei 685 Euro. Bei ambulanter oder teilstationärer Pflege durch einen professionellen Pflegedienst werden in Stufe Eins 440 Euro gezahlt, in Pflegestufe Zwei fallen 1.040 Euro an, in Pflegestufe Drei erhält der Bedürftige 1.510 Euro. Bei stationärer Pflege im Pflegeheim bekommt der Betroffene schließlich in der ersten Pflegestufe 1.023 Euro, in der zweiten Pflegestufe 1.279 Euro und in der dritten Stufe 1.510 Euro. Diese gesetzlichen Leistungen reichen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten bei ambulanter oder stationärer Pflege zu tragen, denn diese liegen nicht selten bei mehr als 3.000 Euro im Monat. Daraus entsteht die gefürchtet Pflegeversicherung Lücke. Im direkten Vergleich mit den Leistungen der Pflege-Bahr wird deutlich, dass auch bei Abschluss einer geförderten Pflegeversicherung noch kein vollständiger Schutz im Pflegefall besteht. Vielmehr bleibt weiterhin eine Pflegeversicherung Lücke bestehen, die unbedingt durch privates Vermögen oder durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung geschlossen werden muss. Kümmert sich der Versicherte nicht um seine individuelle Versorgungslücke in der Pflegeversicherung, müssen im schlimmsten Fall Sozialleistungen beantragt werden.

Die Leistungen aus Pflege-Bahr

Wer die Pflegeversicherung Lücke verringern will und eine staatliche Förderung beanspruchen will, entscheidet sich für die zusätzliche private Pflegeversicherung Pflege-Bahr. Sofern die erforderlichen Mindesteigenbeiträge eingehalten sind, erhält der Versicherte pro Jahr eine staatliche Zulage in Höhe von 60 Euro. Mit den Auszahlungen aus der Pflege-Bahr wird die Pflegeversicherung Lücke wirkungsvoll reduziert. Eine Pflegeversicherung nach dem Bahr-Modell sieht in Pflegestufe Drei mindestens ein monatliches Pflegegeld von 600 Euro vor. In der Pflegestufe Zwei müssen mindestens 30 Prozent gezahlt werden, in Pflegestufe Eins greifen 20 Prozent. Wird die Pflegestufe Null bei Demenz diagnostiziert, werden zehn Prozent des vereinbarten monatlichen Pflegegeldes gezahlt. Setzt man allerdings die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und aus der Pflege-Bahr zu den tatsächlichen Kosten einer Heimunterbringung ins Verhältnis, wird schnell klar, wie hoch die Pflegeversicherung Lücke tatsächlich ist. Damit diese Versorgungslücke in der Pflegeversicherung nicht von den nächsten Angehörigen abzudecken ist, wird eine ergänzende private Pflegeversicherung immer wichtiger. Sie muss passgenau auf den individuellen Versicherungsbedarf des Versicherten zugeschnitten sein.

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Wer sich entscheidet, seine Versorgungslücke in der Pflegeversicherung mit einer ergänzenden privaten Absicherung zu schließen, führt zuvor einen unabhängigen Versicherungsvergleich durch. Er kann mit einem Online-Rechner erstellt werden, wie er unter dem Link „Zum Versicherungsvergleich“ zugänglich ist. Der Online-Rechner ermittelt mit wenigen Eingaben die private Absicherung, die die Versorgungslücke in der Pflegeversicherung gut und günstig schließt.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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