field_4fe2e57856c7efield_4fe2e57856c7e-
Die Pflegeversicherung ist eine gesetzlich geregelte Versicherung, in die alle Arbeitnehmer und auch Rentner einzahlen müssen. Doch wie bei vielen Dingen gibt es auch hier Ausnahmen. So kann unter Umständen eine Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung erwirkt werden. Welche Umstände dies sind und welche Schritte dafür eingeleitet werden müssen, soll nun etwas näher erläutert werden.
Eltern werden bevorzugt
Die Pflegeversicherung ist eine Einrichtung, die allen Menschen im Pflegefall zur Verfügung stehen soll. Sie garantiert eine menschenwürdige Pflege – unabhängig vom sozialen oder finanziellen Status. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird mit dem Beitrag zur Krankenversicherung erhoben. Er orientiert sich am Einkommen und wird prozentual berechnet. Eltern haben einen ganz besonderen Status bei der Beitragszahlung. Sie müssen nicht den Aufschlag von 0,25% zahlen, den kinderlose Versicherte zahlen müssen. Somit gibt es hier die erste Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung.
Der Anspruch auf Nachlass oder Befreiung muss grundsätzlich vom Versicherten nachgewiesen werden. So kann die Elterneigenschaft beim Arbeitgeber oder direkt bei der Pflegekasse angezeigt werden. Zudem muss dieser Zuschlag nicht gezahlt werden, wenn der Versicherte das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn er vor dem 1. Januar 1940 geboren wurde, wenn er Arbeitslosengeld II bezieht oder wenn er seinen Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr ableistet.
Kinder und Studierende
Zu einer kompletten Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung kommt es bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sollte sich das Kind noch nicht in einer Ausbildung befinden, verlängert sich dies bis zum 23. Lebensjahr. Sie sind generell beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert. Ebenso Familienversicherte. Neben den Kindern können dies Ehepartner sein, die über kein eigenes Einkommen verfügen.
Studenten zahlen eine Pauschale und müssen sich nicht an den prozentualen Vorgaben der Pflegekassen orientieren. Ebenso Rentner. Sie zahlen lediglich 1,025% in die Pflegekasse ein und können somit auch von einer teilweisen Beitragsbefreiung profitieren.
Die private Pflegeversicherung
Selbständige oder Freiberufler müssen sich bekanntlich selbst um eine Krankenversicherung und somit auch Pflegeversicherung kümmern. Wer sich nicht freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lässt, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Auch hier kann unter bestimmten Umständen eine Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung erwirkt werden.
So sind Kinder ebenfalls beitragsfrei mitversichert. In Elternzeit befindliche Mütter und Väter müssen allerdings den Beitrag für die Pflegeversicherung aufbringen und profitieren nicht von der Beitragsfreiheit.
Allgemeine Befreiung bei Pflegestufe
Eine weitere Pflegeversicherungsbeitrag Befreiung tritt dann in Kraft, wenn der Versicherte eine Pflegestufe und demnach Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. So stellt sich eine vollständige Beitragsbefreiung bei Pflegestufe I, II und III ein. Sollte eine Demenz vorliegen, so gilt die Befreiung breits ab d Pflegestufe 0.