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Pflegeversicherung Höchstbeitrag 2013

Maximaler Beitrag zur Pflegeversicherung 2013: Definition

  • Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Pflegeversicherung in Deutschland
  • Beitragshöhe wird vom Gesetzgeber festgelegt
  • 2013 liegt sie bei 2,05 Prozent des monatlichen Einkommens
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 50 Prozent – also 1,025 Prozent
  • Ausnahme Sachsen: Hier zahlt der Arbeitnehmer 1,525 Prozent
  • Selbständige und Freiberufler müssen komplette 2,05 Prozent selbst zahlen
  • Beitrag ist allerdings nach oben gedeckelt – Beiträge steigen ab dieser Grenze nicht weiter
  • Ausschlaggebend ist Beitragsbemessungsgrenze von 3937,50 Euro monatlich bzw. 47.250 Euro jährlich

Maximaler Pflegeversicherungsbeitrag 2013

  • Höchstbetrag 2013 beträgt 80,72 Euro monatlich
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer außerhalb Sachsens zahlen also je 40,36 Euro
  • In Sachsen zahlen Arbeitnehmer 60,05 Euro und Arbeitgeber 20,67 Euro monatlich
  • Rentner und Selbständige müssen die maximal 80,72 Euro komplett selbst bezahlen

Maximaler Pflegeversicherungsbeitrag 2013 für Kinderlose

  • Kinderlose, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 0,25 Prozent mehr
  • Diese müssen sie alleine tragen
  • Der maximale Zuschlag für Kinderlose beträgt 2013 monatlich 9,84 Euro
  • Maximaler Beitrag im Bundesgebiet für kinderlose Arbeitnehmer: 50,20 Euro monatlich
  • Maximaler Beitrag für kinderlose Arbeitnehmer in Sachsen: 69,89 Euro monatlich
  • Maximaler Beitrag für kinderlose Rentner und Selbstständiger: 90,56 Euro monatlich

Den genauen Pflegeversicherungsbeitrag hier berechnen

Wir helfen Ihnen dabei, wenn Sie Ihren genauen Beitrag zur Pflegeversicherung berechnen möchten. Dies können Sie ganz einfach mit unserem integrierten Tool erledigen, das Sie durch einen Klick auf den folgenden Button erreichen. Wenn Sie Interesse daran haben, eine private Zusatzversicherung für die Pflege abzuschließen, so können wir Ihnen ebenfalls helfen. Denn mit unserem Rechner können Sie auch die diesbezüglichen Anbieter und die jeweils anfallenden Kosten vergleichen. Überzeugen Sie sich davon!

Maximaler Beitrag zur Pflegeversicherung 2013: Definition

  • Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Pflegeversicherung in Deutschland
  • Beitragshöhe wird vom Gesetzgeber festgelegt
  • 2013 liegt sie bei 2,05 Prozent des monatlichen Einkommens
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 50 Prozent – also 1,025 Prozent
  • Ausnahme Sachsen: Hier zahlt der Arbeitnehmer 1,525 Prozent
  • Selbständige und Freiberufler müssen komplette 2,05 Prozent selbst zahlen
  • Beitrag ist allerdings nach oben gedeckelt – Beiträge steigen ab dieser Grenze nicht weiter
  • Ausschlaggebend ist Beitragsbemessungsgrenze von 3937,50 Euro monatlich bzw. 47.250 Euro jährlich

Maximaler Pflegeversicherungsbeitrag 2013

  • Höchstbetrag 2013 beträgt 80,72 Euro monatlich
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer außerhalb Sachsens zahlen also je 40,36 Euro
  • In Sachsen zahlen Arbeitnehmer 60,05 Euro und Arbeitgeber 20,67 Euro monatlich
  • Rentner und Selbständige müssen die maximal 80,72 Euro komplett selbst bezahlen

Maximaler Pflegeversicherungsbeitrag 2013 für Kinderlose

  • Kinderlose, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 0,25 Prozent mehr
  • Diese müssen sie alleine tragen
  • Der maximale Zuschlag für Kinderlose beträgt 2013 monatlich 9,84 Euro
  • Maximaler Beitrag im Bundesgebiet für kinderlose Arbeitnehmer: 50,20 Euro monatlich
  • Maximaler Beitrag für kinderlose Arbeitnehmer in Sachsen: 69,89 Euro monatlich
  • Maximaler Beitrag für kinderlose Rentner und Selbstständiger: 90,56 Euro monatlich

Den genauen Pflegeversicherungsbeitrag hier berechnen

Wir helfen Ihnen dabei, wenn Sie Ihren genauen Beitrag zur Pflegeversicherung berechnen möchten. Dies können Sie ganz einfach mit unserem integrierten Tool erledigen, das Sie durch einen Klick auf den folgenden Button erreichen. Wenn Sie Interesse daran haben, eine private Zusatzversicherung für die Pflege abzuschließen, so können wir Ihnen ebenfalls helfen. Denn mit unserem Rechner können Sie auch die diesbezüglichen Anbieter und die jeweils anfallenden Kosten vergleichen. Überzeugen Sie sich davon!

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In Deutschland besteht die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Pflegeversicherung – diese kann gesetzlich oder privat sein. Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird die Beitragshöhe vom Staat festgelegt. Sie beträgt 2013 2,05 Prozent des monatlichen Einkommens der Person. Dabei werden außerhalb Sachsens 1,025 Prozent vom Arbeitgeber und 1,025 vom Arbeitnehmer bezahlt. In Sachsen zahlt der Arbeitnehmer 1,525 Prozent. Allerdings gibt es eine Deckelung beim Gehalt – eine Obergrenze beim Beitrag zur Pflegeversicherung. Diese max Beitrag zur Pflegeversicherung wird ebenfalls in jedem Jahr neu festgelegt und orientiert an der Einkommensentwicklung der Bevölkerung. Der Pflegeversicherung Höchstbetrag dieses Jahres ist also ein anderer als der von 2012 oder von 2011.

Maximaler Pflegeversicherungsbeitrag 2013

Für die Obergrenze zum Pflegeversicherungsbeitrag wird die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze gewählt. Der max Beitrag zur Pflegeversicherung orientiert sich demnach an einem monatlichen Einkommen von 3937,50 Euro. Dieser Wert ist gleichbedeutend mit einem Jahreseinkommen von 47.250 Euro. Die monatliche Obergrenze beim Beitrag zur Pflegeversicherung liegt folglich bei 80,72 Euro, von denen Arbeitnehmer (außerhalb Sachsens) 40,36 Euro selbst zahlen müssen. In Sachsen liegt der Pflegeversicherung Höchstbeitrag 2013 für Arbeitnehmer bei 60,05 Euro. Die Arbeitgeber zahlen im Freistaat demnach 20,67 Euro in diesem Jahr. Rentner und Selbständige müssen den Höchstbetrag von 80,72 Euro im Jahr 2013 überall im Bundesgebiet selbst tragen.

Maximaler Pflegeversicherungsbeitrag 2013 für Kinderlose

Für Kinderlose gilt ein anderer maximaler Beitrag zur Pflegeversicherung, wenn sie bereits das 24. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen in diesem Fall 0,25 Prozent mehr bezahlen. Gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich dadurch ein zusätzlicher maximaler Beitrag zur Pflegeversicherung in der Höhe von 9,84 Euro monatlich im Jahr 2013. Dieser zusätzliche Betrag muss ganz alleine vom Versicherten getragen werden. Die Obergrenze zum Pflegeversicherungsbeitrag steigt in diesem Fall also auf 50,20 Euro für Arbeitnehmer und 69,89 Euro für Arbeitnehmer in Sachsen. Der Pflegeversicherung Höchstbeitrag 2013 für Rentner und Selbständige beträgt in diesem Fall 90,56 Euro.

Den genauen Pflegeversicherungsbeitrag hier berechnen

Wenn Sie nicht genau wissen, wie hoch Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung ist, können Sie diesen hier bei uns berechnen. Mit einem Klick auf den folgenden Link gelangen Sie zum integrierten Tarifrechner. Sie können so beispielsweise leicht ermitteln, ob Sie noch finanziellen Spielraum für eine private Pflegeversicherung besitzen, um sich noch besser abzusichern. Sollte dies der Fall sein, können Sie bei uns die Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen, um sich perfekt für den Fall eines Falls zu schützen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich