- Geht an die Pflegekasse der zu pflegenden Person
- Fordert Pflegekasse auf, die aktuelle Einstufung in eine Pflegestufe zu überprüfen
- Rechtsgrundlage: § 18 SGB XI
Diese Daten gehören in den Pflegestufe Verschlechterungsantrag
- Entscheidender Satz: „Ob die aktuelle Pflegestufe noch zutreffend ist“
- Personalien inklusive Versicherungsnummer der zu pflegenden Person
- Ratsam: Auch eigene Personalien inklusive Kontaktmöglichkeit
- Antrag darf weitgehend formlos sein
Wann kann eine Pflegestufe Verschlimmerungsantrag gestellt werden?
- Grundsätzlich darf der Antrag immer gestellt werden
- Bei einer laufenden Einstufung muss allerdings zuerst Widerspruch eingelegt werden
- Es gilt: Erst muss ein Verfahren komplett durchlaufen sein, bevor ein anderes begonnen werden kann
Richtig auf den Pflegestufe Verschlimmerungsantrag vorbereiten
- Für erfolgreichen Pflegestufe Verschlechterungsantrag muss sich Pflegeaufwand deutlich erhöht haben
- Hausarzt der zu pflegenden Person konsultieren und um Rat fragen
- Pflegetagebuch führen und eigenen Eindruck so überprüfen
- Zu berücksichtigen sind Grundpflege sowie häuslicher Versorgungsaufwand
Macht der Verschlechterungsantrag Sinn: Jetzt berechnen
Bei uns können Sie berechnen, ob der Verschlimmerungsantrag überhaupt sinnvoll ist. Nutzen Sie unseren Rechner, um festzustellen, ob ein deutlich erhöhter Pflegebedarf besteht. Der Rechner zeigt Ihnen ebenfalls auf, ob wie viel zusätzliches Geld eine höhere Pflegestufe bedeuten würde. Klicken Sie auf den folgenden Button.
- Geht an die Pflegekasse der zu pflegenden Person
- Fordert Pflegekasse auf, die aktuelle Einstufung in eine Pflegestufe zu überprüfen
- Rechtsgrundlage: § 18 SGB XI
Diese Daten gehören in den Pflegestufe Verschlechterungsantrag
- Entscheidender Satz: „Ob die aktuelle Pflegestufe noch zutreffend ist“
- Personalien inklusive Versicherungsnummer der zu pflegenden Person
- Ratsam: Auch eigene Personalien inklusive Kontaktmöglichkeit
- Antrag darf weitgehend formlos sein
Wann kann eine Pflegestufe Verschlimmerungsantrag gestellt werden?
- Grundsätzlich darf der Antrag immer gestellt werden
- Bei einer laufenden Einstufung muss allerdings zuerst Widerspruch eingelegt werden
- Es gilt: Erst muss ein Verfahren komplett durchlaufen sein, bevor ein anderes begonnen werden kann
Richtig auf den Pflegestufe Verschlimmerungsantrag vorbereiten
- Für erfolgreichen Pflegestufe Verschlechterungsantrag muss sich Pflegeaufwand deutlich erhöht haben
- Hausarzt der zu pflegenden Person konsultieren und um Rat fragen
- Pflegetagebuch führen und eigenen Eindruck so überprüfen
- Zu berücksichtigen sind Grundpflege sowie häuslicher Versorgungsaufwand
Macht der Verschlechterungsantrag Sinn: Jetzt berechnen
Bei uns können Sie berechnen, ob der Verschlimmerungsantrag überhaupt sinnvoll ist. Nutzen Sie unseren Rechner, um festzustellen, ob ein deutlich erhöhter Pflegebedarf besteht. Der Rechner zeigt Ihnen ebenfalls auf, ob wie viel zusätzliches Geld eine höhere Pflegestufe bedeuten würde. Klicken Sie auf den folgenden Button.
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Ist man der Meinung, dass die Pflegestufe, in die ein Angehöriger eingestuft worden ist, nicht mehr passt, so kann ein sogenannter Pflegestufe Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Das Schreiben ist relativ formlos und geht an die Pflegekasse der zu pflegenden Person. Der entscheidende Hinweis dabei lautet, dass man „um eine erneute Begutachtung nach § 18 SGB XI“ bittet. Durch diese soll überprüft werden, ob „die aktuelle Pflegestufe noch zutreffend“ ist.
Diese Daten gehören in den Pflegestufe Verschlechterungsantrag
Die sonstigen Daten, die in den Pflegestufe Verschlimmerungsantrag gehören, sind nicht sonderlich umfassend. Man bittet diesbezüglich lediglich darum, für die zu pflegende Person, die nicht allen Personalien inklusive Versicherungsnummer zu nennen ist, eine Überprüfung der Pflegestufe durchzuführen. Aus praktischen Gründen empfiehlt es sich zudem, auch die eigenen Personalien inklusive Kontaktmöglichkeit anzugeben.
Wann kann eine Pflegestufe Verschlimmerungsantrag gestellt werden?
Möchte man einen Pflegestufe Verschlechterungsantrag stellen, so wird man sich zwangsläufig mit der Frage auseinandersetzen, ob man dies überhaupt darf. Die Gesetzgebung ist diesbezüglich auf der Seite des zu Pflegenden: Grundsätzlich kann ein Pflegestufe Verschlechterungsantrag immer gestellt werden – allerdings erst dann, wenn vom letzten Antrag alle Stufen durchlaufen worden sind. Ist man mit der aktuellen Pflegestufe nicht einverstanden, hat jedoch noch keinen Widerspruch gegen das letzte Gutachten eingelegt, muss zuerst dies geschehen.
Richtig auf den Pflegestufe Verschlimmerungsantrag vorbereiten
Sinn macht ein Pflegestufe Verschlimmerungsantrag allerdings auch nur dann, wenn man tatsächlich der Überzeugung ist, dass sich der Pflegeaufwand in einem erheblichen Aufwand verändert hat. Dies betrifft sowohl die Grundpflege als auch die häusliche Versorgung. Um dies zu überprüfen, sollte man deshalb erst einmal mit dem Arzt des zu Pflegenden sprechen und dessen Meinung einholen. Zudem sollte man außerdem in jedem Fall ein sogenanntes Pflegetagebuch führen, dass einem selbst darüber Aufschluss gibt, ob die erhöhte Pflegebedürftigkeit tatsächlich Fakt ist oder nur ein subjektives Gefühl war. Erst dann, wenn man durch diese beiden Hilfsmittel zu der Überzeugung gelangt ist, dass tatsächlich ein deutlich erhöhter Pflegebedarf besteht, lohnt sich der Verschlechterungsantrag.
Macht der Verschlechterungsantrag Sinn: Jetzt berechnen
Wir können Ihnen auf mehrfache Weise bei der Beantwortung der Frage helfen, ob ein solcher Verschlimmerungsantrag Sinn macht. Benutzen Sie hierfür den integrierten Rechner und ermitteln Sie, ob es einen so so deutlich höheren Pflegebedarf gibt, dass ein Wechsel der Pflegestufe in Frage kommt. Unser Rechner zeigt Ihnen zudem ebenfalls auf, wie viel Geld Sie mehr erhalten können. Klicken Sie einfach auf den folgenden Button.