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Pflegestufe & Rente

Viele Verbraucher fragen sich, ob sie bei der Inanspruchnahme einer Pflegestufe mit Einschnitten bei der Rente rechnen müssen und wer das Pflegegeld und Rente bezahlt. Kommt es von einer Pflegestufen Rentenversicherung oder von einer anderen Stelle? Die Antworten hierauf sind recht klar und eindeutig. Denn mit Einschnitten muss niemand rechnen. Weder die pflegende Person nicht die zu pflegende Person.

Der Bezieher

  • keine Anrechnung vom Pflegegeld auf die Rente
  • muss in Krankenkasse wie auch Pflegekasse einzahlen
  • erhält Zuschuss vom Rentenversicherungsträger für beide Leistungen

Der Pflegende

  • werden Angehörige gepflegt, zahlt die Pflegekasse in die Rentenversicherung ein
  • Pflegestufen Pflegeversicherung richtet sich nach Höhe der Pflegestufe
  • bei Pflegestufe II rund 254,80 Euro pro Monat
  • bei Pflegestufe III rund 395,62 Euro pro Monat

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Wenn Sie sich einen allgemeinen Überblick über die Beiträge und sonstigen Möglichkeiten machen möchten, dann nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Viele Verbraucher fragen sich, ob sie bei der Inanspruchnahme einer Pflegestufe mit Einschnitten bei der Rente rechnen müssen und wer das Pflegegeld und Rente bezahlt. Kommt es von einer Pflegestufen Rentenversicherung oder von einer anderen Stelle? Die Antworten hierauf sind recht klar und eindeutig. Denn mit Einschnitten muss niemand rechnen. Weder die pflegende Person nicht die zu pflegende Person.

Der Bezieher

  • keine Anrechnung vom Pflegegeld auf die Rente
  • muss in Krankenkasse wie auch Pflegekasse einzahlen
  • erhält Zuschuss vom Rentenversicherungsträger für beide Leistungen

Der Pflegende

  • werden Angehörige gepflegt, zahlt die Pflegekasse in die Rentenversicherung ein
  • Pflegestufen Pflegeversicherung richtet sich nach Höhe der Pflegestufe
  • bei Pflegestufe II rund 254,80 Euro pro Monat
  • bei Pflegestufe III rund 395,62 Euro pro Monat

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Wenn das Arbeitsleben vorüber ist und endlich die Zeit des Rentenalters anbricht, dann bedeutet dies nicht nur, dass nun die ruhige und gemütliche Phase des Lebens beginnt. Auch im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung ändert sich mit dem Eintritt in das Rentenalter einiges. Und dies gilt es zu beachten, da sonst kein Versicherungsstaus vorliegt und im Falle einer Krankheit oder benötigten Pflege keine finanzielle Unterstützung gewährt wird. Doch wie verhält es sich mit dem Pflegegeld und der Rente? Passen Pflegestufe und Rentenbeiträge zusammen und wann muss was bezahlt werden?

Pflichtversichert oder privat versichert?

Um die Frage beantworten zu können, ob das Pflegegeld von Rentenversicherung gezahlt wird, gilt es im ersten Schritt zu klären, ob man pflichtversichert oder privat versichert ist. Die Krankenversicherung und Pflegeversicherung gilt generell auch im Ruhestand. Dabei gilt die Versicherungspflicht für die Krankenversicherung beginnt am Tag der Antragstellung für den Rentenantrag und somit nicht erst mit dem Eintritt in das Rentenalter.

Während man in der gesetzlichen Krankenversicherung einen einkommensabhängigen Beitrag zahlen muss, handelt es sich bei der privaten Versicherung um einen festen Beitrag, welcher sich an keinem Einkommen orientieren muss. Entscheidet man sich für die gesetzliche Krankenversicherung, ist man automatisch auch pflegeversichert. Zudem gibt es einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger, sodass man als Rentner nicht die gesamten Kosten aufbringen muss. Das Pflegegeld und die Renten schließen sich daher nicht aus, sondern ergänzen sich.

Die Pflegestufe und Rente

Besonders im Rentenalter kommt es vor, dass man die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen muss. Die Gesundheit lässt ebenso nach wie die psychische Leistungsfähigkeit. Aus diesem Grund kommt es oft vor, dass eine Pflegestufe zur Rente beantragt werden muss. Die Beantragung erfolgt dabei ganz normal über die Pflegeversicherung. Der Antrag kann formlos oder mit Hilfe eines Formulars gestellt werden, welches die Pflegeversicherung gerne zur Verfügung stellt. Möchte man dies dort nicht persönlich abholen, kann man bei der Pflegekasse anrufen und das Formular wird kostenlos nach Hause geschickt.

Wenn der Antrag wieder bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, wird der MDK eine Begutachtung und Einstufung in die entsprechende Pflegestufe vornehmen. Hier kann gewählt werden, ob man gerne Pflegegeld oder Sachleistungen in Anspruch nehmen möchte. Zudem besteht die Möglichkeit, beide Leistungen miteinander zu verbinden.

Werden die Pflegestufen auf Rente angerechnet?

Die Leistungen, welche man aufgrund einer Pflegestufe erhält, werden generell nicht auf die Rente angerechnet. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Leistungen, sodass immer die Pflegestufen zur Rente gezahlt werden. Dieser Vorgang ist gesetzlich geregelt. Würde die Pflegestufe auf Rentenbeiträge angerechnet werden und dadurch die Rente gekürzt, wäre wieder nicht genug Geld für die Pflege und Betreuung da. Ein finanzielles Loch würde sich auftun, welches durch die Pflegeversicherung ja eigentlich geschlossen werden soll.

Doch wie sieht es mit den Personen aus, die die Pflege in der heimischen Umgebung durchführen? Die ihren Angehörigen pflegen und deshalb nicht oder nur teilweise arbeiten gehen? Wer zahlt für sie in die Rentenversicherung ein?

Pflegegeld und Rentenversicherung?

Während die zu pflegenden Personen sich keine Gedanken über ihre Pflege und deren Finanzierung machen müssen, haben Angehörige ganz andere Probleme. Gehen sie nicht arbeiten, weil sie die Pflege von ihren Angehörigen übernommen haben, zahlen sie auch nicht in die Rentenversicherung ein. Ein finanzielles Loch droht sich aufzutun, wenn dieser Personenkreis später einmal selbst Rente beziehen will. Damit dies nicht passiert und auch deren Renten gesichert ist, zahlt die Pflegestufe in Rentenversicherung ein. Je höher die Pflegestufe ist, umso höher fallen auch die Pflegestufen Rentenbeiträge aus. Bei Pflegestufe II sind dies beispielsweise rund 254,80 Euro pro Monat. Liegt die Pflegestufe III vor, können es sogar 395,62 Euro pro Monat sein. Diese Pflegestufen Rentenbeiträge, die in die Pflegestufe Rentenversicherung eingezahlt werden, sind so angesetzt, dass sie auch bei einer längeren Pflege die spätere Rente auf einem akzeptablen Level halten. Um Klarheit über die genauen Zahlungen erhalten zu können, sollte man immer den Kontakt zur Pflegekasse suchen. In einem Gespräch können die Leistungen der Pflegestufen Rentenversicherung erläutert und deren Auswirkungen auf die eigene Rente errechnet werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich