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Pflege Bahr – Stiftung Warentest

Stiftung Warentest analysiert regelmäßig alle Versicherungsprodukte und spricht mit einem Testurteil wichtige Empfehlungen für jeden Verbraucher aus.

Erste Ergebnisse im Januar

  • Barmenia und ein weiterer Versicherer im Vergleich
  • Barmenia zum Testsieger gekürt

Alle Ergebnisse im Juni

  • Kein Testsieger ermittelt
  • Pflege Bahr als wenig leistungsstark kritisiert

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Zwar hat sich Stiftung Warentest aufgrund der geringen Leistungen gegen eine geförderte Pflegeversicherung ausgesprochen, doch die Notwendigkeit des Tarifvergleichs wird von dem Institut hervorgehoben. Der Tarifvergleich wird mit dem Link „Zum Versicherungsvergleich >>“ aufgerufen und zeigt, welcher Tarif den persönlichen Bedarf am besten abdeckt.field_4fe2e57856c7e6

 


 

Stiftung Warentest untersucht in regelmäßigen Abständen alle Versicherungsprodukte auf dem deutschen Markt. Für den Verbraucher ist ein Testurteil von Stiftung Warentest ein wichtiger Anhaltspunkt bei der Kaufentscheidung. Als die Pflege Bahr von Stiftung Warentest im Jahr 2013 untersucht wurde, zeigten sich allerdings überraschende Ergebnisse.

Anbieter

Die Pflege Bahr wurde zum Januar 2013 am Markt eingeführt. Schon im Januar wurde die Pflege nach Bahr von Warentest erstmals im kleineren Umfang getestet. Im Juni folgte dann eine genauere Analyse der Pflege Bahr durch Stiftung Warentest. Obwohl die Pflege nach Bahr von Warentest untersucht wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Testergebnisse lediglich kostenpflichtig. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, einen Download der Testergebnisse der Pflege Bahr von Stiftung Warentest auf der Internetseite abzurufen.

Erste Ergebnisse im Januar

Im Januar 2013 wurde die Pflege Bahr von Stiftung Warentest nur in einem geringen Umfang untersucht. Die Tarife der Barmenia und eines weiteren Versicherers wurden einem direkten Vergleich unterzogen. Im Ergebnis konnte sich die Barmenia gegenüber des anderen Versicherers mit etwas höheren Auszahlungen bei gleichen Beiträgen durchsetzen. Auch verzichtet die Barmenia auf eine Wartezeit, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entsteht. Im Ergebnis wurde die Barmenia mit ihrer Pflege Bahr von Warentest zum Testsieger gekürt.

Alle Ergebnisse im Juni

Im Juni wurde die Pflege Bahr von Warentest erneut im Test betrachtet. Zu diesem Zeitpunkt analysierte Finanztest alle Tarife am Markt. Zwar erkennt Warentest die Vorteile der fehlenden Risikozuschläge und der Gesundheitsprüfung an, doch die Pflege Bahr wird insgesamt als wenig leistungsfähig eingestuft. Insbesondere ist sie nicht geeignet, die Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen. Das harte Urteil von Warentest sorgte für eine weitreichende Kritik, da die Pflege Bahr auf Vorgaben des Gesetzgebers beruht.

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Trotz des negativen Testurteils weist Warentest auf die Bedeutung eines Tarifvergleiches vor dem Vertragsabschluss hin. Er wird mit einem Onlinerechner durchgeführt, wie er unter dem Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufzurufen ist.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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