Durch die Einstufung in Pflegestufen soll ein bedarfsgerechter Leistungsbezug aus der Pflegeversicherung ermöglicht werden. Um den Pflege- und Leistungsbedarf möglichst genau zu bestimmen, werden durch verschiedene Einstufungskriterien zum Erhalt einer der Pflegestufen die Unterschiede im Pflegebedarf ermittelt.
Gleiche Basiskriterien in allen Pflegestufen
- Grundversorgung – Mobilität, Ernährung, Körperpflege
- hauswirtschaftliche Versorgung
Unterscheidungsmerkmale -Zeitaufwand und Intensität des Pflegebedarfs
- Pflegestufe I – Pflegebedarf mindestens einmal täglich, Zeitaufwand pro Woche im täglichen Durchschnitt 90 Minuten
- Pflegestufe II – Pflegebedarf mindestens dreimal täglich, Zeitaufwand pro Woche im täglichen Durchschnitt 3 Stunden
- Pflegestufe III – täglicher Pflegebedarf rund um die Uhr (auch nachts) von insgesamt mindestens 5 Stunden
Unterschiede in der Leistungshöhe
- Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sein: Pflegegeld bei stationärer Pflege, Pflegegeld bei häuslicher Pflege, Pflegesachleistungen
- Höhe der Leistungen orientiert sich an der Pflegestufe – je höher die Pflegestufe, desto höher die Leistungen
- innerhalb einer Pflegestufe: bei vorliegender Demenz erhöhen sich die Leistungen
Unterschied Pflegestufen für Erwachsene und Pflegestufen für Kinder
- für Kinder andere Bewertungskriterien der Pflegebedürftigkeit
- Pflegebedarf wird anhand von Entwicklungstabellen festgestellt
- als Pflegebedarf gilt nur der Pflegeaufwand, der über dem Aufwand für ein gesundes gleichaltriges Kind hinausgeht
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Eine Pflegezusatzversicherung als zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall finden Sie schnell und übersichtlich durch einen Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Diesen erreichen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Nach der Berechnung der besten Tarife, können Sie gleich eine Pflegezusatzversicherung abschließen.
Durch die Einstufung in Pflegestufen soll ein bedarfsgerechter Leistungsbezug aus der Pflegeversicherung ermöglicht werden. Um den Pflege- und Leistungsbedarf möglichst genau zu bestimmen, werden durch verschiedene Einstufungskriterien zum Erhalt einer der Pflegestufen die Unterschiede im Pflegebedarf ermittelt.
Gleiche Basiskriterien in allen Pflegestufen
- Grundversorgung – Mobilität, Ernährung, Körperpflege
- hauswirtschaftliche Versorgung
Unterscheidungsmerkmale -Zeitaufwand und Intensität des Pflegebedarfs
- Pflegestufe I – Pflegebedarf mindestens einmal täglich, Zeitaufwand pro Woche im täglichen Durchschnitt 90 Minuten
- Pflegestufe II – Pflegebedarf mindestens dreimal täglich, Zeitaufwand pro Woche im täglichen Durchschnitt 3 Stunden
- Pflegestufe III – täglicher Pflegebedarf rund um die Uhr (auch nachts) von insgesamt mindestens 5 Stunden
Unterschiede in der Leistungshöhe
- Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sein: Pflegegeld bei stationärer Pflege, Pflegegeld bei häuslicher Pflege, Pflegesachleistungen
- Höhe der Leistungen orientiert sich an der Pflegestufe – je höher die Pflegestufe, desto höher die Leistungen
- innerhalb einer Pflegestufe: bei vorliegender Demenz erhöhen sich die Leistungen
Unterschied Pflegestufen für Erwachsene und Pflegestufen für Kinder
- für Kinder andere Bewertungskriterien der Pflegebedürftigkeit
- Pflegebedarf wird anhand von Entwicklungstabellen festgestellt
- als Pflegebedarf gilt nur der Pflegeaufwand, der über dem Aufwand für ein gesundes gleichaltriges Kind hinausgeht
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Im Pflegefall sind Pflegestufen in mehrfacher Hinsicht wichtig. Ohne Pflegestufe besteht kein Anspruch auf Pflegeleistungen. Darüber hinaus sind sie entscheidend für die Höhe der Pflegeleistungen. Durch die unterschiedlichen Pflegestufen sollen Pflegebedürftige ihren Bedarf entsprechen durch die Pflegekasse unterstützt werden. Dementsprechend gibt es in mehrfacher Hinsicht zwischen den einzelnen Pflegestufen Unterscheidungsmerkmale.
Sinn und Ziel von Pflegestufen
Die gesetzliche Pflegeversicherung soll eine Grundabsicherung für pflegebedürftige Menschen sicherstellen. Doch nicht jeder Pflegefall ist gleich. Um die Leistungen bedarfsgerecht dem individuellen Pflegebedarf anzupassen, wurden die Pflegestufen eingeführt. Sie sollen dafür sorgen, dass jemand mit leichtem Pflegebedarf geringere Leistungen erhält als ein schwerst Pflegebedürftiger. Durch die unterschiedlichen Einstufungsbedingungen für die Pflegestufen 0 bis III, sollen die Pflegestufen die Unterschiede in der Schwere der Pflegebedürftigkeit der Antragsteller widerspiegeln und eine entsprechende Leistungsstaffelung möglich machen.
Basiskriterien zur Einstufung
Für alle Pflegestufen gibt es Basiskriterien, die zur Feststellung des Pflegebedarfs zugrunde gelegt und überprüft werden. Das wichtigste Kriterium ist die Grundversorgung. Zur Grundversorgung gehören die drei Teilbereiche Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Verschiedene alltägliche Verrichtungen aus diesen drei Teilbereichen werden in Hinblick auf die dabei benötigte Hilfe in allen Pflegestufen begutachtet und bewerten. Als weiteres Kriterium wird die hauswirtschaftliche Versorgung begutachtet. Dazu gehören alle Verrichtungen zur Führung eines Haushaltes. Die zu berücksichtigenden Kriterien zu Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sind in allen Pflegestufen die gleichen. Damit die Schwere der Pflegebedürftigkeit sich in der zugeteilten Pflegestufe widerspiegelt, gibt es zwischen den einzelnen Pflegestufen andere Unterscheidungsmerkmale.
Pflegestufen Unterscheidungsmerkmale – Zeitaufwand und Intensität der benötigten Hilfe
Um pflegebedürftige Menschen je nach der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit unterschiedlich einstufen zu können, liegen in den einzelnen Pflegestufen die Unterschiede in den Beurteilungskriterien im zeitlichen Aufwand und der Regelmäßigkeit der benötigten Hilfe. Um in die Pflegestufe I zu kommen, muss mindestens einmal täglich Hilfe benötigt werden. Innerhalb einer Woche muss der tägliche Zeitaufwand mindestens 90 Minuten umfassen. Pflegestufe II erfordert einen Pflegebedarf mindesten dreimal am Tag zu unterschiedlichen Zeiten. Der wöchentliche Zeitaufwand muss dabei einen Tagesdurchschnitt von mindestens 3 Stunden umfassen. Pflegestufe III erhalten Schwerstpflegebedürftige. Dazu ist ein Rundum-Pflegebedarf von mindestens 5 Stunden täglich notwendig, wobei auch nachts ein Teil der Pflege notwendig sein muss.
Pflegestufen Unterscheidungsmerkmale – die Höhe der Leistungen
Sinn und Zweck aller Pflegestufen Unterschiede in Bezug auf die Schwere der Pflegebedürftigkeit, ist eine unterschiedliche Höhe der Leistungen aus der Pflegekasse für unterschiedlich schwer Pflegebedürftige zu erzielen. Aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können je nach Einzelfall unterschiedliche Leistungen fließen. Grundsätzlich wird zwischen Leistungen bei stationärer Pflege, Pflegesachleistungen und Pflegegeld bei häuslicher Pflege unterschieden. Allgemein gilt: Je höher die Pflegestufe, desto höher fallen auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Doch auch bei der nach Pflegestufe gestaffelten Leistungshöhe kann es noch einmal innerhalb der einzelnen Pflegestufen Unterschiede in der Leistungshöhe geben. Leidet der Pflegebedürftige an Demenz, erhält er höhere Leistungen als Patienten ohne Demenz mit derselben Pflegestufe. So erhält etwa ein Pflegebedürftiger ohne Demenz in der Pflegestufe II 440 Euro Pflegegeld. Pflegebedürftige mit Demenz erhalten hingegen in Pflegestufe II 525 Euro.
Pflegestufen Unterschiede bei Erwachsenen und Kindern
Zur Einstufung von Kindern liegen den Pflegestufen andere Unterscheidungsmerkmale zugrunde als bei der Einstufung von Erwachsenen. Während bei Erwachsenen die Höhe der Pflegestufen durch die Unterschiede im benötigten Zeitaufwand für die Pflege ermittelt wird, sind bei Kindern zur Vergabe von Pflegestufen andere Unterscheidungsmerkmale entscheidend. Die Einstufung von Kindern erfolgt anhand der sogenannten Entwicklungstabellen. In diesen Tabellen ist altersabhängig der Pflegebedarf eines gesunden Kindes erfasst. Zur Vergabe einer Pflegestufe wird basierend auf den Entwicklungstabellen nur der Pflegebedarf berücksichtigt, der über den Pflegebedarf eines gesunden Kindes gleichen Alters hinausgeht.
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