Pflege-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Pflegestufen Unterschiede

Durch die Einstufung in Pflegestufen soll ein bedarfsgerechter Leistungsbezug aus der Pflegeversicherung ermöglicht werden. Um den Pflege- und Leistungsbedarf möglichst genau zu bestimmen, werden durch verschiedene Einstufungskriterien zum Erhalt einer der Pflegestufen die Unterschiede im Pflegebedarf ermittelt.

Gleiche Basiskriterien in allen Pflegestufen

  • Grundversorgung – Mobilität, Ernährung, Körperpflege
  • hauswirtschaftliche Versorgung

Unterscheidungsmerkmale -Zeitaufwand und Intensität des Pflegebedarfs

  • Pflegestufe I – Pflegebedarf mindestens einmal täglich, Zeitaufwand pro Woche im täglichen Durchschnitt 90 Minuten
  • Pflegestufe II – Pflegebedarf mindestens dreimal täglich, Zeitaufwand pro Woche im täglichen Durchschnitt 3 Stunden
  • Pflegestufe III – täglicher Pflegebedarf rund um die Uhr (auch nachts) von insgesamt mindestens 5 Stunden

Unterschiede in der Leistungshöhe

  • Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sein: Pflegegeld bei stationärer Pflege, Pflegegeld bei häuslicher Pflege, Pflegesachleistungen
  • Höhe der Leistungen orientiert sich an der Pflegestufe – je höher die Pflegestufe, desto höher die Leistungen
  • innerhalb einer Pflegestufe: bei vorliegender Demenz erhöhen sich die Leistungen

Unterschied Pflegestufen für Erwachsene und Pflegestufen für Kinder

  • für Kinder andere Bewertungskriterien der Pflegebedürftigkeit
  • Pflegebedarf wird anhand von Entwicklungstabellen festgestellt
  • als Pflegebedarf gilt nur der Pflegeaufwand, der über dem Aufwand für ein gesundes gleichaltriges Kind hinausgeht

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung als zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall finden Sie schnell und übersichtlich durch einen Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Diesen erreichen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Nach der Berechnung der besten Tarife, können Sie gleich eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

Durch die Einstufung in Pflegestufen soll ein bedarfsgerechter Leistungsbezug aus der Pflegeversicherung ermöglicht werden. Um den Pflege- und Leistungsbedarf möglichst genau zu bestimmen, werden durch verschiedene Einstufungskriterien zum Erhalt einer der Pflegestufen die Unterschiede im Pflegebedarf ermittelt.

Gleiche Basiskriterien in allen Pflegestufen

  • Grundversorgung – Mobilität, Ernährung, Körperpflege
  • hauswirtschaftliche Versorgung

Unterscheidungsmerkmale -Zeitaufwand und Intensität des Pflegebedarfs

  • Pflegestufe I – Pflegebedarf mindestens einmal täglich, Zeitaufwand pro Woche im täglichen Durchschnitt 90 Minuten
  • Pflegestufe II – Pflegebedarf mindestens dreimal täglich, Zeitaufwand pro Woche im täglichen Durchschnitt 3 Stunden
  • Pflegestufe III – täglicher Pflegebedarf rund um die Uhr (auch nachts) von insgesamt mindestens 5 Stunden

Unterschiede in der Leistungshöhe

  • Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können sein: Pflegegeld bei stationärer Pflege, Pflegegeld bei häuslicher Pflege, Pflegesachleistungen
  • Höhe der Leistungen orientiert sich an der Pflegestufe – je höher die Pflegestufe, desto höher die Leistungen
  • innerhalb einer Pflegestufe: bei vorliegender Demenz erhöhen sich die Leistungen

Unterschied Pflegestufen für Erwachsene und Pflegestufen für Kinder

  • für Kinder andere Bewertungskriterien der Pflegebedürftigkeit
  • Pflegebedarf wird anhand von Entwicklungstabellen festgestellt
  • als Pflegebedarf gilt nur der Pflegeaufwand, der über dem Aufwand für ein gesundes gleichaltriges Kind hinausgeht

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung als zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall finden Sie schnell und übersichtlich durch einen Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Diesen erreichen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“. Nach der Berechnung der besten Tarife, können Sie gleich eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

 


 

Im Pflegefall sind Pflegestufen in mehrfacher Hinsicht wichtig. Ohne Pflegestufe besteht kein Anspruch auf Pflegeleistungen. Darüber hinaus sind sie entscheidend für die Höhe der Pflegeleistungen. Durch die unterschiedlichen Pflegestufen sollen Pflegebedürftige ihren Bedarf entsprechen durch die Pflegekasse unterstützt werden. Dementsprechend gibt es in mehrfacher Hinsicht zwischen den einzelnen Pflegestufen Unterscheidungsmerkmale.

Sinn und Ziel von Pflegestufen

Die gesetzliche Pflegeversicherung soll eine Grundabsicherung für pflegebedürftige Menschen sicherstellen. Doch nicht jeder Pflegefall ist gleich. Um die Leistungen bedarfsgerecht dem individuellen Pflegebedarf anzupassen, wurden die Pflegestufen eingeführt. Sie sollen dafür sorgen, dass jemand mit leichtem Pflegebedarf geringere Leistungen erhält als ein schwerst Pflegebedürftiger. Durch die unterschiedlichen Einstufungsbedingungen für die Pflegestufen 0 bis III, sollen die Pflegestufen die Unterschiede in der Schwere der Pflegebedürftigkeit der Antragsteller widerspiegeln und eine entsprechende Leistungsstaffelung möglich machen.

Basiskriterien zur Einstufung

Für alle Pflegestufen gibt es Basiskriterien, die zur Feststellung des Pflegebedarfs zugrunde gelegt und überprüft werden. Das wichtigste Kriterium ist die Grundversorgung. Zur Grundversorgung gehören die drei Teilbereiche Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Verschiedene alltägliche Verrichtungen aus diesen drei Teilbereichen werden in Hinblick auf die dabei benötigte Hilfe in allen Pflegestufen begutachtet und bewerten. Als weiteres Kriterium wird die hauswirtschaftliche Versorgung begutachtet. Dazu gehören alle Verrichtungen zur Führung eines Haushaltes. Die zu berücksichtigenden Kriterien zu Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sind in allen Pflegestufen die gleichen. Damit die Schwere der Pflegebedürftigkeit sich in der zugeteilten Pflegestufe widerspiegelt, gibt es zwischen den einzelnen Pflegestufen andere Unterscheidungsmerkmale.

Pflegestufen Unterscheidungsmerkmale – Zeitaufwand und Intensität der benötigten Hilfe

Um pflegebedürftige Menschen je nach der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit unterschiedlich einstufen zu können, liegen in den einzelnen Pflegestufen die Unterschiede in den Beurteilungskriterien im zeitlichen Aufwand und der Regelmäßigkeit der benötigten Hilfe. Um in die Pflegestufe I zu kommen, muss mindestens einmal täglich Hilfe benötigt werden. Innerhalb einer Woche muss der tägliche Zeitaufwand mindestens 90 Minuten umfassen. Pflegestufe II erfordert einen Pflegebedarf mindesten dreimal am Tag zu unterschiedlichen Zeiten. Der wöchentliche Zeitaufwand muss dabei einen Tagesdurchschnitt von mindestens 3 Stunden umfassen. Pflegestufe III erhalten Schwerstpflegebedürftige. Dazu ist ein Rundum-Pflegebedarf von mindestens 5 Stunden täglich notwendig, wobei auch nachts ein Teil der Pflege notwendig sein muss.

Pflegestufen Unterscheidungsmerkmale – die Höhe der Leistungen

Sinn und Zweck aller Pflegestufen Unterschiede in Bezug auf die Schwere der Pflegebedürftigkeit, ist eine unterschiedliche Höhe der Leistungen aus der Pflegekasse für unterschiedlich schwer Pflegebedürftige zu erzielen. Aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können je nach Einzelfall unterschiedliche Leistungen fließen. Grundsätzlich wird zwischen Leistungen bei stationärer Pflege, Pflegesachleistungen und Pflegegeld bei häuslicher Pflege unterschieden. Allgemein gilt: Je höher die Pflegestufe, desto höher fallen auch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Doch auch bei der nach Pflegestufe gestaffelten Leistungshöhe kann es noch einmal innerhalb der einzelnen Pflegestufen Unterschiede in der Leistungshöhe geben. Leidet der Pflegebedürftige an Demenz, erhält er höhere Leistungen als Patienten ohne Demenz mit derselben Pflegestufe. So erhält etwa ein Pflegebedürftiger ohne Demenz in der Pflegestufe II 440 Euro Pflegegeld. Pflegebedürftige mit Demenz erhalten hingegen in Pflegestufe II 525 Euro.

Pflegestufen Unterschiede bei Erwachsenen und Kindern

Zur Einstufung von Kindern liegen den Pflegestufen andere Unterscheidungsmerkmale zugrunde als bei der Einstufung von Erwachsenen. Während bei Erwachsenen die Höhe der Pflegestufen durch die Unterschiede im benötigten Zeitaufwand für die Pflege ermittelt wird, sind bei Kindern zur Vergabe von Pflegestufen andere Unterscheidungsmerkmale entscheidend. Die Einstufung von Kindern erfolgt anhand der sogenannten Entwicklungstabellen. In diesen Tabellen ist altersabhängig der Pflegebedarf eines gesunden Kindes erfasst. Zur Vergabe einer Pflegestufe wird basierend auf den Entwicklungstabellen nur der Pflegebedarf berücksichtigt, der über den Pflegebedarf eines gesunden Kindes gleichen Alters hinausgeht.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine private Pflegeversicherung sorgt für eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Pflegefall. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner haben Sie die Möglichkeit, die besten Pflegezusatzversicherungen zu berechnen und zu vergleichen. Ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie direkt auf den Tarifrechner. Auf Wunsch kann nach der Berechnung ein Onlinevertragsabschluss erfolgen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich