Osteoporose gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen. Die zum Teil gravierenden Folgen der Erkrankung können die Betroffenen zum Pflegefall werden lassen. Dennoch kommt es auf den Einzelfall an, ob eine Pflegestufe anerkannt wird und damit Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Osteoporose – eine Erkrankung mit schlimmen Folgen
- eine der zehn häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit
- es kommt zu einem stetigen Abbau der Knochensubstanz
- mögliche Folgen: Knochenbrüche, Operationen, lange Zeiten der Bettlägerigkeit, dauerhafte Pflegebedürftigkeit
Pflegestufen bei Osteoporose
- nur bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einstufung in eine Pflegestufe
- Einstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden
- gesetzliche Pflegeversicherung nimmt die Einstufung vor
- Einstufung erfolgt auf der Grundlage eines MDK Gutachten
relevante Kriterien zur Gutachtenerstellung des MDK
- die Häufigkeit und Intensität des Pflegebedarfs wird in verschiedenen Kategorien überprüft
- Kategorie der Grundversorgung: Mobilität, Ernährung, Körperpflege
- Kategorie der hauswirtschaftlichen Versorgung: alle Aktivitäten zur Haushaltsführung
Erhöhung der Pflegestufe
- bei zunehmender Pflegebedürftigkeit kann ein Antrag auf Erhöhung einer bereits bestehenden Pflegestufe gestellt werden
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Auf eine Pflegezusatzversicherung sollte nicht verzichtet werden, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Daher lohnt sich ein Tarifvergleich mit dem seiteninternen Vergleichsrechner. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“, um die besten Pflegeversicherungstarife zu ermitteln. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung Ihrer Wahl direkt online abzuschließen.
Osteoporose gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen. Die zum Teil gravierenden Folgen der Erkrankung können die Betroffenen zum Pflegefall werden lassen. Dennoch kommt es auf den Einzelfall an, ob eine Pflegestufe anerkannt wird und damit Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Osteoporose – eine Erkrankung mit schlimmen Folgen
- eine der zehn häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit
- es kommt zu einem stetigen Abbau der Knochensubstanz
- mögliche Folgen: Knochenbrüche, Operationen, lange Zeiten der Bettlägerigkeit, dauerhafte Pflegebedürftigkeit
Pflegestufen bei Osteoporose
- nur bei einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einstufung in eine Pflegestufe
- Einstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt werden
- gesetzliche Pflegeversicherung nimmt die Einstufung vor
- Einstufung erfolgt auf der Grundlage eines MDK Gutachten
relevante Kriterien zur Gutachtenerstellung des MDK
- die Häufigkeit und Intensität des Pflegebedarfs wird in verschiedenen Kategorien überprüft
- Kategorie der Grundversorgung: Mobilität, Ernährung, Körperpflege
- Kategorie der hauswirtschaftlichen Versorgung: alle Aktivitäten zur Haushaltsführung
Erhöhung der Pflegestufe
- bei zunehmender Pflegebedürftigkeit kann ein Antrag auf Erhöhung einer bereits bestehenden Pflegestufe gestellt werden
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Die Osteoporose gehört zu den zehn häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit. Osteoporose kann zum Teil fatale Folgen nach sich ziehen, sodass die betroffenen Patienten nicht selten zum Pflegefall werden. Die Einstufung in eine der Pflegestufen bei Osteoporose ist daher keine Seltenheit.
Osteoporose – chronische Erkrankung mit fatalen Folgen
Mit Osteoporose wird ein schleichender Abbau der Knochensubstanz bezeichnet. Laut WHO gehört die Osteoporose zu den zehn häufigsten chronischen Erkrankungen weltweit. Allein in Deutschland leiden rund acht Millionen Menschen an dieser Krankheit. Meist sind Frauen von der Osteoporose betroffen, doch auch Männer können darunter leiden. Die Osteoporose gehört zu den typischen Alterserkrankungen. Das bedeutet, am häufigsten erkranken Frauen ab dem 50. Lebensjahr nach den Wechseljahren. Ein Fortschreiten der Osteoporose hat meist furchtbare Folgen für die Betroffenen – Knochenbrüche, zahlreiche Operationen, lange Zeiten der Bettlägerigkeit und schließlich eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit. Daher ist die Einstufung in eine der Pflegestufen bei Osteoporose ist keine Seltenheit. Dennoch ist die Erkrankung an sich noch kein Grund, eine Pflegestufe zu erhalten.
Pflegestufen für Osteoporosekranke
Eine Erkrankung an Osteoporose bedeutet nicht zwangsläufig, dass in jedem Fall eine der Pflegestufen bei Osteoporose anerkannt wird. Um in eine Pflegestufe eingestuft zu werden, muss nachweislich eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorhanden sein. Kaum ein Osteoporose-Patient kommt mit zunehmendem Alter an immer neuen Knochenbrüchen und damit verbundenen langen Zeiten der Bettlägerigkeit vorbei. Dennoch werden Pflegestufen bei Osteoporose nur dann anerkannt, wenn eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit eintritt und nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich der Zustand des Patienten auf lange Sicht hin verbessert und ein Leben ohne fremde Hilfe wieder möglich ist. Eine Pflegestufe wird von der gesetzlichen Pflegeversicherung vergeben. Wird ein Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe gestellt, begutachtet der MDK zunächst die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Anhand dieses Gutachtens nimmt die Pflegeversicherung dann die Einstufung in eine der Pflegestufen vor und bewilligt auf Antrag auch Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Nach welchen Kriterien wird ein MDK Gutachten erstellt?
Der MDK begutachtet die Schwere der Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit. Ob ein Unfall oder welche Erkrankung letztendlich dafür verantwortlich ist, dass der Antragssteller Hilfe benötigt, spielt also keine Rolle. Entscheidend ist stattdessen die Häufigkeit der benötigten Hilfe bei der sogenannten Grundversorgung und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Grundversorgung ist in drei Kategorien unterteilt – Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Die hauswirtschaftliche Versorgung bezieht sich auf alle Aktivitäten, die zum Führen eines Haushaltes notwendig sind – also Kochen, Putzen, Waschen etc. Die Häufigkeit und Intensität der benötigten Hilfe ist entscheidend für die Einstufung in eine der Pflegestufen bei Osteoporose und auch jeder anderen Ursache für die Pflegebedürftigkeit.
Die Pflegestufe kann sich im Verlauf der Erkrankung erhöhen
Gerade bei Osteoporosepatienten kommt es nicht selten vor, dass sich der Allgemeinzustand im Verlauf der Erkrankung verschlechtert. Daher sind die Pflegestufen bei Osteoporose und auch anderen Ursachen für die Pflegebedürftigkeit nicht durch die Ersteinstufung für alle Zeiten festgelegt. Wird ein Osteoporosekranker zunächst in die Pflegestufe I eingestuft, wird ihm damit eine erhebliche Pflegebedürftigkeit attestiert. Verschlechtert sich der Zustand des Patienten im Laufe der Zeit und der Pflegebedarf steigt entsprechend an, kann ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Die Pflegebedürftigkeit wird in diesem Fall erneut durch den MDK überprüft und der Antragsteller wird in eine höhere Pflegestufe eingestuft. Mit der Höherstufung steigen dann auch die Leistungen der Pflegeversicherung. Es lohnt sich daher, einen Antrag auf Höherstufung zu stellen, sobald der Pflegebedarf größer wird. Die Pflegestufe ist nicht nur für die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung entscheidend. Auch bei Pflegezusatzversicherungen orientiert sich die Leistungshöhe an der Einstufung der Pflegestufe.
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Damit im Pflegefall nicht ein großer Teil der Pflegekosten aus eigener Tasche gezahlt werden muss, ist der Abschluss eine Pflegezusatzversicherung empfehlenswert. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem Vergleichsrechner die besten und preisgünstigsten Tarife zur Pflegeversicherung. Im Anschluss an den Tarifvergleich ist ein Onlineabschluss einer Pflegezusatzversicherung möglich.