Wenn die Pflegestufe oder das Pflegegeld abgelehnt werden, sind viele Betroffene immer erst einmal unsicher und eingeschüchtert, weil sie nicht genau wissen, wie sie sich in solch einer Situation verhalten sollen. Dabei muss man lediglich einen Pflegestufe Einspruch schreiben, um den Vorgang wieder aufzurollen und eine neuerliche Überprüfung des Sachverhaltes anzustoßen.
Pflegegeld abgelehnt
- überprüfen, ob Pflegestufe beantragt wurde
- Gründe für Pflegegeld abgelehnt in Erfahrung bringen
- Einspruch oder Widerspruch schriftlich einlegen
- im Notfall eine Prüfung nach Aktenlage ablehnen und eine neue Begutachtung verlangen
Aberkennung Pflegestufe und Pflegegeld
- bei ungeklärter Lage immer Einspruch einlegen
- Aberkennung kann aufgrund von einer Verbesserung des Gesundheitszustandes erfolgen
- eine neue Einstufung wird von der Pflegekasse automatisch vorgenommen
- wenn Pflegegeld komplett aberkannt wurde, können trotz alledem bei der Krankenkasse Gelder für Hilfsmittel beantragt werden
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Sie finden die richtigen Antworten und Gründe für Pflegegeld abgelehnt oder Pflegestufe abgelehnt auch über unseren Vergleichsrechner. Er zeigt Ihnen genau auf, welche Voraussetzungen für die Pflegestufen und das Pflegegeld erfüllt werden müssen. Den Vergleichsrechner erreichen Sie über den Button „Zum Vergleichsrechner“.
Wenn die Pflegestufe oder das Pflegegeld abgelehnt werden, sind viele Betroffene immer erst einmal unsicher und eingeschüchtert, weil sie nicht genau wissen, wie sie sich in solch einer Situation verhalten sollen. Dabei muss man lediglich einen Pflegestufe Einspruch schreiben, um den Vorgang wieder aufzurollen und eine neuerliche Überprüfung des Sachverhaltes anzustoßen.
Pflegegeld abgelehnt
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- Gründe für Pflegegeld abgelehnt in Erfahrung bringen
- Einspruch oder Widerspruch schriftlich einlegen
- im Notfall eine Prüfung nach Aktenlage ablehnen und eine neue Begutachtung verlangen
Aberkennung Pflegestufe und Pflegegeld
- bei ungeklärter Lage immer Einspruch einlegen
- Aberkennung kann aufgrund von einer Verbesserung des Gesundheitszustandes erfolgen
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Mehr als zwei Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland beziehen Leistungen der Pflegekassen. Sie sind nicht in der Lage, sich selbständig zu pflegen und zu versorgen. Das Pflegegeld oder die Sachleistungen der Pflegekassen sollen finanziell unterstützen und dafür sorgen, dass eine menschenwürdige und lebensbejahende Pflege möglich ist. Und das unabhängig von den persönlichen finanziellen Voraussetzungen.
Um Pflegegeld oder entsprechende Sachleistungen von den Pflegekassen beziehen zu können, muss im Vorfeld eine Pflegestufe beantragt werden. Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wird diese Pflegestufe genehmigt und die entsprechenden Leistungen können abgerufen werden.
Hin und wieder kommt es vor, dass die Pflegestufe abgelehnt und damit auch der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wird. Für viele Betroffene ein Schock, da sie fest mit der Unterstützung rechnen. Was also tun, wenn die Pflegestufe abgelehnt oder aber auch das Pflegegeld abgelehnt wurde?
Der Einspruch
Wenn die Pflegestufe aberkannt oder die Pflegestufe abgelehnt wurde, dann muss im ersten Schritt ein Pflegestufe Einspruch gemacht werden. Der Pflegestufe Einspruch muss generell schriftlich erfolgen, da man nur so den Nachweis über den Einspruch erbringen kann. Hierfür kann man ein formloses Schreiben aufsetzen, welches zwingend vom Antragsteller unterschrieben werde muss. Da der Antragsteller nicht unbedingt der Pflegebedürftige sein muss, sondern es sich dabei auch um ein Familienmitglied oder einen gesetzlichen Vormund handeln kann, ist es nicht schlimm, wenn die pflegebedürftige Person nicht zur Unterschrift fähig ist.
Aufgrund des Pflegestufe Einspruch muss die Pflegekasse den Antrag oder die Ablehnung noch einmal überprüfen. Die Aktenlage wird neu eingeschätzt und ein neuer Bescheid wird erstellt. In nicht wenigen Fällen korrigiert die Pflegekasse ihre Einschätzung und die Aberkennung oder die Ablehnung wird zurückgenommen.
Gründe für die Ablehnung beim Pflegegeld
Wird der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt, dann sollte nach den Gründen geschaut werden. Pflegegeld kann nur dann beantragt werden, wenn eine Einstufung in eine Pflegestufe vorgenommen wurde. Meist liegt hier auch der Grund dafür, dass der Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wurde. Die fehlende Pflegestufe macht eine Berechnung des Pflegegeldes nicht möglich.
Damit dies nicht passiert, muss ein Schritt nach dem anderen getan werden. Somit muss zuerst die Pflegestufe beantragt werden. Hierfür kann man sich formlos oder auch mit Hilfe eines Formulars an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen wenden. Diese leitet den Antrag an die angeschlossene Pflegekasse weiter, die wiederum den Antrag überprüft und eine Begutachtung des Pflegebedürftigen anordnet. Bei der Begutachtung wird durch den MDK genau geschaut, welche Tätigkeiten der Pflegebedürftige nicht selbständig ausführen kann und in welchem Umfang die Hilfe benötigt wird. Erst wenn dies geschehen ist und eine Einstufung in eine Pflegestufe vorgenommen wurde, kann auch das Pflegegeld beantragt werden. Vorher wird jeder Antrag auf Pflegegeld abgelehnt.
Pflegestufe aberkannt – was nun?
Mitunter kann es auch vorkommen, dass die Pflegestufe aberkannt wird. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben. Zum einen kann es sein, dass sich der Gesundheitszustand oder die allgemeine Verfassung des Pflegebedürftigen soweit verbessert hat, dass er nur noch eine geringere Einstufung benötigt oder diese überhaupt nicht mehr von Nöten ist. Die Pflegekassen überprüfen in regelmäßigen Abständen den Zustand des Pflegebedürftigen. Sollte sich ein Verbesserung eingestellt haben, wird die aktuelle Pflegestufe aberkannt und durch eine andere ersetzt.