Schwerstpflegebedürftige, die rund um die Uhr betreut werden müssen, erhalten die Pflegestufe III. Voraussetzungen für die Zuordnung des Patienten zu dieser Pflegestufe sind Einschränkungen in der Grundpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftlichen Versorgung, die einen bestimmten Zeitaufwand für die Pflege erforderlich machen. Geht der Pflegebedarf noch weit über die für Stufe III bewilligten Leistungen hinaus, ist auf Antrag eine Inanspruchnahme der Härtefallregelung möglich.
Pflegestufe III beantragen
- Antragstellung bei der Pflegekasse
- Überprüfung aller medizinischen Unterlagen
- Gutachten durch MDK
- Überprüfung des Gutachtens durch die Pflegekasse
- Bewilligungsbescheid
Kriterien der Pflegestufe III
- Schwerstpflegebedürftigkeit
- Hilfebedarf rund um die Uhr
- vorgegebener Mindestzeitaufwand für die Pflege
- Härtefallregelung möglich
Leistungen
- Pflegegeld
- Sachleistungen
- Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen
- Tages- oder Nachtpflege
- teilstationäre Pflege
- vollstationäre Pflege
Zusätzliche Leistungen
- Umbaumaßnahmen
- Hilfsmittel für den täglichen Verbrauch
- technische Hilfsmittel
- Pflegekurse für Angehörige
- soziale Absicherung pflegender Angehöriger
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Schwerstpflegebedürftige können nach Beantragung der Pflegestufe III und der entsprechenden Bewilligung, die auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens erfolgt, die Leistungen ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen. Der Leistungsumfang richtet sich nicht nur nach dem gewählten Tarif und der Pflegestufe, sondern auch nach der Art der beantragten Leistungen. Die tatsächlich anfallenden Pflegekosten können allerdings längst nicht mehr von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden, so dass sich zur Absicherung der finanziellen Lücke der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung empfiehlt. Eine geeignete Pflegezusatzversicherung lässt sich mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs leicht finden. Der persönliche Tarif kann mit dem online Tarifrechner, der mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet wird, ermittelt werden.
Schwerstpflegebedürftige, die rund um die Uhr betreut werden müssen, erhalten die Pflegestufe III. Voraussetzungen für die Zuordnung des Patienten zu dieser Pflegestufe sind Einschränkungen in der Grundpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftlichen Versorgung, die einen bestimmten Zeitaufwand für die Pflege erforderlich machen. Geht der Pflegebedarf noch weit über die für Stufe III bewilligten Leistungen hinaus, ist auf Antrag eine Inanspruchnahme der Härtefallregelung möglich.
Pflegestufe III beantragen
- Antragstellung bei der Pflegekasse
- Überprüfung aller medizinischen Unterlagen
- Gutachten durch MDK
- Überprüfung des Gutachtens durch die Pflegekasse
- Bewilligungsbescheid
Kriterien der Pflegestufe III
- Schwerstpflegebedürftigkeit
- Hilfebedarf rund um die Uhr
- vorgegebener Mindestzeitaufwand für die Pflege
- Härtefallregelung möglich
Leistungen
- Pflegegeld
- Sachleistungen
- Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen
- Tages- oder Nachtpflege
- teilstationäre Pflege
- vollstationäre Pflege
Zusätzliche Leistungen
- Umbaumaßnahmen
- Hilfsmittel für den täglichen Verbrauch
- technische Hilfsmittel
- Pflegekurse für Angehörige
- soziale Absicherung pflegender Angehöriger
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Schwerstpflegebedürftige können nach Beantragung der Pflegestufe III und der entsprechenden Bewilligung, die auf der Grundlage eines MDK-Gutachtens erfolgt, die Leistungen ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen. Der Leistungsumfang richtet sich nicht nur nach dem gewählten Tarif und der Pflegestufe, sondern auch nach der Art der beantragten Leistungen. Die tatsächlich anfallenden Pflegekosten können allerdings längst nicht mehr von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden, so dass sich zur Absicherung der finanziellen Lücke der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung empfiehlt. Eine geeignete Pflegezusatzversicherung lässt sich mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs leicht finden. Der persönliche Tarif kann mit dem online Tarifrechner, der mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gestartet wird, ermittelt werden.
5
Sobald ein Mensch zum Pflegefall wird, ändert sich sein Leben radikal. Dabei spielt es keine Rolle, ob es einen alten Menschen trifft, oder ein junger Mensch durch Krankheit oder Unfallfolgen pflegebedürftig wird – der Alltag ist für die Betroffenen nicht mehr ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Damit der Pflegebedürftige Hilfe und finanzielle Zuschüsse erhält, muss er einen entsprechenden Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes MDK besucht den Antragsteller zu Hause, um sich einen Überblick über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und die Wohnsituation zu verschaffen. Das vom MDK erstellte Gutachten wird an die Pflegekasse weitergeleitet, die daraufhin die Zuordnung des Patienten in eine der Pflegestufen vornimmt. Es gibt in der Pflegeversicherung 3 Pflegestufen, die sich in Bezug auf Pflegeaufwand, Höhe des Pflegegeldes und Leistungsumfang unterscheiden. Erhält der Antragsteller von der Pflegeversicherung die 3. Stufe, gilt er als schwerstpflegebedürftig und kann die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung für Stufe 3 in Anspruch nehmen. In der Regel decken die Leistungen der Pflegekassen jedoch nur die Kosten ab, die für die Grundversorgung des Patienten anfallen, so dass der Pflegebedürftige selbst die verbleibenden finanziellen Lücken schließen muss. Die meisten Menschen verfügen jedoch nicht über die erforderlichen Geldmittel, so dass sich der Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung für Leistungen der Stufe 3 empfiehlt, um die Kostendifferenz tragen zu können. Eine Pflegezusatzversicherung lohnt sich sowohl für die Pflegestufen 3 und 2 als auch für die Pflegestufe 1 für erheblich Pflegebedürftige. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es allerdings zahlreiche Anbieter von privaten Pflegeversicherungen, die sich in ihren Leistungen und Tarifen oftmals erheblich unterscheiden. Ein „online Versicherungsvergleich“ unterstützt die Betroffenen bei der Suche nach der geeigneten Pflegeversicherung aller 3 Stufen. Der „individuelle Tarif“ kann mit dem „Tarifrechner“ der Betreiber dieser Internetseite ermittelt werden. Starten Sie den „Online Vergleich“ mit einem einfachen Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie Ihren persönlichen Tarif.
Kriterien der Pflegestufe 3
Pflegestufe drei erhalten nur Schwerstpflegebedürftige, die jeden Tag und auch nachts bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität rund um die Uhr Hilfe und darüber hinaus noch mehrmals in der Woche Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Für alle drei Pflegestufen ist der Zweitaufwand für die erforderlichen Pflegeleistungen unterschiedlich bemessen. So liegt in der Pflegestufe 3 der Zeitaufwand auf den Wochendurchschnitt umgerechnet bei mindestens fünf Stunden täglich. Davon entfallen in Pflegestufe 3 in Minuten umgerechnet 240, also insgesamt mindestens vier Stunden auf die Grundpflege. Der Hilfebedarf ist jederzeit, also auch nachts, gegeben. Dabei reicht die reine Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nacht aber nicht aus, um die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegestufe 3 in Anspruch zu nehmen, sondern der nächtliche Hilfebedarf muss zusätzlich bestehen.
Pflegestufen 3 plus
Für sogenannte Härtefälle, bei denen der erforderliche Pflegeaufwand um einiges höher ausfällt, als üblicherweise für Pflegestufe iii festgelegt, gibt es die Pflegestufen III plus, die auch als Pflegestufen 3 H bezeichnet werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung in Pflegestufe 3 für Härtefälle können dann in Anspruch genommen werden, wenn der Zeitaufwand für Körperpflege, Ernährung und Mobilität täglich bei durchschnittlich mindestens sieben Stunden liegt. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen oder es werden auch nachts beispielsweise bei der Lagerung eines schwergewichtigen Menschen regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt.
Leistungen
Bewilligt die Pflegeversicherung Leistungen der Pflegestufe 3, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld für Stufe 3, Sachleistungen, teil- oder vollstationäre Pflege. Wird er von Angehörigen zu Hause betreut, erhält er für deren Pflegeleistung ein entsprechendes Pflegegeld für Pflegestufe 3 oder er entscheidet sich für die Inanspruchnahme von Sachleistungen, das heißt, er lässt sich von einem ambulanten Pflegedienst versorgen. Liegen die von der Pflegekasse für einen professionellen Pflegedienst übernommen Kosten unter dem für Pflegestufe III festgesetzten Höchstbetrag, kann auch noch anteiliges Pflegegeld beantragt werden, sofern ein Angehöriger den Pflegebedürftigen mitbetreut. Kann die häusliche Pflege nicht in vollem Umfang sichergestellt werden, ist eine teilstationäre Pflege möglich. Das heißt, der Pflegebedürftige der Pflegestufe C kann beispielsweise nur tagsüber oder nur nachts in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung betreut und die verbleibende Zeit zu Hause gepflegt werden. Die Versicherung zahlt in dem Fall bei Pflegestufe 3 Geld für die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung bis zu den festgesetzten monatlichen Höchstbeträgen. Unterkunft und Verpflegung, also die sogenannten Hotelkosten, muss der Patient selbst übernehmen, es sei denn, er hat eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, die alle anfallenden Kosten für Pflegestufe 3 in Höhe der offenen Restbeträge erstattet. Muss der Versicherte vollstationär gepflegt werden, weil in seinem Fall weder die häusliche noch die teilstationäre Pflege eine optimale Versorgung gewährleisten, kann er in einer durch einen Versorgungsvertrag zugelassenen Einrichtung der vollstationären Pflege untergebracht werden. Das Leistungsspektrum der Pflegeversicherungen umfasst auch die Kostenübernahme für Hilfsmittel wie etwa Desinfektionsmittel, die zum täglichen Verbrauch bestimmt sind und technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Badewannenlifte. Ebenso werden im Bedarfsfall Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt sowie die Kosten für Pflegekurse, in denen pflegende Angehörige geschult werden, übernommen. Leistungen zur sozialen Absicherung der Pflegepersonen wie beispielsweise die Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung oder Zuzahlungen zur Renten- und Pflegeversicherung können je nach Situation auch beansprucht werden. Pflegepersonen sind darüber hinaus im Rahmen ihrer Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert.
Geldleistung für die Pflegestufe iii 2013
Bewilligt die Pflegekasse die Zahlung von Pflegegeld 2013 für Stufe 3, erhält der Schwerstpflegebedürftige 1.550 € oder im Rahmen der Härtefallregelungen der Pflegestufen 3 Geld in Höhe von 1.918 € für Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege. Wird der Versicherte von Angehörigen betreut, beträgt das ausgezahlte Pflegegeld bei Pflegestufe 3 derzeit 700 €. Seit dem 01.01.2013 gibt es für die Pflegestufen 1 und 2 ein erhöhtes Pflegegeld und auch mehr Geld für Sachleistungen, während es für die Pflegestufen 3 2013 keine Aufstockung der Geldleistungen gibt. Allerdings betreffen die Anpassungen in den anderen Stufen nur Pflegebedürftige mit Demenz oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Auch wenn die Geldleistungen in der Pflegestufe 3 ab 2013 nicht angepasst werden, gibt es doch allgemeine Verbesserungen für Pflegebedürftige wie etwa die Förderung selbst organisierter, ambulant betreuter Wohngruppen. Unabhängig davon, ob ein Pflegebedürftiger Pflegegeld für 3 oder für eine der beiden anderen Pflegestufen erhält, beträgt der Zuschuss für Hilfsmittel bis zu 31 € monatlich. Hat der MDK in seinem Gutachten schon festgehalten, dass zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel erforderlich sind, wird der Betrag ohne Vorlage von Quittungen ausgezahlt. Ist die Notwendigkeit der Hilfsmittel nicht im Gutachten vermerkt, müssen als Nachweis des Bedarfs Quittungen vorgelegt werden. Pflegehilfsmittel können beantragt werden, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt und das Pflegegeld der 3. Stufe oder die Leistungen für eine der beiden anderen Pflegestufen bewilligt wurden.