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Pflegestufe und Arbeiten?

Pflegestufe trotz Berufstätigkeit: Definition

  • Ausdruck hat gängig zwei Bedeutungen
  • Erstens: Der zu Pflegende selbst arbeitet
  • Zweitens: Die Pflegeperson möchte einer Arbeit nachgehen

Pflegestufe und arbeiten: Darf die zu pflegende Person arbeiten?

  • Gesetz erlaubt es, dass die zu pflegende Person arbeiten geht
  • Leistungen aus der Pflegestufe sollen Alltag ermöglichen: Arbeit gehört dazu
  • Allerdings Problem, wenn Arbeit erst nach einiger Zeit aufgenommen wird
  • Pflegekasse geht dann meist von einer Verbesserung des Zustands aus und verlangt neue Begutachtung
  • Begutachtung muss man zustimmen
  • Arbeitsaufnahme muss Pflegekasse gemeldet werden.

Pflegegeld und arbeiten: Darf die Pflegeperson arbeiten?

  • Gesetzgeber legt primär Wert auf tadellose Pflege
  • Darum Arbeitsbeschränkung für ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Pflegegeld und 30 Stunden Arbeit maximal
  • Ansonsten werden die Zuschüsse zur Rentenversicherung gestrichen
  • In dem Fall Berechnung sinnvoll, ob weniger arbeiten nicht günstiger wäre

Arbeitsnot vermeiden: Private Pflegeversicherung abschließen – hier Kosten berechnen

Mit einer privaten Zusatzversicherung für die Pflege können Sie vermeiden, im Pflegefall noch arbeiten zu müssen. Auch entlasten sie durch eine solche Versicherung möglicherweise ihre Pflegeperson und bringen diese nicht in Schwierigkeiten. Hier können Sie die Anbieter für eine solche Versicherung vergleichen und die jeweiligen Kosten berechnen.

Pflegestufe trotz Berufstätigkeit: Definition

  • Ausdruck hat gängig zwei Bedeutungen
  • Erstens: Der zu Pflegende selbst arbeitet
  • Zweitens: Die Pflegeperson möchte einer Arbeit nachgehen

Pflegestufe und arbeiten: Darf die zu pflegende Person arbeiten?

  • Gesetz erlaubt es, dass die zu pflegende Person arbeiten geht
  • Leistungen aus der Pflegestufe sollen Alltag ermöglichen: Arbeit gehört dazu
  • Allerdings Problem, wenn Arbeit erst nach einiger Zeit aufgenommen wird
  • Pflegekasse geht dann meist von einer Verbesserung des Zustands aus und verlangt neue Begutachtung
  • Begutachtung muss man zustimmen
  • Arbeitsaufnahme muss Pflegekasse gemeldet werden.

Pflegegeld und arbeiten: Darf die Pflegeperson arbeiten?

  • Gesetzgeber legt primär Wert auf tadellose Pflege
  • Darum Arbeitsbeschränkung für ehrenamtliche Pflegepersonen
  • Pflegegeld und 30 Stunden Arbeit maximal
  • Ansonsten werden die Zuschüsse zur Rentenversicherung gestrichen
  • In dem Fall Berechnung sinnvoll, ob weniger arbeiten nicht günstiger wäre

Arbeitsnot vermeiden: Private Pflegeversicherung abschließen – hier Kosten berechnen

Mit einer privaten Zusatzversicherung für die Pflege können Sie vermeiden, im Pflegefall noch arbeiten zu müssen. Auch entlasten sie durch eine solche Versicherung möglicherweise ihre Pflegeperson und bringen diese nicht in Schwierigkeiten. Hier können Sie die Anbieter für eine solche Versicherung vergleichen und die jeweiligen Kosten berechnen.

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Immer wieder wird die Frage danach gestellt, ob Pflegestufe und arbeiten zusammenpassen bzw. eine Pflegestufe trotz Berufstätigkeit gesetzlich überhaupt erlaubt ist? Dabei werden allerdings meist zwei unterschiedliche Dinge gemeint: Einmal geht es darum, ob die Pflegestufe trotz Berufstätigkeit möglich ist – also die zu pflegende Person arbeiten kann und dennoch Leistungen der Pflegestufe bekommt. Zum anderen wird häufig nach dem Zusammenhang von Pflegegeld und arbeiten gefragt. Hierbei geht es dann darum, ob die Pflegeperson arbeiten gehen darf. In diesem Fall liest man oft auch die Frage Pflegegeld und 30 Stunden arbeiten.

Pflegestufe und arbeiten: Darf die zu pflegende Person arbeiten?

Eine Berufstätigkeit trotz Pflegestufe ist explizit erlaubt. Die Leistungen der Pflegekasse dienen explizit dazu, den Alltag der zu pflegenden Person soweit wie möglich zu erhalten. Die Ausübung einer Berufstätigkeit gehört ausdrücklich dazu. Der Gesetzgeber stellt nicht einmal eine Schranke für die Zahl der Arbeitsstunden nach oben. Leistungen aus der Pflegestufe und arbeiten sind immer möglich. Praktisch wird man allerdings mit einem anderen Problem bei der Pflegestufe trotz Berufstätigkeit zu kämpfen haben, wie vielfach in den einschlägigen Foren berichtet wird: Möchte man Pflegegeld und arbeiten kombinieren und hat vorher nicht gearbeitet, so wir die jeweilige Pflegekasse dies zum Anlass dafür nehmen, eine neue Begutachtung zu verlangen. Denn in diesem Fall geht die Kasse davon aus, dass sich der Zustand verbessert hat. Dieser neuen Begutachtung ist zuzustimmen. Die Aufnahme der Arbeit muss also auch an die Pflegekasse gemeldet werden.

Pflegegeld und arbeiten: Darf die Pflegeperson arbeiten?

Dem Gesetzgeber ist es am wichtigsten, dass eine erstklassige Pflege sichergestellt wird. Wenn eine private Pflegeperson tätig ist und Pflegegeld gezahlt wird, gilt daher tatsächlich eine Arbeitsbeschränkung: Pflegegeld und 30 Stunden Arbeit passen noch zusammen, mehr jedoch nicht. Arbeitet die Person länger, werden ihr die Zuschüssen zur Rentenversicherung gestrichen. Für wen die Kombination Pflegegeld und 30 Stunden Arbeit maximal zum Problem wird, der sollte sich darüber informieren, ob es nicht besser (weil finanziell vorteilhafter) wäre, entweder einen Pflegedienst zu beauftragen oder weniger zu arbeiten.

Arbeitsnot vermeiden: Private Pflegeversicherung abschließen – hier Kosten berechnen

Das Problem, dass man möglicherweise überhaupt arbeiten muss, obwohl man eine Pflegestufe hat, lässt sich dadurch vermeiden, dass man sich durch eine private Zusatzversicherung für die Pflege angemessen finanziell absichert. Wir helfen Ihnen hier dabei, den passenden Anbieter hierfür zu finden. Bei uns können Sie mit einem Klick auf den folgenden Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“ die Anbieter vergleichen und die Kosten berechnen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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