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Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind eine spezielle Leistungsform der Pflegeversicherung. In allen Pflegestufen sind Sachleistungen ab 2013 durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz neu festgelegt.

Pflegeversicherung leistet

  • bei Einstufung in eine Pflegestufe
  • bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • bei teilstationärer Pflege
  • bei stationärer Pflege

Pflegesachleistungen

  • bei Pflege im häuslichen Bereich durch einen ambulanten Pflegedienst
  • bei Pflege in einem Altenheim durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet

Neuregelungen seit 2013

  • bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Einstufung in Pflegestufe 0 und Erhalt von Betreuungsgeld
  • Erhöhung der Leistungen in allen Pflegestufen

Höhe der Pflegesachleistungen nach Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – 225 Euro
  • Pflegestufe 1 – 450 Euro, mit eingeschränkter Alltagskompetenz 665 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1100 Euro, mit eingeschränkter Alltagskompetenz 1250 Euro
  • Pflegestufe 3 – mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz 1550 Euro

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bieten lediglich eine Grundabsicherungen bei Pflegebedürftigkeit. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann die Kostenlücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Versicherung geschlossen werden. Nutzen Sie daher das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen. Nach dem Tarifvergleich können Sie die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl gleich online abschließen.

Pflegesachleistungen sind eine spezielle Leistungsform der Pflegeversicherung. In allen Pflegestufen sind Sachleistungen ab 2013 durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz neu festgelegt.

Pflegeversicherung leistet

  • bei Einstufung in eine Pflegestufe
  • bei häuslicher Pflege durch Angehörige
  • bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
  • bei teilstationärer Pflege
  • bei stationärer Pflege

Pflegesachleistungen

  • bei Pflege im häuslichen Bereich durch einen ambulanten Pflegedienst
  • bei Pflege in einem Altenheim durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet

Neuregelungen seit 2013

  • bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Einstufung in Pflegestufe 0 und Erhalt von Betreuungsgeld
  • Erhöhung der Leistungen in allen Pflegestufen

Höhe der Pflegesachleistungen nach Pflegestufen

  • Pflegestufe 0 – 225 Euro
  • Pflegestufe 1 – 450 Euro, mit eingeschränkter Alltagskompetenz 665 Euro
  • Pflegestufe 2 – 1100 Euro, mit eingeschränkter Alltagskompetenz 1250 Euro
  • Pflegestufe 3 – mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz 1550 Euro

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Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bieten lediglich eine Grundabsicherungen bei Pflegebedürftigkeit. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann die Kostenlücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Versicherung geschlossen werden. Nutzen Sie daher das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen. Nach dem Tarifvergleich können Sie die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl gleich online abschließen.

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Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt Leistungen im Pflegefall. Abhängig von der Pflegestufe können diese unterschiedlich hoch sein. Zudem hängt die Form der Pflegeleistungen von der Pflegeart ab. Eine Form der Leistungen der Pflegeversicherung sind Sachleistungen

Wann leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährleistet im Rahmen der Sozialversicherungen eine Grundabsicherung im Pflegefall für alle Mitglieder und Familienmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Zum Erhalt von Leistungen ist die Zuteilung einer Pflegestufe notwendig. Mit der Pflegestufe wird dem Pflegebedürftigen ein gewisser Umfang des Pflegebedarfs bescheinigt. Die Leistungshöhe richtet sich in Folge nach der zugeteilten Pflegestufe und damit nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Ein weiterer wichtiger Aspekt in Hinblick auf die Pflegeleistungen ist die Form der Pflege. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei zwischen häuslicher Pflege durch Angehörige, häuslicher Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, teilstationärer und vollstationärer Pflege. Für die unterschiedlichen Pflegeformen gibt es Leistungen in unterschiedlicher Höhe und zur unterschiedlichen Verwendung. Eine Art der Pflegeleistung ist die Pflegesachleistung.

Was sind Pflegesachleistungen?

Erfolgt die Pflege des Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich, also in der eigenen Wohnung, in einer anderen Wohnung, in der der Pflegebedürftige aufgenommen wurde oder in einem Altenheim und die Pflege wird von einem professionellen Dienst übernommen, werden die Leistungen der Pflegeversicherung als Sachleistungen bezeichnet. Der Unterschied zum Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige wird die Pflegesachleistung nicht als direkte Geldleistung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Stattdessen rechnet die Pflegeversicherung Sachleistungen direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab. Auch wenn die Pflege in einem Altenheim stattfindet, rechnet die Pflegeversicherung die Leistungen als Sachleistungen ab, wenn die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird. Wie bei allen anderen Pflegeleistungen sind Pflegestufen für Sachleistungen der Pflegeversicherung von Bedeutung. Mit der Höhe der Pflegestufe ändert sich auch die Höhe der Sachleistungen. Darüber hinaus sind nur bei Einstufung in eine Pflegestufe Sachleistungen durch die Pflegeversicherung möglich.

Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Genau wie die Pflegesachleistungen wird auch Pflegegeld bei der häuslichen Pflege gezahlt. Dieses erhält der Pflegebedürftige jedoch nur, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt. Pflegegeld wird als sogenannte Geldleistung erbracht und steht zur freien Verfügung. Dies ist bei Sachleistungen nicht so. Sie werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Auch Leistungen bei teil- oder vollstationärer Pflege sind in diesem Sinne mit den Sachleistungen bei der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst vergleichbar, denn auch diese Leistungen rechnet die Pflegeversicherung direkt mit der Pflegeeinrichtung ab.

Pflegestufen und Sachleistungen ab 2013

Seit Januar 2013 wurden durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Teil verbessert. Seitdem erhalten auch Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz sogenannte Betreuungsleistungen von der Pflegeversicherung. Zum Erhalt von Betreuungsleistungen reicht die Einstufung in die Pflegestufe 0 aus. Auch bei der Einstufung in diese Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen für Sachleistungen möglich. Auch in den Pflegestufen 1 bis 3 erhalten Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhte Sachleistungen. Darüber hinaus haben sich in allen Pflegestufen die Sachleistungen für 2013 auch ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhöht

Wie hoch ist je nach Pflegestufe die Sachleistung ab 2013?

In der Pflegestufe 0 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen als Sachleistungen in Höhe von 225 Euro. Ohne eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz beträgt in der ersten Pflegestufe die Sachleistung ab 2013 450 Euro. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhen sich in der ersten Pflegestufe Sachleistungen auf 665 Euro. In der zweiten Pflegestufe werden Sachleistungen in Höhe von 1100 Euro ohne eingeschränkte Alltagskompetenz gezahlt. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöht die in der zweiten Pflegestufe die Sachleistung ab 2013 auf 1250 Euro. In Pflegestufe 3 werden Sachleistungen von 1550 Euro mit oder ohne eingeschränkte Alltagskompetenz von der Pflegeversicherung übernommen. In allen Pflegestufen werden Sachleistungen auch 2013 grundsätzlich direkt mit dem ambulanten Pflegedienst abgerechnet.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung ist eine wichtige finanzielle Absicherung im Pflegefall. Nutzen Sie daher unseren seiteninternen Vergleichsrechner für einen Tarifvergleich der besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ können Sie direkt mit der Berechnung beginnen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, auf Wunsch direkt eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich