Pflegesachleistungen sind eine spezielle Leistungsform der Pflegeversicherung. In allen Pflegestufen sind Sachleistungen ab 2013 durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz neu festgelegt.
Pflegeversicherung leistet
- bei Einstufung in eine Pflegestufe
- bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
- bei teilstationärer Pflege
- bei stationärer Pflege
Pflegesachleistungen
- bei Pflege im häuslichen Bereich durch einen ambulanten Pflegedienst
- bei Pflege in einem Altenheim durch einen ambulanten Pflegedienst
- Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet
Neuregelungen seit 2013
- bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Einstufung in Pflegestufe 0 und Erhalt von Betreuungsgeld
- Erhöhung der Leistungen in allen Pflegestufen
Höhe der Pflegesachleistungen nach Pflegestufen
- Pflegestufe 0 – 225 Euro
- Pflegestufe 1 – 450 Euro, mit eingeschränkter Alltagskompetenz 665 Euro
- Pflegestufe 2 – 1100 Euro, mit eingeschränkter Alltagskompetenz 1250 Euro
- Pflegestufe 3 – mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz 1550 Euro
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bieten lediglich eine Grundabsicherungen bei Pflegebedürftigkeit. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann die Kostenlücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Versicherung geschlossen werden. Nutzen Sie daher das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und berechnen Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen. Nach dem Tarifvergleich können Sie die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl gleich online abschließen.
Pflegesachleistungen sind eine spezielle Leistungsform der Pflegeversicherung. In allen Pflegestufen sind Sachleistungen ab 2013 durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz neu festgelegt.
Pflegeversicherung leistet
- bei Einstufung in eine Pflegestufe
- bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
- bei teilstationärer Pflege
- bei stationärer Pflege
Pflegesachleistungen
- bei Pflege im häuslichen Bereich durch einen ambulanten Pflegedienst
- bei Pflege in einem Altenheim durch einen ambulanten Pflegedienst
- Pflegesachleistungen werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet
Neuregelungen seit 2013
- bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Einstufung in Pflegestufe 0 und Erhalt von Betreuungsgeld
- Erhöhung der Leistungen in allen Pflegestufen
Höhe der Pflegesachleistungen nach Pflegestufen
- Pflegestufe 0 – 225 Euro
- Pflegestufe 1 – 450 Euro, mit eingeschränkter Alltagskompetenz 665 Euro
- Pflegestufe 2 – 1100 Euro, mit eingeschränkter Alltagskompetenz 1250 Euro
- Pflegestufe 3 – mit und ohne eingeschränkter Alltagskompetenz 1550 Euro
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Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt Leistungen im Pflegefall. Abhängig von der Pflegestufe können diese unterschiedlich hoch sein. Zudem hängt die Form der Pflegeleistungen von der Pflegeart ab. Eine Form der Leistungen der Pflegeversicherung sind Sachleistungen
Wann leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung gewährleistet im Rahmen der Sozialversicherungen eine Grundabsicherung im Pflegefall für alle Mitglieder und Familienmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Zum Erhalt von Leistungen ist die Zuteilung einer Pflegestufe notwendig. Mit der Pflegestufe wird dem Pflegebedürftigen ein gewisser Umfang des Pflegebedarfs bescheinigt. Die Leistungshöhe richtet sich in Folge nach der zugeteilten Pflegestufe und damit nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Ein weiterer wichtiger Aspekt in Hinblick auf die Pflegeleistungen ist die Form der Pflege. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei zwischen häuslicher Pflege durch Angehörige, häuslicher Pflege durch einen professionellen Pflegedienst, teilstationärer und vollstationärer Pflege. Für die unterschiedlichen Pflegeformen gibt es Leistungen in unterschiedlicher Höhe und zur unterschiedlichen Verwendung. Eine Art der Pflegeleistung ist die Pflegesachleistung.
Was sind Pflegesachleistungen?
Erfolgt die Pflege des Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich, also in der eigenen Wohnung, in einer anderen Wohnung, in der der Pflegebedürftige aufgenommen wurde oder in einem Altenheim und die Pflege wird von einem professionellen Dienst übernommen, werden die Leistungen der Pflegeversicherung als Sachleistungen bezeichnet. Der Unterschied zum Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige wird die Pflegesachleistung nicht als direkte Geldleistung an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Stattdessen rechnet die Pflegeversicherung Sachleistungen direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab. Auch wenn die Pflege in einem Altenheim stattfindet, rechnet die Pflegeversicherung die Leistungen als Sachleistungen ab, wenn die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird. Wie bei allen anderen Pflegeleistungen sind Pflegestufen für Sachleistungen der Pflegeversicherung von Bedeutung. Mit der Höhe der Pflegestufe ändert sich auch die Höhe der Sachleistungen. Darüber hinaus sind nur bei Einstufung in eine Pflegestufe Sachleistungen durch die Pflegeversicherung möglich.
Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Genau wie die Pflegesachleistungen wird auch Pflegegeld bei der häuslichen Pflege gezahlt. Dieses erhält der Pflegebedürftige jedoch nur, wenn die Pflege durch Angehörige erfolgt. Pflegegeld wird als sogenannte Geldleistung erbracht und steht zur freien Verfügung. Dies ist bei Sachleistungen nicht so. Sie werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Auch Leistungen bei teil- oder vollstationärer Pflege sind in diesem Sinne mit den Sachleistungen bei der häuslichen Pflege durch einen Pflegedienst vergleichbar, denn auch diese Leistungen rechnet die Pflegeversicherung direkt mit der Pflegeeinrichtung ab.
Pflegestufen und Sachleistungen ab 2013
Seit Januar 2013 wurden durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Teil verbessert. Seitdem erhalten auch Menschen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz sogenannte Betreuungsleistungen von der Pflegeversicherung. Zum Erhalt von Betreuungsleistungen reicht die Einstufung in die Pflegestufe 0 aus. Auch bei der Einstufung in diese Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen für Sachleistungen möglich. Auch in den Pflegestufen 1 bis 3 erhalten Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhte Sachleistungen. Darüber hinaus haben sich in allen Pflegestufen die Sachleistungen für 2013 auch ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhöht
Wie hoch ist je nach Pflegestufe die Sachleistung ab 2013?
In der Pflegestufe 0 gewährt die Pflegeversicherung Leistungen als Sachleistungen in Höhe von 225 Euro. Ohne eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz beträgt in der ersten Pflegestufe die Sachleistung ab 2013 450 Euro. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöhen sich in der ersten Pflegestufe Sachleistungen auf 665 Euro. In der zweiten Pflegestufe werden Sachleistungen in Höhe von 1100 Euro ohne eingeschränkte Alltagskompetenz gezahlt. Mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhöht die in der zweiten Pflegestufe die Sachleistung ab 2013 auf 1250 Euro. In Pflegestufe 3 werden Sachleistungen von 1550 Euro mit oder ohne eingeschränkte Alltagskompetenz von der Pflegeversicherung übernommen. In allen Pflegestufen werden Sachleistungen auch 2013 grundsätzlich direkt mit dem ambulanten Pflegedienst abgerechnet.
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Eine Pflegezusatzversicherung ist eine wichtige finanzielle Absicherung im Pflegefall. Nutzen Sie daher unseren seiteninternen Vergleichsrechner für einen Tarifvergleich der besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen. Über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ können Sie direkt mit der Berechnung beginnen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, auf Wunsch direkt eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.