Parkinson ist eine Erkrankung des Nervensystems. In den meisten Fällen führt die Erkrankung früher oder später zur Pflegebedürftigkeit und die Beantragung einer Pflegestufe wird notwendig.
Parkinson
- Erkrankung des Nervensystems aufgrund eines Mangels an Dopamin
- Menschen im Alter von 50 bis 80 Jahren sind betroffen
- neben Alzheimer häufigste Nervenerkrankung im Alter
- ist nicht heilbar
Pflegestufen bei Parkinson
- je nach Krankheitsstadium Einstufung in jede Pflegestufe möglich
- Pflegestufe 0 – eingeschränkte Alltagskompetenz, Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 noch nicht erfüllt
- Pflegestufe 1 – 90 minütiger Pflegebedarf täglich, davon 45 Minuten in der Grundpflege
- Pflegestufe 2 – 3 stündiger Pflegebedarf täglich, davon 2 Stunden in der Grundpflege
- Pflegestufe 3 – 5 stündiger Pflegebedarf täglich, davon 4 Stunden in der Grundpflege
Pflegegeldleistungen für Parkinson Patienten
- Pflegestufe 0 – 120 Euro Betreuungsgeld
- Pflegestufe 1 – 305 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- Pflegestufe 2 – 525 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- Pflegestufe 1 – 700 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
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Parkinson ist eine Erkrankung des Nervensystems. In den meisten Fällen führt die Erkrankung früher oder später zur Pflegebedürftigkeit und die Beantragung einer Pflegestufe wird notwendig.
Parkinson
- Erkrankung des Nervensystems aufgrund eines Mangels an Dopamin
- Menschen im Alter von 50 bis 80 Jahren sind betroffen
- neben Alzheimer häufigste Nervenerkrankung im Alter
- ist nicht heilbar
Pflegestufen bei Parkinson
- je nach Krankheitsstadium Einstufung in jede Pflegestufe möglich
- Pflegestufe 0 – eingeschränkte Alltagskompetenz, Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 noch nicht erfüllt
- Pflegestufe 1 – 90 minütiger Pflegebedarf täglich, davon 45 Minuten in der Grundpflege
- Pflegestufe 2 – 3 stündiger Pflegebedarf täglich, davon 2 Stunden in der Grundpflege
- Pflegestufe 3 – 5 stündiger Pflegebedarf täglich, davon 4 Stunden in der Grundpflege
Pflegegeldleistungen für Parkinson Patienten
- Pflegestufe 0 – 120 Euro Betreuungsgeld
- Pflegestufe 1 – 305 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- Pflegestufe 2 – 525 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
- Pflegestufe 1 – 700 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige
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Parkinson ist eine Erkrankung von der meist Menschen im Alter zwischen 50 und 80 Jahren betroffen sind. Die auch als Schüttellähmung bekannte Erkrankung gehört neben Alzheimer zu den häufigsten Erkrankungen des zentralen Nervensystems in fortgeschrittenem Alter. Mit dem Fortschreiten der Krankheit nimmt auch die Hilfebedürftigkeit der Patienten zu. Die Beantragung einer Pflegestufe wird bei Parkinson daher häufig notwendig.
Was ist Parkinson?
Parkinson zählt neben Alzheimer bei älteren Menschen zu den häufigsten Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Die Mehrzahl der Patienten ist zwischen 50 und 80 Jahre alt. Bei der Parkinson-Erkrankung kommt es zu einem Mangel des Nervenbotenstoffes Dopamin. Die Folge sind Bewegungsstörungen, welche vom typischen Zittern bis hin zur absoluten Bewegungs- und Muskelstarre führen können. Eine Heilung der Erkrankung ist nicht möglich. Zwar kann das Fortschreiten von Parkinson durch verschiedene Behandlungsmaßnahmen hinausgezögert werden, doch benötigen die Erkrankten im Laufe der Zeit mehr Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltages. Daher steht die Beantragung einer Pflegestufe für Parkinson Patienten in der Regel irgendwann im Verlauf der Erkrankung an.
Pflegestufen bei Parkinson
Für die meisten Parkinson Patienten kommt irgendwann im Verlauf der Erkrankung der Tag, an dem sie ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können. Um finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu erhalten, ist dann die Beantragung einer Pflegestufe bei Parkinson unumgänglich, denn die Pflegeversicherung bewilligt nur Leistungen, wenn eine Pflegestufe bescheinigt wird. Infrage kommen alle Pflegestufen bei Parkinson, denn Pflegestufen werden nicht für bestimmte Erkrankungen, sondern immer je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit vergeben. Dementsprechend kommt es bei einer Pflegestufe für Parkinson Patienten immer auf den Zustand des einzelnen Patienten und damit auf den Fortschritt der Erkrankung an.
Pflege-Neuausrichtungsgesetz – Parkinson Patienten können davon profitieren
Seit 2013 gibt es nach dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz auch Pflegeleistungen in der Pflegestufe 0. Im rechtlichen Sinne gehört die Pflegestufe 0 nicht zu den eigentlichen Pflegestufen. Um eine der „richtigen“ Pflegestufen bei Parkinson, aufgrund einer anderen Erkrankung oder nach Unfällen zu erhalten, ist ein Hilfebedarf bei Verrichtungen der Grundpflege notwendig. Der zeitliche Umfang des Hilfebedarfs bestimmt letztendlich die Pflegestufe. Um die Pflegestufe 0 zu erhalten ist eine eingeschränkte Alltagskompetenz notwendig, wobei die Bedingungen zum Erhalt der Pflegestufe 1 noch nicht erfüllt sind. Bei Bescheinigung der Pflegestufe 0 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung noch kein Pflegegeld, sondern sogenannte Betreuungsleistungen. Dabei handelt es sich um eine Geldleistung in Höhe von 120 Euro, welche seit 2013 auch im Falle der häuslichen Pflege durch Angehörige gezahlt wird.
Die regulären Pflegestufen bei Parkinson
Zum Erhalt von Pflegegeld ist die Einstufung in eine der Pflegestufen 1 bis 3 notwendig. In der Pflegestufe 1 wird ein monatliches Pflegegeld von 305 Euro gezahlt, in Pflegestufe 2 erhöht sich die Leistung auf 525 Euro und für Pflegestufe 3 bleibt es unverändert bei 700 Euro Pflegegeld. Das Pflegegeld wird bei einer häuslichen Pflege durch Angehörige gezahlt. Für eine ambulante Pflege durch einen Pflegedienst, eine teil- oder vollstationäre Pflege werden andere Zuschüsse zu den Pflegekosten bewilligt. Um eine Pflegestufe bei Parkinson und damit auch Pflegegeld zu erhalten muss ein Antrag auf Einstufung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden.
Voraussetzungen für eine Pflegestufe bei Parkinson
Zum Erhalt einer Pflegestufe müssen Parkinson Patienten einen bestimmten Schweregrad der Pflegebedürftigkeit nachweisen. So muss zum Erhalt der Pflegestufe 1 pro Tag für mindestens 90 Minuten Hilfe benötigt werden. Davon müssen auf mindestens 2 Verrichtungen der Grundpflege 45 Minuten entfallen. Die Pflegestufe wird vergeben, wenn sich der tägliche Pflegebedarf auf mindestens 3 Stunden erhöht, wobei 2 Stunden davon für die Grundpflege benötigt werden müssen. In Pflegestufe 3 beträgt der Gesamtpflegebedarf pro Tag mindestens 5 Stunden. Davon müssen 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen. Zur Bewilligung einer Pflegestufe für Parkinson Patienten muss ein Antrag bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) erstellt ein Gutachten über den Pflegebedarf, welches der Pflegekasse als Grundlage zur Einstufung dient. Eine Pflegestufe ist für Parkinson Patienten und für alle andere pflegebedürftigen Menschen zum Erhalt von Leistungen aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung notwendig, denn ohne Pflegestufe gibt es keine Pflegeleistungen.
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