Jährlich erleiden viele tausend Menschen einen Schlaganfall. Doch der Schlaganfall ist nicht das entscheidende Kriterium zu Erhalt von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung. Um Leistungen zu erhalten, ist die Einstufung in eine der Pflegestufen notwendig.
Schlaganfall
- über 80 % der Betroffenen sind über 60 Jahre alt
- auch jüngere Menschen und Kinder können einen Schlaganfall erleiden
- es kommt zu einer Durchblutungsstörung im Gehirn
- Gründe können sein: Blutgerinnsel im Gehirn, Arteriosklerose, Hirnblutungen
Einstufungskriterien für die Pflegestufen
- MDK stellt den Pflegebedarf anhand von Versorgungskategorien fest
- anhand des MDK Gutachtens stuft die Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe ein
Versorgungskategorie Körperpflege
- Duschen, Baden, Waschen
- Zahnpflege
- Kämmen, Rasieren
- Darm- und Blasenentleerung
Versorgungskategorie Ernährung
- mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung
Versorgungskategorie Mobilität
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- An- und Ausziehen der Bekleidung
- Gehen, Stehen und Treppensteigen
- Hilfebedarf beim Verlassen und Aufsuchen der Wohnung
Kategorie hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen, Kochen, Spülen des Geschirrs
- Putzen, Wäschewaschen
- Heizen der Wohnung
Pflegestufe I
- erheblicher Pflegebedarf: Hilfebedarf einmal am Tag bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Versorgungskategorien
- Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche
Pflegestufe II
- dreimal am Tag zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf bei Verrichtungen aus den Versorgungskategorien
- Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche
Pflegestufe III
- täglich rund um die Uhr Hilfebedarf bei Verrichtungen aus den Versorgungskategorien
- Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche
Pflegestufe 0
- Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen
- Bedingungen für die Pflegestufe I sind noch nicht erfüllt
- geringer Hilfebedarf bei der Grundversorgung in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
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Jährlich erleiden viele tausend Menschen einen Schlaganfall. Doch der Schlaganfall ist nicht das entscheidende Kriterium zu Erhalt von Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung. Um Leistungen zu erhalten, ist die Einstufung in eine der Pflegestufen notwendig.
Schlaganfall
- über 80 % der Betroffenen sind über 60 Jahre alt
- auch jüngere Menschen und Kinder können einen Schlaganfall erleiden
- es kommt zu einer Durchblutungsstörung im Gehirn
- Gründe können sein: Blutgerinnsel im Gehirn, Arteriosklerose, Hirnblutungen
Einstufungskriterien für die Pflegestufen
- MDK stellt den Pflegebedarf anhand von Versorgungskategorien fest
- anhand des MDK Gutachtens stuft die Pflegeversicherung den Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe ein
Versorgungskategorie Körperpflege
- Duschen, Baden, Waschen
- Zahnpflege
- Kämmen, Rasieren
- Darm- und Blasenentleerung
Versorgungskategorie Ernährung
- mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung
Versorgungskategorie Mobilität
- Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
- An- und Ausziehen der Bekleidung
- Gehen, Stehen und Treppensteigen
- Hilfebedarf beim Verlassen und Aufsuchen der Wohnung
Kategorie hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen, Kochen, Spülen des Geschirrs
- Putzen, Wäschewaschen
- Heizen der Wohnung
Pflegestufe I
- erheblicher Pflegebedarf: Hilfebedarf einmal am Tag bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Versorgungskategorien
- Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche
Pflegestufe II
- dreimal am Tag zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf bei Verrichtungen aus den Versorgungskategorien
- Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche
Pflegestufe III
- täglich rund um die Uhr Hilfebedarf bei Verrichtungen aus den Versorgungskategorien
- Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche
Pflegestufe 0
- Vorstufe zu den eigentlichen Pflegestufen
- Bedingungen für die Pflegestufe I sind noch nicht erfüllt
- geringer Hilfebedarf bei der Grundversorgung in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität
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Jährlich erleiden rund 260000 Menschen in Deutschland einen Schlaganfall. Häufig werden die betroffenen Patienten zum Pflegefall. Dies muss jedoch nicht zwangsläufig so sein. Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält nur, wer in eine Pflegestufe nach dem Schlaganfall eingestuft wird. Die Zuteilung einer Pflegestufe bei Schlaganfall unterliegt den allgemeinen Kriterien zur Zuweisung eine Pflegestufe.
Schlaganfall – auch jungen Menschen können betroffen sein
Schlaganfall wird häufig als eine typische Erkrankung im Alter bezeichnet und das stimmt auch. Über 80 % aller Schlaganfallpatienten sind über 60 Jahre alt. Dennoch können auch junge Leute und sogar schon Babys einen Schlaganfall erleiden. Bei einem Schlaganfall kommt es aus unterschiedlichen Gründen zu einer Durchblutungsstörung im Gehirn. Blutgerinnsel im Gehirn und Gefäßverkalkung (Arteriosklerose) sind die häufigsten Ursachen, aber auch Hirnblutungen können einen Schlaganfall auslösen. Jährlich erleiden in Deutschland circa 260000 Menschen einen Schlaganfall. Wir gravierend die Folgen eines Schlaganfalls letztendlich sind, hängt davon ab, in welchem Teil des Gehirn die Durchblutungsstörung auftritt und vor allem von ihre Dauer. Je länger ein Teil des Gehirns ohne Blutversorgung ist, desto mehr Gehirnzellen sterben aufgrund der Mangelversorgung ab und desto schwerwiegenden sind anschließend die Folgen des Schlaganfalls. Viele Schlaganfallpatienten erleiden auch mehrfach einen Schlaganfall. Allgemein ist die Gefahr, nach einem Schlaganfall pflegebedürftig zu werden relativ groß, denn ein Schlaganfall ist immer eine ernstzunehmende und schwerwiegende Gesundheitsstörung. Doch der Anspruch auf eine Pflegestufe nach einem Schlaganfall besteht nicht generell. Ob eine Pflegestufe bei Schlaganfall Patienten gewährt wird, hängt von der Schwere der Folgen des Schlaganfalls und damit der Pflegebedürftigkeit ab.
Voraussetzungen für eine Einstufung in eine Pflegestufe nach Schlaganfall
Die Voraussetzungen, um in eine Pflegestufe nach Schlaganfall eingestuft zu werden, entsprechen den allgemeinen Voraussetzungen zum Erhalt einer Pflegestufe. Wird eine Pflegestufe beantragt, erstellt der MDK zunächst immer einen Gutachten über die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Dazu wird der Pflegebedarf des Betroffenen, unterteilt in die drei Kategorien Ernährung, Körperpflege und Mobilität, festgestellt. Zusätzlich wird der Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ermittelt. Zur Kategorie Körperpflege gehören alltägliche Verrichtungen wie etwa Duschen, Waschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren sowie die Darm- und Blasenentleerung. In den Bereich Ernährung fallen die mundgerechte Zubereitung und die Aufnahme der Nahrung. Zur Kategorie Mobilität zählen Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Ausziehen der Bekleidung, Gehen, Stehen und Treppensteigen sowie Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen der Wohnung. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung Einkaufen, Kochen, Spülen des Geschirrs, Wohnung putzen, das Waschen der Wäsche sowie das Heizen der Wohnung.
Welche Pflegestufe bei Schlaganfall?
Es gibt keine allgemeine Richtlinie, nach der die Vergabe eine Pflegestufe bei Schlaganfall Patienten erfolgt. Die Pflegestufe nach Schlaganfall wird genauso anhand der Beurteilungskriterien festgelegt, wie bei Pflegebedürftigen mit anderen Erkrankungen oder Behinderungen. In die Pflegestufe I werden erheblich Pflegebedürftige eingestuft. Dazu muss für mindestens zwei Verrichtungen aus den Beurteilungskategorien wenigsten einmal pro Tag Hilfe benötigt werden. Pflegestufe II wird schwer Pflegebedürftigen gewährt. Um in der Pflegestufe II eingestuft zu werden, muss mindesten dreimal am Tag zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei der Verrichtung einer oder mehrerer Tätigkeiten aus den drei Grundkategorien benötigt werden. Schwerst Pflegebedürftige erhalten die Pflegestufe III. Eine schwerste Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Betroffen rund um die Uhr Hilfe benötigt. In allen drei Pflegestufen muss zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sein. Die Pflegestufe 0 ist im eigentlichen Sinne eine Vorstufe zu den regulären Pflegestufen I bis III. Sie wird bescheinigt, wenn die Voraussetzungen für die Pflegestufe I noch nicht erfüllt sind, aber dennoch bei der Grundversorgung in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität eine geringe Hilfe notwendig ist. Um eine Pflegestufe nach einem Schlaganfall zu erhalten, muss der Betroffen die geforderten Voraussetzungen in Bezug auf seine Pflegebedürftigkeit erfüllen. Wurde eine Pflegestufe einem Schlaganfall Patienten zugewiesen, kann ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung und falls vorhanden bei der Zusatzpflegeversicherung gestellt werden. Auch die Leistungen der Zusatzversicherung hängen von der Einstufung in eine Pflegestufe des Schlaganfall Patienten ab.
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Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Eine Pflegezusatzversicherung kann die Kostenlücke schließen. Berechnen Sie deshalb mit unserem seiteninternen Tarifrechner die besten Pflegezusatzversicherungen und schließen Sie nach dem Tarifvergleich eine Pflegeversicherung online ab. Auf den Tarifrechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.