Eine Tagespflege ist häufig notwendig, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst nicht ganztägig durchgeführt werden kann. Dem entsprechend gibt es mehrere Möglichkeiten, auch Leistungen für die Tagespflege von der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten.
Tagespflege
- gehört zur teilstationären Pflege
- wird meist in Kombination mit häuslicher Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen
Pflegestufen und Leistungen für Tagespflege
- zum Leistungserhalt ist die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig
- Leistungen für Tagespflege in allen Pflegestufen möglich
- Leistungshöhe nach Höhe der Pflegestufe gestaffelt
- Leistungen für Tagespflege sind Sachleistungen
Leistungshöhe
- Pflegestufe 1 – 450 Euro
- Pflegestufe 2 – 1100 Euro
- Pflegestufe 3 – 1550 Euro
- Pflegestufe 0 – Verwendung des Betreuungsgeldes für Tagespflege möglich
Kombinationsleistungen
- Tagespflege und Pflegegeld kombinierbar
- Tagespflege und Sachleistungen für Pflege durch ambulanten Pflegedienst kombinierbar
- Gesamtleistung kann sich bis auf 150 % erhöhen
- Anteil der Tagespflege bis 50 % – andere Leistungen werden zu 100 % gezahlt
- Anteil der Tagespflege über 50 % – Kürzung der anderen Leistungen, sodass insgesamt 150 % der regulären Leistungen durch die Pflegeversicherung übernommen werden
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Eine Pflegezusatzversicherung ist zur Deckung der Pflegekosten unverzichtbar, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und nutzen Sie unseren seiteninternen Tarifrechner zur Berechnung der besten und günstigsten Pflegezusatzversicherungen. Nach dem Tarifvergleich können Sie Ihre favorisierte Pflegezusatzversicherung direkt online abschließen.
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Tagespflege
- gehört zur teilstationären Pflege
- wird meist in Kombination mit häuslicher Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen
Pflegestufen und Leistungen für Tagespflege
- zum Leistungserhalt ist die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig
- Leistungen für Tagespflege in allen Pflegestufen möglich
- Leistungshöhe nach Höhe der Pflegestufe gestaffelt
- Leistungen für Tagespflege sind Sachleistungen
Leistungshöhe
- Pflegestufe 1 – 450 Euro
- Pflegestufe 2 – 1100 Euro
- Pflegestufe 3 – 1550 Euro
- Pflegestufe 0 – Verwendung des Betreuungsgeldes für Tagespflege möglich
Kombinationsleistungen
- Tagespflege und Pflegegeld kombinierbar
- Tagespflege und Sachleistungen für Pflege durch ambulanten Pflegedienst kombinierbar
- Gesamtleistung kann sich bis auf 150 % erhöhen
- Anteil der Tagespflege bis 50 % – andere Leistungen werden zu 100 % gezahlt
- Anteil der Tagespflege über 50 % – Kürzung der anderen Leistungen, sodass insgesamt 150 % der regulären Leistungen durch die Pflegeversicherung übernommen werden
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Zur Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Tagespflege ist eine davon. Tagespflege zählt zur teilstationären Pflege. Daher gibt es auch Leistungen von der Pflegeversicherung bei Tagespflege.
Was ist eine Tagespflege?
Die Tagespflege zählt versicherungstechnisch zur teilstationären Pflege. Daher enthalten die Leistungen der Pflegeversicherung auch die Tagespflege. Als teilstationäre Pflege wird die zeitweise Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung bezeichnet. Im Einzelnen gehören die Tagespflege und die nächtliche Pflege dazu. Tagespflegeeinrichtungen werden meist in Anspruch genommen, wenn die Pflege aus zeitlichen Gründen nicht von Angehörigen komplett übernommen werden kann. Ein solcher Grund kann beispielsweise die Berufstätigkeit der pflegenden Person. Aber auch die Kombination der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und einer Tagespflege ist denkbar. Als Teilbereich der teilstationären Pflege gehört für die Pflegeversicherung die Tagespflege zum regulären Leistungskatalog. Aber auch in Kombination mit anderen Pflegeleistungen erbringt die Pflegeversicherung Leistungen für die Tagespflege.
Pflegestufen und Tagespflege
In Tagespflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen betreut. Dazu gehören auch Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Das hat zur Folge, dass die Pflegeversicherung Leistungen für eine Tagespflege in allen Pflegestufen gewährt. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung für Tagespflege zu erhalten, sind ein allgemeiner Leistungsanspruch und damit die Einstufung in eine Pflegestufe notwendig. Darüber hinaus ist die individuelle Einstufung in eine der Pflegestufen bei einer Tagespflege in Bezug auf die Höhe der Leistungen wichtig.
Die Leistungen der Pflegeversicherung bei Tagespflege
In den Leistungen der Pflegeversicherung wird die Tagespflege als Teilbereich der teilstationären Pflege betrachtet und als Einzelleistung je nach Pflegestufe als sogenannte Sachleistung abgerechnet. In der Pflegestufe 1 ist der Erhalt von Leistungen über die Pflegeversicherung zur Tagespflege von maximal 450 Euro möglich. Bei Pflegestufe 2 übernimmt die Pflegeversicherung maximal 1100 Euro, bei Pflegestufe 3 maximal 1550 Euro. Der Erhalt von Leistungen über die Pflegeversicherung zur Tagespflege kann darüber hinaus auch in Kombination mit anderen Pflegeleistungen erfolgen. Leistungen für die Tagespflege sind grundsätzlich Sachleistungen. Das bedeutet, es wird keine Geldleistung ausgezahlt, sondern die Kostenabrechnung erfolgt auf direktem Weg zwischen Pflegeversicherung und der Tageseinrichtung, welche die Tagespflege übernommen hat. Auch mit Pflegestufe 0 kann eine Tagespflege in Anspruch genommen werden. In diesem Fall muss jedoch das Betreuungsgeld zur Zahlung der Kosten für die Tagespflege mit genutzt werden.
Leistungen der Pflegeversicherung für Tagespflege als Kombileistung
In den meisten Fällen wird eine Tagespflege zusätzlich zu einer anderweitig organisierten Pflege in Anspruch genommen. Häufig übernehmen Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Pflege, welcher durch die Tagespflege ergänzt wird. Daher ist es möglich, beim Erhalt von Pflegegeld für die Tagespflege zusätzliche Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Ebenso bewilligt die Pflegeversicherung für Tagespflege zusätzliche Leistungen, wenn Sachleistungen für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bezogen werden. Die Gesamtleistungen der Pflegeversicherung können sich so auf insgesamt 150 % der normalen Leistungen erhöhen. In diesen Fällen wird die Gesamtleistungen aus Pflegegeld und Tagespflege oder Sachleistungen für ambulante Pflege und Tagespflege auf der Basis des prozentual in Anspruch genommenen Anteil der Tagespflege berechnet. Beträgt der Anteil der Tagespflege an der gesamten Pflege bis zu 50 % werden Pflegegeld oder Sachleistungen für ambulante Pflege entsprechend der bestehenden Pflegestufe zu 100 % weiterhin gezahlt. Beträgt der Anteil der Tagespflege mehr als 50 % der gesamten Pflege wird das Pflegegeld oder die Sachleistungen zur ambulanten Pflege soweit gekürzt, dass zusammen mit dem Anteil der Tagespflege 150 % der normalen Leistungshöhe von der Pflegeversicherung übernommen werden.
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Eine Pflegezusatzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Grundabsicherung bei Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Doch die Leistungen und Versicherungsbeiträge können je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Ermitteln Sie daher mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner die besten und günstigsten Tarife zur Pflegezusatzversicherung. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie direkt auf den Tarifrechner. Im Anschluss an den Tarifvergleich können Sie die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl online abschließen.