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MDK Gutachten | Infos & Tipps für die Pflegestufen

Das Pflegegeld des MDK kommt nur dann ins Haus, wenn man anhand einer Begutachtung die Pflegebedürftigkeit und somit auch die Einstufung in eine Pflegestufe festgestellt wurde. Dafür schickt die Pflegeversicherung den MDK – den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu den Antragstellern, um die Art und die Höhe der Pflegebedürftigkeit feststellen lassen zu können. Dabei sollte man für das Pflegegeldgutachten einiges beachten.

Allgemeines

  • Gutachter kommt immer nach Hause
  • nur nach Anmeldung und einem vorher abgesprochenen Termin
  • ein Angehöriger sollte beim Termin anwesend sein

Die Vorbereitung

  • Pflegebedürftige sollte auf Termin vorbereitet werden
  • eventuelle Fragen sollte geübt werden
  • ärztliche Unterlagen oder Unterlagen vom Pflegedienst bekräftigen die Pflegebedürftigkeit und unterstützen die Beantragung

Die Begutachtung

  • keine Einschränkungen verschweigen
  • nicht sagen, dass alles noch „einigermaßen“ funktioniert
  • nicht auf die Tricks des Gutachters reinfallen

Tipps und Tricks suchen & mögliche Unterstützung berechnen

Wenn Sie noch mehr zu diesem Thema rund um die Begutachtung erfahren möchten, dann nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner. Er errechnet Ihnen das mögliche Pflegegeld oder die Sachleistungen. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

Das Pflegegeld des MDK kommt nur dann ins Haus, wenn man anhand einer Begutachtung die Pflegebedürftigkeit und somit auch die Einstufung in eine Pflegestufe festgestellt wurde. Dafür schickt die Pflegeversicherung den MDK – den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu den Antragstellern, um die Art und die Höhe der Pflegebedürftigkeit feststellen lassen zu können. Dabei sollte man für das Pflegegeldgutachten einiges beachten.

Allgemeines

  • Gutachter kommt immer nach Hause
  • nur nach Anmeldung und einem vorher abgesprochenen Termin
  • ein Angehöriger sollte beim Termin anwesend sein

Die Vorbereitung

  • Pflegebedürftige sollte auf Termin vorbereitet werden
  • eventuelle Fragen sollte geübt werden
  • ärztliche Unterlagen oder Unterlagen vom Pflegedienst bekräftigen die Pflegebedürftigkeit und unterstützen die Beantragung

Die Begutachtung

  • keine Einschränkungen verschweigen
  • nicht sagen, dass alles noch „einigermaßen“ funktioniert
  • nicht auf die Tricks des Gutachters reinfallen

Tipps und Tricks suchen & mögliche Unterstützung berechnen

Wenn Sie noch mehr zu diesem Thema rund um die Begutachtung erfahren möchten, dann nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner. Er errechnet Ihnen das mögliche Pflegegeld oder die Sachleistungen. Sie erreichen ihn über den Button „Zum Vergleichsrechner“.

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Um in den Genuss von Pflegegeld oder Sachleistungen der Pflegeversicherung kommen zu können, muss im ersten Schritt eine Pflegestufe beantragt werden. Um die Bedürftigkeit des Betroffenen richtig einschätzen zu können, muss ein Gutachten erstellt werden. Dieses erfolgt dann, wenn der Pflegebedürftige oder ein Angehöriger einen Antrag bei der Pflegekasse auf eine Pflegestufe gestellt hat. Der Antrag kann in formloser Form oder mit Hilfe eines Formulars gestellt werden. Anhand dieses Antrages beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Erstellung des Pflegestufen Gutachten. Im Pflegestufe Gutachten wird dann ganz genau niedergeschrieben sein, wie hoch der Pflegebedarf ist und welche Pflegestufe deshalb zu empfehlen ist.

Verunsicherung und Skepsis

Nun haben viele Pflegebedürftige und Angehörige Angst, dass bei der Feststellung der Pflegestufe des MDK nicht alle Aspekte der Pflegebedürftigkeit genau geschildert und gezeigt werden können. Viele befürchten deshalb, zu niedrig eingestuft oder gar abgelehnt zu werden. Schließlich gibt es Pflegestufen Richtlinien des MDK, die genau eingehalten werden. Doch nicht jede Tätigkeit und jede Handreichung lässt sich anhand der Pflegestufen Zeitorientierungswerte festmachen. Manche Dinge dauern an einem Tag länger und am anderen Tag gehen sie schneller von der Hand. Immer so, wie sich der Pflegebedürftige fühlt und die Tätigkeiten unterstützen kann.

Damit die Angst um die richtige Darstellung und die richtige Einstufung bei der Pflegestufen MDK-Begutachtung ein wenig weichen kann, sind hier einmal ein paar wertvolle Tipps und Tricks zusammengetragen, die die Einstufung in die Pflegestufen des MDK erleichtern sollen. Damit die Pflegestufe erreicht werden kann, die man sich wünscht und die dem tatsächlichen Pflegeaufwand entsprechend ist. Und damit auch das Pflegegeld oder die Sachleistungen bezogen werden können, die eine personenbezogene und menschenwürdige Pflege ermöglichen.

Die Vorbereitung

Auf den Besuch des MDK sollte man sich generell gut vorbereiten. Der Pflegebedürftige sollte dem Gutachter nicht alleine gegenübertreten müssen. Gut ist es, wenn ein Angehöriger dabei ist, der den Betroffenen gut kennt und die tatsächliche Situation gut schildern kann. Besonders ältere Menschen wollen sich nicht eingestehen, dass sie Hilfe benötigen. Sie denken immer, dass sie alles noch alleine können, scheitern dann aber an den einfachsten Dingen.

Wenn der Gutachter kommt, dann möchte dieser aber wissen, was nicht mehr geht und wo genau Hilfe benötigt wird. Er will also nicht hören, dass doch alles noch „gut geht“. Sollte dies zum Ausdruck gebracht werden und der Pflegebedürftige dem Gutachter zeigen, was er an einem guten Tag noch alles kann, dann kann keine exakte Einstufung in die Pflegeversicherung durch MDK Gutachten erfolgen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass man vor der Begutachtung dem Pflegebedürftigen genau sagt, dass nicht sein „Können“ gefragt ist, sondern sein „nicht Können“.

Ebenso sollten für den Besuch des Gutachters alle Unterlagen zusammengetragen werden, die die Pflegebedürftigkeit belegen. Ärztliche Atteste, Rezepte und Krankenhausunterlagen sind dafür ebenso gut geeignet wie Rechnungen über Hilfsmittel oder vom ambulanten Pflegedienst, der vielleicht schon seit geraumer Zeit vorbeischaut und den Betroffenen unterstützt.

Pflegestufen medizinischer Dienst – alle Schwächen benennen

Viele Pflegebedürftige scheuen sich, unangenehme Einschränkungen wie beispielsweise Inkontinenz anzusprechen. Für den Gutachter ist dies ein ganz normales Thema, dessen man sich mit Sicherheit nicht schämen muss, da sehr viele Menschen davon betroffen sind. Zudem wäre es unklug, einige Schwächen allein aus Scham zu verschweigen. Dieses Verschweigen kann nämlich dazu führen, dass es am Ende doch nicht zu einer der Pflegestufen des MDK reicht und man am Ende ohne das Pflegegeld des MDK oder ohne Sachleistungen weiterleben muss.

Der ambulante Pflegedienst

Sollte bereits der ambulante Pflegedienst in regelmäßigen Abständen den Pflegebedürftigen besuchen, dann kann dieser auch sehr gut bei der Begutachtung helfen. Und das nicht nur mit Unterlagen. Wenn man den Pflegedienst zur Begutachtung einlädt, kann dieser aus fachlicher Sicht über den gesundheitlichen Zustand des Betroffenen sprechen. Der Gutachter wird diese Einschätzung wohlwollend anerkennen und aufnehmen, da sie ihm mitunter mehr Informationen bietet als die Einschätzung der Betroffenen und Angehörigen.

Die Tricks der Gutachter beim Pflegegeldgutachten

Die Gutachter arbeiten mitunter mit kleinen Tricks, um zu schauen, was der Pflegebedürftige wirklich noch kann und was nicht. So kann es passieren, dass der Betroffene darum gebeten wird, seinen Pullover für eine kurze Untersuchung auszuziehen. Der Gutachter sieht hier, ob dies noch selbständig geht oder ob Hilfe nötig ist. Zudem könnte er etwas fallen lassen, dass der Betroffene aufheben soll oder er spricht etwas leiser, um zu schauen, wie gut es um das Gehör steht. Als Betroffener oder Angehöriger sollte man sich von solch kleinen Tricks nicht einschüchtern lassen. Sie sind normal und sollen nur bei der Einstufung helfen. Trotz alledem sollte man aufpassen, dass man als Betroffener nicht in die „Falle“ tappt und dadurch die Chancen auf eine gute Einstufung minimiert.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich