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Pflegegeld pfändbar?

Rund zwei Millionen Menschen beziehen in Deutschland Pflegegeld. Es wird von den Pflegekassen ausgezahlt und soll dafür verwendet werden, um den pflegebedürftigen Personen eine angemessene Pflege ermöglichen zu können. Doch viele von ihnen fragen sich, ob Pflegegeld pfändbar ist.

Gesetzliche Regelungen

  • Pflegegeld sind Sozialleistungen
  • Sozialleistungen dürfen vom Bezieher nicht gepfändet werden
  • den optimalen Schutz erhält man mit einem P-Konto bei der Bank oder Sparkasse

Ausnahmefälle

  • Pflegegeld kann gepfändet werden, wenn es als Einkommen an Pflegekräfte weitergereicht wird
  • hier gilt die Pfändungsgrenze, die individuell festgelegt werden muss

Anbieter vergleichen & Möglichkeiten testen

Die richtige Pflegeversicherung finden Sie generell über Ihre Krankenkasse. Wie hoch die Chancen sind, dass Ihnen das Pflegegeld gepfändet werden kann, können Sie mit Hilfe eines Vergleichsrechners testen. Diesen finden Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

Rund zwei Millionen Menschen beziehen in Deutschland Pflegegeld. Es wird von den Pflegekassen ausgezahlt und soll dafür verwendet werden, um den pflegebedürftigen Personen eine angemessene Pflege ermöglichen zu können. Doch viele von ihnen fragen sich, ob Pflegegeld pfändbar ist.

Gesetzliche Regelungen

  • Pflegegeld sind Sozialleistungen
  • Sozialleistungen dürfen vom Bezieher nicht gepfändet werden
  • den optimalen Schutz erhält man mit einem P-Konto bei der Bank oder Sparkasse

Ausnahmefälle

  • Pflegegeld kann gepfändet werden, wenn es als Einkommen an Pflegekräfte weitergereicht wird
  • hier gilt die Pfändungsgrenze, die individuell festgelegt werden muss

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Die richtige Pflegeversicherung finden Sie generell über Ihre Krankenkasse. Wie hoch die Chancen sind, dass Ihnen das Pflegegeld gepfändet werden kann, können Sie mit Hilfe eines Vergleichsrechners testen. Diesen finden Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Mehr als zwei Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland beziehen momentan Pflegegeld. Es soll dabei helfen, die Kosten für die häusliche Krankenpflege abzufedern und die privaten Aufwendungen dafür in einem erträglichen Rahmen zu halten. Das Pflegegeld stellt somit eine Sozialleistung dar, die jeder versicherten Person zugute kommen kann.

Doch auch Pflegebedürftige oder die pflegenden Personen sind nicht vor finanziellen Engpässen geschützt. Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass Rechnungen – egal welcher Art – nicht beglichen werden können und das dann Mahnungen und Vollstreckungsbescheide ins Haus kommen. Wer hier immer noch nicht reagieren kann oder will, der muss sich im schlimmsten Falle mit einer Pfändung auseinandersetzen. Doch ist Pflegegeld pfändbar? Und wenn ja, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen sind Leistungen der Pflegeversicherung pfändbar?

So sieht die rechtliche Lage beim Pflegegeld aus

Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht pfändbar, da sie eine zweckbestimmte Sozialleistung sind und daher als unpfändbar gelten. Gleiches gilt für Kindergeld, Erziehungsgeld oder die Sozialhilfe. Sollte eine Pfändung anstehen, wird der Gerichtsvollzieher also im ersten Schritt schauen, ob er „bewegliche Wertgegenstände“ wie Fernseher, Computer, Schmuck oder wertvolle Sammlungen pfänden kann. Da das Pflegegeld nicht pfändbar ist, kommt er da generell nicht heran.

Zudem darf in folgenden Situationen generell nicht gepfändet werden.

  • wenn durch die Pfändung eine Sozialhilfebedürftigkeit entsteht
  • wenn durch die Pfändung der krankheitsbedingte Mehraufwand nicht mehr gewährleistet werden kann
  • wenn durch die Pfändung Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr bedient werden können

Doch wie bei vielen Dingen im Leben gibt es auch hier Ausnahmeregelungen.

Wann Pflegegeld gepfändet werden kann

Bei der zu pflegenden Person ist das Pflegegeld nicht pfändbar. Doch wie sieht es bei den Personen aus, die das Pflegegeld für ihre Pflege am Pflegebedürftigen bekommen? Die damit sozusagen bezahlt werden und es als Einkommen beziehen?

In solch einem Fall wird das Pflegegeld als Einkommen angesehen und es kann ab einer bestimmten Grenze gepfändet werden. Die Grenze liegt hier an der Schwelle zur Sozialhilfeanhängigkeit und richtet sich immer nach den familiären Voraussetzungen, die der Schuldner mit sich bringt. Somit sind die Leistungen der Pflegeversicherung pfändbar. So liegt die Pfändungsgrenze bei einer alleinstehenden Person deutlich niedriger als bei einer Person mit Kindern, denen gegenüber er Unterhaltspflichtig ist. Liegt das Einkommen darüber, ist das Pflegegeld pfändbar. Hierfür muss allerdings genau nachgewiesen werden, dass der Betroffene Schuldner das Geld als Einkommen erhält, weil er eine pflegebedürftige Person pflegt. Ein Arbeitsvertrag mit entsprechendem Vermerk über die monatlichen Zahlungen muss ebenso vorliegen wie der Beweis, dass die Pflege in dem vereinbarten Umfang durchgeführt wird. Nur dann sind Leistungen der Pflegeversicherung pfändbar.

So kann vorgesorgt werden

Um generell keine Angst haben zu müssen, dass Leistungen der Pflegeversicherung pfändbar sind, sollte man sich im Falle von Schulden ein P-Konto zulegen. Sollte es zu einer Kontopfändung kommen, so sind Sozialleistungen generell geschützt. Ein zusätzlicher Antrag bei Gericht muss nicht gestellt werden, da die Bank solche Leistungen nicht an den Gläubiger auszahlen darf. Zudem wird das Konto nicht gesperrt, bis eine entsprechende Freischaltung der Sozialleistungen bei Gericht bewirkt wurde. Innerhalb der Sozialleistungen hat man jederzeit vollen Zugriff auf das Konto. Besonders wichtig ist dies, wenn Rechnungen für die Pflege beglichen werden müssen.

Zudem ist es ratsam, eine Bescheinigung oder Auflistung der Leistungen von der Pflegekasse zur Hand zu haben, wenn eine Pfändung ansteht. So kann dem Gerichtsvollzieher glaubhaft nachgewiesen werden, dass es sich bei den Zahlungen um Pflegegeld handelt und das dieses Pflegegeld nicht pfändbar ist.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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