Rund zwei Millionen Menschen beziehen in Deutschland Pflegegeld. Es wird von den Pflegekassen ausgezahlt und soll dafür verwendet werden, um den pflegebedürftigen Personen eine angemessene Pflege ermöglichen zu können. Doch viele von ihnen fragen sich, ob Pflegegeld pfändbar ist.
Gesetzliche Regelungen
- Pflegegeld sind Sozialleistungen
- Sozialleistungen dürfen vom Bezieher nicht gepfändet werden
- den optimalen Schutz erhält man mit einem P-Konto bei der Bank oder Sparkasse
Ausnahmefälle
- Pflegegeld kann gepfändet werden, wenn es als Einkommen an Pflegekräfte weitergereicht wird
- hier gilt die Pfändungsgrenze, die individuell festgelegt werden muss
Anbieter vergleichen & Möglichkeiten testen
Die richtige Pflegeversicherung finden Sie generell über Ihre Krankenkasse. Wie hoch die Chancen sind, dass Ihnen das Pflegegeld gepfändet werden kann, können Sie mit Hilfe eines Vergleichsrechners testen. Diesen finden Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Rund zwei Millionen Menschen beziehen in Deutschland Pflegegeld. Es wird von den Pflegekassen ausgezahlt und soll dafür verwendet werden, um den pflegebedürftigen Personen eine angemessene Pflege ermöglichen zu können. Doch viele von ihnen fragen sich, ob Pflegegeld pfändbar ist.
Gesetzliche Regelungen
- Pflegegeld sind Sozialleistungen
- Sozialleistungen dürfen vom Bezieher nicht gepfändet werden
- den optimalen Schutz erhält man mit einem P-Konto bei der Bank oder Sparkasse
Ausnahmefälle
- Pflegegeld kann gepfändet werden, wenn es als Einkommen an Pflegekräfte weitergereicht wird
- hier gilt die Pfändungsgrenze, die individuell festgelegt werden muss
Anbieter vergleichen & Möglichkeiten testen
Die richtige Pflegeversicherung finden Sie generell über Ihre Krankenkasse. Wie hoch die Chancen sind, dass Ihnen das Pflegegeld gepfändet werden kann, können Sie mit Hilfe eines Vergleichsrechners testen. Diesen finden Sie über den Button „Zum Versicherungsvergleich“.
–
Mehr als zwei Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland beziehen momentan Pflegegeld. Es soll dabei helfen, die Kosten für die häusliche Krankenpflege abzufedern und die privaten Aufwendungen dafür in einem erträglichen Rahmen zu halten. Das Pflegegeld stellt somit eine Sozialleistung dar, die jeder versicherten Person zugute kommen kann.
Doch auch Pflegebedürftige oder die pflegenden Personen sind nicht vor finanziellen Engpässen geschützt. Es kann immer wieder einmal vorkommen, dass Rechnungen – egal welcher Art – nicht beglichen werden können und das dann Mahnungen und Vollstreckungsbescheide ins Haus kommen. Wer hier immer noch nicht reagieren kann oder will, der muss sich im schlimmsten Falle mit einer Pfändung auseinandersetzen. Doch ist Pflegegeld pfändbar? Und wenn ja, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen sind Leistungen der Pflegeversicherung pfändbar?
So sieht die rechtliche Lage beim Pflegegeld aus
Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht pfändbar, da sie eine zweckbestimmte Sozialleistung sind und daher als unpfändbar gelten. Gleiches gilt für Kindergeld, Erziehungsgeld oder die Sozialhilfe. Sollte eine Pfändung anstehen, wird der Gerichtsvollzieher also im ersten Schritt schauen, ob er „bewegliche Wertgegenstände“ wie Fernseher, Computer, Schmuck oder wertvolle Sammlungen pfänden kann. Da das Pflegegeld nicht pfändbar ist, kommt er da generell nicht heran.
Zudem darf in folgenden Situationen generell nicht gepfändet werden.
- wenn durch die Pfändung eine Sozialhilfebedürftigkeit entsteht
- wenn durch die Pfändung der krankheitsbedingte Mehraufwand nicht mehr gewährleistet werden kann
- wenn durch die Pfändung Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr bedient werden können
Doch wie bei vielen Dingen im Leben gibt es auch hier Ausnahmeregelungen.
Wann Pflegegeld gepfändet werden kann
Bei der zu pflegenden Person ist das Pflegegeld nicht pfändbar. Doch wie sieht es bei den Personen aus, die das Pflegegeld für ihre Pflege am Pflegebedürftigen bekommen? Die damit sozusagen bezahlt werden und es als Einkommen beziehen?
In solch einem Fall wird das Pflegegeld als Einkommen angesehen und es kann ab einer bestimmten Grenze gepfändet werden. Die Grenze liegt hier an der Schwelle zur Sozialhilfeanhängigkeit und richtet sich immer nach den familiären Voraussetzungen, die der Schuldner mit sich bringt. Somit sind die Leistungen der Pflegeversicherung pfändbar. So liegt die Pfändungsgrenze bei einer alleinstehenden Person deutlich niedriger als bei einer Person mit Kindern, denen gegenüber er Unterhaltspflichtig ist. Liegt das Einkommen darüber, ist das Pflegegeld pfändbar. Hierfür muss allerdings genau nachgewiesen werden, dass der Betroffene Schuldner das Geld als Einkommen erhält, weil er eine pflegebedürftige Person pflegt. Ein Arbeitsvertrag mit entsprechendem Vermerk über die monatlichen Zahlungen muss ebenso vorliegen wie der Beweis, dass die Pflege in dem vereinbarten Umfang durchgeführt wird. Nur dann sind Leistungen der Pflegeversicherung pfändbar.
So kann vorgesorgt werden
Um generell keine Angst haben zu müssen, dass Leistungen der Pflegeversicherung pfändbar sind, sollte man sich im Falle von Schulden ein P-Konto zulegen. Sollte es zu einer Kontopfändung kommen, so sind Sozialleistungen generell geschützt. Ein zusätzlicher Antrag bei Gericht muss nicht gestellt werden, da die Bank solche Leistungen nicht an den Gläubiger auszahlen darf. Zudem wird das Konto nicht gesperrt, bis eine entsprechende Freischaltung der Sozialleistungen bei Gericht bewirkt wurde. Innerhalb der Sozialleistungen hat man jederzeit vollen Zugriff auf das Konto. Besonders wichtig ist dies, wenn Rechnungen für die Pflege beglichen werden müssen.
Zudem ist es ratsam, eine Bescheinigung oder Auflistung der Leistungen von der Pflegekasse zur Hand zu haben, wenn eine Pfändung ansteht. So kann dem Gerichtsvollzieher glaubhaft nachgewiesen werden, dass es sich bei den Zahlungen um Pflegegeld handelt und das dieses Pflegegeld nicht pfändbar ist.