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Pflegestufe Erhöhen

Sobald sich der Pflegebedarf Àndert, sollte ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe gestellt werden, denn mit einer höheren Pflegestufe erhöhen sich auch die Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegestufen können sich Àndern

  • Pflegestufe hĂ€ngt von Pflegebedarf ab
  • je höher der Pflegebedarf, desto höher die Pflegestufe
  • eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfordert hĂ€ufig einen höheren Pflegebedarf – die alte Pflegestufe kann zu niedrig sein

eine höhere Pflegestufe erhalten

  • ein Antrag auf Höherstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
  • Antragsformulare auf Höherstufung gibt es bei den GeschĂ€ftsstellen der zustĂ€ndigen Pflegekasse oder online auf der Homepage der gesetzlichen Krankenkasse
  • es wird erneut ein MDK-Gutachten erstellt
  • auf der Grundlage des Gutachtens wird eine höhere Pflegestufe von der gesetzlichen Pflegeversicherung bewilligt oder abgelehnt
  • mit einer höheren Pflegestufe besteht Anspruch auf höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung
  • zum Erhalt von höheren Leistungen muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden

Tipps bei Ablehnung einer höheren Pflegestufe

  • innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden
  • im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgt eine erneute Begutachtung des Pflegebedarfs durch den MDK
  • wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden
  • Antrag auf Höherstufung der Pflegestufe kann einmal pro Jahr gestellt werden

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine gute und gĂŒnstige Pflegezusatzversicherung finden Sie mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Er berechnet die besten und gĂŒnstigsten Tarife fĂŒr Sie. Im Anschluss an den Tarifvergleich haben Sie die Möglichkeit, eine Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl sofort online abzuschließen. Klicken Sie auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“, um die Tarifberechnung zu starten.

Sobald sich der Pflegebedarf Àndert, sollte ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe gestellt werden, denn mit einer höheren Pflegestufe erhöhen sich auch die Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegestufen können sich Àndern

  • Pflegestufe hĂ€ngt von Pflegebedarf ab
  • je höher der Pflegebedarf, desto höher die Pflegestufe
  • eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfordert hĂ€ufig einen höheren Pflegebedarf – die alte Pflegestufe kann zu niedrig sein

eine höhere Pflegestufe erhalten

  • ein Antrag auf Höherstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
  • Antragsformulare auf Höherstufung gibt es bei den GeschĂ€ftsstellen der zustĂ€ndigen Pflegekasse oder online auf der Homepage der gesetzlichen Krankenkasse
  • es wird erneut ein MDK-Gutachten erstellt
  • auf der Grundlage des Gutachtens wird eine höhere Pflegestufe von der gesetzlichen Pflegeversicherung bewilligt oder abgelehnt
  • mit einer höheren Pflegestufe besteht Anspruch auf höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung
  • zum Erhalt von höheren Leistungen muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden

Tipps bei Ablehnung einer höheren Pflegestufe

  • innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden
  • im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgt eine erneute Begutachtung des Pflegebedarfs durch den MDK
  • wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden
  • Antrag auf Höherstufung der Pflegestufe kann einmal pro Jahr gestellt werden

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Pflegestufen sind in mehrfacher Hinsicht wichtig fĂŒr den Erhalt von Pflegeleistungen. Verschlechtert sich der Zustand des PflegebedĂŒrftigen, kann sich der Pflegeaufwand verĂ€ndern und erhöhen. Um in diesem Fall höher Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, kann eine Pflegestufenerhöhung beantragt werden und eine Antrag auf Pflegegelderhöhung bei der Pflegekasse gestellt werden.

Die Pflegestufe kann sich Àndern

Die Einstufung in eine Pflegestufe ist wichtig, wenn Leistungen von der Pflegeversicherung bezogen werden sollen. Ohne Pflegestufe besteht kein Leistungsanspruch. Doch der Zustand des PflegebedĂŒrftigen kann sich im Laufe verĂ€ndern und einen höheren Pflegebedarf zur Folge haben. DarĂŒber hinaus kann der Pflegebedarf im Laufe der Zeit weiteren VerĂ€nderungen unterliegen. Vielleicht kann die Pflege so, wie sie bislang, nicht mehr ausgefĂŒhrt werden. Vielleicht muss in Zukunft ein ambulanter Pflegedienst oder eine Tagespflege die Angehörigen unterstĂŒtzen, vielleicht ist eine hĂ€usliche Pflege zukĂŒnftig gar nicht mehr möglich. In diesen FĂ€llen kann sich durch einen erhöhten Pflegebedarf auch die Pflegestufe erhöhen. Eine Pflegestufenerhöhung geschieht jedoch nicht automatisch, sondern muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Sobald sich der Pflegebedarf Ă€ndert ist es sinnvoll, um die Pflegestufe zu erhöhen einen Antrag zu stellen, denn eine höhere Pflegestufe berechtigt auch dazu, höhere Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten.

Eine höhere Pflegestufe beantragen

Sobald der Pflegebedarf grĂ¶ĂŸer und umfangreicher wird, ist es sinnvoll, einen Antrag auf Pflegestufenerhöhung zu stellen, denn eine höhere Pflegestufe kann auch eine Erhöhung der Leistungen von der Pflegeversicherung zur Folge haben. Antragsformulare zur Erhöhung der Pflegestufe gibt es bei der zustĂ€ndigen GeschĂ€ftsstelle der Pflegekasse oder auf der Homepage der gesetzlichen Krankenkasse. Der Ablauf des Antragsverfahrens gleicht dem zur Neueinstufung. Der MDK begutachtet erneut die Pflegesituation und den zeitlichen Aufwand fĂŒr die benötigte Pflege. Anhand des MDK-Gutachtens nimmt die Pflegeversicherung dann die Höherstufung vor. Um letztendlich aufgrund einer höheren Pflegestufe auch höhere Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss zusĂ€tzlich ein Antrag auf Pflegegelderhöhung gestellt werden.

Höhere Leistungen seit Januar 2013

Gerade wenn sich die Pflege eines PflegebedĂŒrftigen ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum eingespielt hat und ein routinierter Alltag eingetreten ist, wird es leicht versĂ€umt, bei einem höheren Pflegebedarf rechtzeitig die Pflegestufe erhöhen zu lassen. Doch nach der Erhöhung der Pflegestufe kann auch eine Erhöhung der Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Seit dem 1.1.2013 wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgrund des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes angehoben. Daher kann eine Pflegestufenerhöhung ab 2013 besonders lohnend sein. Vor allem fĂŒr Patienten mit erheblich eingeschrĂ€nkter Alltagskompetenz kann sich lohnen, um die Pflegestufe zu erhöhen einen Antrag zu stellen, denn selbst bei Einstufung in die Pflegestufe 0 haben Patienten mit erheblich eingeschrĂ€nkter Alltagskompetenz seit 2013 Anspruch auf Pflegegeld.

Ablehnung eines Erhöhungsantrags – was tun?

TĂ€glich werden viele AntrĂ€ge auf Erhöhung der Pflege gestellt. Doch nicht immer hat ein Antrag den gewĂŒnschten Erfolg. SelbstverstĂ€ndlich kann eine Ablehnung auf Erhöhung der Pflegestufe gerechtfertigt sein, jedoch passiert es trotz aller Sorgfalt immer wieder, dass es nicht gelingt, die Pflegestufe erhöhen zu lassen, obwohl sich der Pflegebedarf tatsĂ€chlich erhöht hat. In solchen FĂ€llen lohnt es sich, rechtzeitig Widerspruch bei der Pflegeversicherung einzulegen. Ein Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ablehnung eingereicht werden. Dazu genĂŒgt ein formloses Schreiben. Im Widerspruchsverfahren beauftragt die Pflegeversicherung den MDK erneut mit der Erstellung eines Gutachtens. Es ist sinnvoll, spĂ€testens ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs ein Pflegetagebuch zu fĂŒhren, um so eine bessere Chance auf Anerkennung einer höheren Pflegestufe zu erhalten. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht. Ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe kann einmal pro Jahr gestellt werden. Wurde also ein Antrag auf Pflegestufenerhöhung in 2013 gestellt, kann erst 2014 ein erneuter Antrag gestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erstantrag auf Erhöhung der Pflegestufe bewilligt oder abgelehnt wurde.

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Pflegezusatzversicherung sollte jeder haben, denn die gesetzliche Pflegeversicherung ĂŒbernimmt nur die Grundabdeckung der Kosten. Unser seiteninterner Vergleichsrechner berechnet die besten und gĂŒnstigsten Tarife zur Pflegezusatzversicherung. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und beginnen Sie mit der Tarifberechnung. Anschließend haben Sie Gelegenheit, die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lĂ€sst sich gewĂ€hrleisten, dass PflegebedĂŒrftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer PflegebedĂŒrftigkeit auf UnterstĂŒtzung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgefĂŒhrt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedĂŒrftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal fĂŒr sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die PflegebedĂŒrftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei tĂ€glichen Verrichtungen, die regelmĂ€ĂŸig wiederkehren, sowie ErnĂ€hrung, Körperpflege, MobilitĂ€t und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsĂ€chlich anfallenden Kosten ĂŒbernimmt. Die private Pflegeversicherung trĂ€gt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der PflegebedĂŒrftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsĂ€chliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so frĂŒh wie möglich abgeschlossen werden, da die PrĂ€mien umso niedriger sind, umso jĂŒnger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro betrĂ€gt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhĂ€ngig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswĂŒrdige VersicherungsvertrĂ€ge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kĂŒmmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusÀtzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. HÀufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergĂ€nzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmĂ€lert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. DarĂŒber hinaus sollte die spĂ€tere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat fĂŒr die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

Pflege-Versicherungen im Vergleich