Sobald sich der Pflegebedarf ändert, sollte ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe gestellt werden, denn mit einer höheren Pflegestufe erhöhen sich auch die Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegestufen können sich ändern
- Pflegestufe hängt von Pflegebedarf ab
- je höher der Pflegebedarf, desto höher die Pflegestufe
- eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfordert häufig einen höheren Pflegebedarf – die alte Pflegestufe kann zu niedrig sein
eine höhere Pflegestufe erhalten
- ein Antrag auf Höherstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
- Antragsformulare auf Höherstufung gibt es bei den Geschäftsstellen der zuständigen Pflegekasse oder online auf der Homepage der gesetzlichen Krankenkasse
- es wird erneut ein MDK-Gutachten erstellt
- auf der Grundlage des Gutachtens wird eine höhere Pflegestufe von der gesetzlichen Pflegeversicherung bewilligt oder abgelehnt
- mit einer höheren Pflegestufe besteht Anspruch auf höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung
- zum Erhalt von höheren Leistungen muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden
Tipps bei Ablehnung einer höheren Pflegestufe
- innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden
- im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgt eine erneute Begutachtung des Pflegebedarfs durch den MDK
- wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden
- Antrag auf Höherstufung der Pflegestufe kann einmal pro Jahr gestellt werden
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Sobald sich der Pflegebedarf ändert, sollte ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe gestellt werden, denn mit einer höheren Pflegestufe erhöhen sich auch die Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegestufen können sich ändern
- Pflegestufe hängt von Pflegebedarf ab
- je höher der Pflegebedarf, desto höher die Pflegestufe
- eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfordert häufig einen höheren Pflegebedarf – die alte Pflegestufe kann zu niedrig sein
eine höhere Pflegestufe erhalten
- ein Antrag auf Höherstufung muss bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt werden
- Antragsformulare auf Höherstufung gibt es bei den Geschäftsstellen der zuständigen Pflegekasse oder online auf der Homepage der gesetzlichen Krankenkasse
- es wird erneut ein MDK-Gutachten erstellt
- auf der Grundlage des Gutachtens wird eine höhere Pflegestufe von der gesetzlichen Pflegeversicherung bewilligt oder abgelehnt
- mit einer höheren Pflegestufe besteht Anspruch auf höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung
- zum Erhalt von höheren Leistungen muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden
Tipps bei Ablehnung einer höheren Pflegestufe
- innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden
- im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgt eine erneute Begutachtung des Pflegebedarfs durch den MDK
- wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden
- Antrag auf Höherstufung der Pflegestufe kann einmal pro Jahr gestellt werden
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Pflegestufen sind in mehrfacher Hinsicht wichtig für den Erhalt von Pflegeleistungen. Verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen, kann sich der Pflegeaufwand verändern und erhöhen. Um in diesem Fall höher Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, kann eine Pflegestufenerhöhung beantragt werden und eine Antrag auf Pflegegelderhöhung bei der Pflegekasse gestellt werden.
Die Pflegestufe kann sich ändern
Die Einstufung in eine Pflegestufe ist wichtig, wenn Leistungen von der Pflegeversicherung bezogen werden sollen. Ohne Pflegestufe besteht kein Leistungsanspruch. Doch der Zustand des Pflegebedürftigen kann sich im Laufe verändern und einen höheren Pflegebedarf zur Folge haben. Darüber hinaus kann der Pflegebedarf im Laufe der Zeit weiteren Veränderungen unterliegen. Vielleicht kann die Pflege so, wie sie bislang, nicht mehr ausgeführt werden. Vielleicht muss in Zukunft ein ambulanter Pflegedienst oder eine Tagespflege die Angehörigen unterstützen, vielleicht ist eine häusliche Pflege zukünftig gar nicht mehr möglich. In diesen Fällen kann sich durch einen erhöhten Pflegebedarf auch die Pflegestufe erhöhen. Eine Pflegestufenerhöhung geschieht jedoch nicht automatisch, sondern muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Sobald sich der Pflegebedarf ändert ist es sinnvoll, um die Pflegestufe zu erhöhen einen Antrag zu stellen, denn eine höhere Pflegestufe berechtigt auch dazu, höhere Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten.
Eine höhere Pflegestufe beantragen
Sobald der Pflegebedarf größer und umfangreicher wird, ist es sinnvoll, einen Antrag auf Pflegestufenerhöhung zu stellen, denn eine höhere Pflegestufe kann auch eine Erhöhung der Leistungen von der Pflegeversicherung zur Folge haben. Antragsformulare zur Erhöhung der Pflegestufe gibt es bei der zuständigen Geschäftsstelle der Pflegekasse oder auf der Homepage der gesetzlichen Krankenkasse. Der Ablauf des Antragsverfahrens gleicht dem zur Neueinstufung. Der MDK begutachtet erneut die Pflegesituation und den zeitlichen Aufwand für die benötigte Pflege. Anhand des MDK-Gutachtens nimmt die Pflegeversicherung dann die Höherstufung vor. Um letztendlich aufgrund einer höheren Pflegestufe auch höhere Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, muss zusätzlich ein Antrag auf Pflegegelderhöhung gestellt werden.
Höhere Leistungen seit Januar 2013
Gerade wenn sich die Pflege eines Pflegebedürftigen über einen längeren Zeitraum eingespielt hat und ein routinierter Alltag eingetreten ist, wird es leicht versäumt, bei einem höheren Pflegebedarf rechtzeitig die Pflegestufe erhöhen zu lassen. Doch nach der Erhöhung der Pflegestufe kann auch eine Erhöhung der Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Seit dem 1.1.2013 wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgrund des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes angehoben. Daher kann eine Pflegestufenerhöhung ab 2013 besonders lohnend sein. Vor allem für Patienten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz kann sich lohnen, um die Pflegestufe zu erhöhen einen Antrag zu stellen, denn selbst bei Einstufung in die Pflegestufe 0 haben Patienten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz seit 2013 Anspruch auf Pflegegeld.
Ablehnung eines Erhöhungsantrags – was tun?
Täglich werden viele Anträge auf Erhöhung der Pflege gestellt. Doch nicht immer hat ein Antrag den gewünschten Erfolg. Selbstverständlich kann eine Ablehnung auf Erhöhung der Pflegestufe gerechtfertigt sein, jedoch passiert es trotz aller Sorgfalt immer wieder, dass es nicht gelingt, die Pflegestufe erhöhen zu lassen, obwohl sich der Pflegebedarf tatsächlich erhöht hat. In solchen Fällen lohnt es sich, rechtzeitig Widerspruch bei der Pflegeversicherung einzulegen. Ein Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ablehnung eingereicht werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben. Im Widerspruchsverfahren beauftragt die Pflegeversicherung den MDK erneut mit der Erstellung eines Gutachtens. Es ist sinnvoll, spätestens ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs ein Pflegetagebuch zu führen, um so eine bessere Chance auf Anerkennung einer höheren Pflegestufe zu erhalten. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht. Ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe kann einmal pro Jahr gestellt werden. Wurde also ein Antrag auf Pflegestufenerhöhung in 2013 gestellt, kann erst 2014 ein erneuter Antrag gestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erstantrag auf Erhöhung der Pflegestufe bewilligt oder abgelehnt wurde.
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Eine Pflegezusatzversicherung sollte jeder haben, denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur die Grundabdeckung der Kosten. Unser seiteninterner Vergleichsrechner berechnet die besten und günstigsten Tarife zur Pflegezusatzversicherung. Klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ und beginnen Sie mit der Tarifberechnung. Anschließend haben Sie Gelegenheit, die Pflegezusatzversicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.