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Pflegeperson

Pflegeversicherung Leistungen für Pflegepersonen: Definition

  • Pflege durch Pflegedienst wird durch Sachleistungen der Pflegekasse bezahlt
  • Ansonsten wird Pflegegeld ausgeschüttet, wenn eine Pflegestufe vorliegt
  • Pflegegeld fließt direkt an zu Pflegenden
  • Dieser muss mit dem Geld seine Pflege sicherstellen
  • Pflegegeld kann als Leistung an Betreuer weitergereicht werden – aber nur durch zu Pflegenden

Pflegegeld ohne Pflegeperson oder mit: Wer ist eigentlich eine Pflegeperson?

  • Betreuer muss ohne Entlohnung arbeiten
  • Betreuer muss Pflege im häuslichen Umfeld sicherstellen
  • Pflegegeld ist kein Arbeitslohn, sondern muss für die Pflege eingesetzt werden
  • Pflegegeld ist steuerfrei

Sondergesetzgebungen für die Pflege

  • Arbeitet Pfleger mehr als 14 Stunden wöchentlich, muss er Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein
  • In diesem Fall darf er maximal 30 Stunden wöchentlich im Hauptberuf tätig sein

Pflegegeld ohne Pflegeperson: Welche Summen kann der Empfänger weiterreichen?

  • Pflegestufe 0: 120 Euro monatlich
  • Pflegestufe 1: 235 Euro monatlich
  • Pflegestufe 2: 440 Euro monatlich
  • Pflegestufe 3: 700 Euro monatlich

Berechnen Sie den Anspruch auf das Pflegegeld

Mit unserem Rechner können Sie sehr einfach recherchieren, ob die Pflegeminuten in Ihrem individuellen Fall für einen Anspruch auf eine Pflegestufe und damit auch für einen Anspruch auf Pflegegeld ausreichen. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Anbieter für private Pflegeversicherung zu vergleichen und die Kosten zu berechnen. Klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link.

Pflegeversicherung Leistungen für Pflegepersonen: Definition

  • Pflege durch Pflegedienst wird durch Sachleistungen der Pflegekasse bezahlt
  • Ansonsten wird Pflegegeld ausgeschüttet, wenn eine Pflegestufe vorliegt
  • Pflegegeld fließt direkt an zu Pflegenden
  • Dieser muss mit dem Geld seine Pflege sicherstellen
  • Pflegegeld kann als Leistung an Betreuer weitergereicht werden – aber nur durch zu Pflegenden

Pflegegeld ohne Pflegeperson oder mit: Wer ist eigentlich eine Pflegeperson?

  • Betreuer muss ohne Entlohnung arbeiten
  • Betreuer muss Pflege im häuslichen Umfeld sicherstellen
  • Pflegegeld ist kein Arbeitslohn, sondern muss für die Pflege eingesetzt werden
  • Pflegegeld ist steuerfrei

Sondergesetzgebungen für die Pflege

  • Arbeitet Pfleger mehr als 14 Stunden wöchentlich, muss er Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein
  • In diesem Fall darf er maximal 30 Stunden wöchentlich im Hauptberuf tätig sein

Pflegegeld ohne Pflegeperson: Welche Summen kann der Empfänger weiterreichen?

  • Pflegestufe 0: 120 Euro monatlich
  • Pflegestufe 1: 235 Euro monatlich
  • Pflegestufe 2: 440 Euro monatlich
  • Pflegestufe 3: 700 Euro monatlich

Berechnen Sie den Anspruch auf das Pflegegeld

Mit unserem Rechner können Sie sehr einfach recherchieren, ob die Pflegeminuten in Ihrem individuellen Fall für einen Anspruch auf eine Pflegestufe und damit auch für einen Anspruch auf Pflegegeld ausreichen. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Anbieter für private Pflegeversicherung zu vergleichen und die Kosten zu berechnen. Klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link.

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Wer der Pflege bedarf, benötigt entsprechende Unterstützung. Das Gesetz betrachtet dabei eine Pflege durch einen Pflegedienst als Regelfall. Dieser wird über die Sachleistungen der Pflegekasse bezahlt. Alternativ kann sich die zu pflegende Person auch entscheiden, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist keine Pflegeperson von Nöten. Nur die zu pflegende Person hat Anspruch auf das Geld. Pflegegeld ohne Pflegeperson ist also die Regel und nicht die Ausnahme. Allerdings hat die zu pflegende Person die Auflage, mit dem Geld ihre Pflege sicherzustellen. In der Regel fließt das Geld deshalb den Pfleger bzw. die Pflegerin zu. Bei den Pflegegeldern handelt es sich so um die Pflegeversicherung Leistungen für Pflegepersonen – aber nur, wenn die zu pflegende Person dem zustimmt.

Pflegegeld ohne Pflegeperson oder mit: Wer ist eigentlich eine Pflegeperson?

Das Gesetz bestimmt sehr präzise, wer als Pflegeperson gilt und wer nicht und entsprechend derartige Pflegeversicherung Leistungen für Pflegepersonen bekommen kann. Bedingung ist, dass diese ehrenamtlich arbeitet und den zu Pflegenden in seiner häuslichen Umgebung betreut. Dies legt § 14 SGB XI so fest. Bemerkenswert dabei ist vor allem, dass es sich also bei der Pflegeperson nicht um einen Familienangehörigen handeln muss, sondern diese Rolle von im Prinzip jedem Menschen durchgeführt werden kann. Das Pflegegeld ist also in diesem Fall auch nicht als Arbeitslohn zu verstehen, sondern dient zur Bezahlung pflegenotwendiger Maßnahmen. Reicht der zu Pflegende das Geld an seinen Pfleger weiter, gilt es deshalb nicht als Einkommen und ist in der Folge von der Steuer befreit.

Sondergesetzgebungen für die Pflege

Unter gewissen Voraussetzungen unterliegen die Betreuer verschiedenen Sondergesetzgebungen. Dies ändert aber nichts daran, dass sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Pflegegeld als Pflegeversicherung Leistungen für Pflegepersonen haben. Wenn sie mehr als 14 Stunden pro Woche mit der Pflege beschäftigt sind, müssen sie Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Zudem dürfen sie in diesem Fall auch nicht mehr als 30 Stunden pro Woche in ihrem Hauptberuf arbeiten.

Pflegegeld ohne Pflegeperson: Welche Summen kann der Empfänger weiterreichen?

Letztlich bestimmt also nur der zu Pflegende, welchen Umfang des Pflegegelds als Pflegeversicherung Leistungen für Pflegeperson sein Betreuer bzw. seine Betreuerin erhält. Theoretisch kann er das gesamte Pflegegeld, dass er je nach Pflegestufe erhält, weitergeben. In der Pflegestufe 0 sind dies 120 Euro, in der Pflegestufe 1 beträgt die Summer 235 Euro, in der Pflegestufe 2 liegt der Wert bei 440 Euro und in der Pflegestufe 3 werden 700 Euro Pflegegeld gezahlt. Bei allen Beträgen handelt es sich um monatliche Zahlungen.

Berechnen Sie den Anspruch auf das Pflegegeld

Wenn Sie wissen möchten, ob in Ihrer individuellen Situation ein Anspruch auf Pflegegeld besteht, können Sie dies problemlos mit unserem Rechner recherchieren. Mit diesem können Sie sehr einfach vergleichen, ob die Minuten, die für die Pflege aufgewendet werden müssen, für die Einstufung in eine Pflegestufe reichen. Zudem können Sie bei uns auch die privaten Anbieter für eine Pflegegeld-Versicherung vergleichen, um sich gut abzusichern. Klicken Sie einfach auf den Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegeversicherung lässt sich gewährleisten, dass Pflegebedürftige Hilfe erhalten, wenn sie aufgrund der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen sind. Diese kann durch professionelle Mitarbeiter eines Pflegeheims oder eines ambulanten Pflegeteams durchgeführt werden, aber ebenso ist die Pflege durch Familienangehörige möglich. Als pflegebedürftig werden all die Personen bezeichnet, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung minimal für sechs Monate Hilfe beanspruchen. Die Pflegebedürftigkeit umfasst, je nach Schwere, den Hilfsbedarf bei täglichen Verrichtungen, die regelmäßig wiederkehren, sowie Ernährung, Körperpflege, Mobilität und die Versorgung des Haushalts.

Ist eine freiwillige Pflegeversicherung sinnvoll?

Eine freiwillige Pflegeversicherung ist in jedem Fall als sinnvoll zu erachten, denn die gesetzliche Pflegeversicherung kann lediglich als ein Zuschuss angesehen werden, der maximal 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten übernimmt. Die private Pflegeversicherung trägt dazu bei, dass alle finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden. Je nach Vertrag wird eine monatliche Pflegerente in einer bestimmten Höhe, ein Tagegeld oder die tatsächliche Kostendifferenz ausgezahlt. Jedoch sollte die Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden, da die Prämien umso niedriger sind, umso jünger die versicherte Person ist.

Ab welchem Monatsbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung erhalte ich die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung, die allgemein als Pflege-Bahr bezeichnet wird, kann dann beansprucht werden, wenn der monatliche Beitrag minimal 10 Euro beträgt. Allerdings sind von der Beitragshöhe das Alter des Versicherten sowie die abgeschlossene Summe abhängig. Der Staat zahlt dann einen Zuschuss von 5 Euro pro Monat in den Vertrag ein, also 60 Euro per Jahr. Jedoch sind spezielle, förderungswürdige Versicherungsverträge notwendig, damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann. Um die Beantragung muss sich der Versicherte nicht kümmern, dies regelt der Versicherer.

Wie hoch sollte das Pflegegeld pro Pflegestufe bei der freiwilligen Pflegeversicherung idealerweise sein?

Ein Platz im Pflegeheim kostet rund 3000 Euro. In Pflegestufe III zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 700 Euro Pflegegeld. Die private Pflegeversicherung sollte daher mindestens 2300 Euro pro Monat zahlen, wenn keine zusätzliche Eigenleistung erbracht werden soll. Die Leistungen in Pflegestufe 0 bis II fallen je nach Tarif der privaten Pflegeversicherung prozentual geringer aus. Häufig werden in Pflegestufe 0 10 %, in Pflegestufe I 30 % und in Pflegestufe II 60 % der Leistung in Pflegestufe III von der Pflegeversicherung erbracht.

Wie werden die Pflegekosten im Versicherungsfall aus gesetzlicher und freiwilliger Pflegeversicherung verrechnet?

Bei Einstufung in eine der Pflegestufen können Leistungen aus der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung gleichermaßen in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Versicherungsleistung errechnet sich ausschließlich nach der bescheinigten Pflegestufe. Beide Versicherungen ergänzen einander und zahlen einen Teil der Gesamtkosten. Der Erhalt von Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schmälert daher die Leistungen der privaten Pflegeversicherung nicht. Die Leistungen der Zusatzversicherung können, bei Einstufung in eine leistungsberechtigte Pflegestufe, im vertraglich festgelegten Rahmen in vollem Umfang ohne Abzug in Anspruch genommen werden.

Pflege Bahr - Was ist das?

Seit Januar 2013 ist der Ausdruck „Pflege-Bahr“ in aller Munde. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro pro Jahr, den jeder beanspruchen kann, der eine private Pflegeversicherung mit einem Mindestbeitrag von 10 Euro per Monat abgeschlossen hat. Darüber hinaus sollte die spätere Auszahlungsleistung bei wenigstens 600 Euro pro Monat für die Pflegestufe III liegen. Jedoch ist nicht jede private Pflegeversicherung dazu geeignet, dass die steuerliche Förderung beansprucht werden kann, sondern lediglich speziell geförderte Tarife.

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